…2010 hinzuweisen und zum anderen ist ein mehrjähriger Schulbesuch im Ausland keineswegs mit einem rund 4 – 5 monatigen Auslandssemester zu vergleichen. Der Einwand geht daher ins Leere. Die Familienbeihilfe wurde in den Monaten September 2008 (Beginn der Schulausbildung in Mazedonien) bis März 2012 zu Unrecht…
…der einem Schulbesuch im Ausland dient, ist jedoch nach der jüngsten Rechtsprechung des VwGH (vgl. Erkenntnis vom 26.1.2012, 2012/16/0008) als ständiger Aufenthalt iS des § 5 Abs. 3 FLAG zu werten. Das Verbringen der Ferien der Kinder bei den Eltern in Österreich…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob bei einem mehrjährigen Schulbesuch im Ausland ein ständiger Aufenthalt im Ausland gegeben ist, wurde bereits wiederholt durch die Rechtsprechung in dem in diesem Erkenntnis vertretenen Sinn beantwortet…
…in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 5 Rz 9). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird, dann liegt schon ab dem Vorliegen dieser Umstände, allenfalls ab Beginn des Aufenthaltes, ein ständiger Aufenthalt vor. Ein bereits etwa einjähriger Auslandsaufenthalt, der einem Schulbesuch…
…Ausnahme der Sommermonate und Ferienzeit – durchgehend in der Türkei (Drittland) befunden habe. Vom Verwaltungsgerichtshof sei eine Auslandsaufenthaltsdauer von fünfeinhalb Monaten gerade noch als vorübergehender Aufenthalt anzusehen, der dem Bezug der Familienbeihilfe nicht entgegenstünde. Im Beschwerdefall liege ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt bzw. Schulbesuch in der Türkei vor…
…zum Zwecke eines von vornherein auf mehrere Jahre angelegten Schulbesuchs im Vereinigten Königreich auf und wohnte dort während der Schulzeit in einem Internat. Bereits ex ante war somit von einem längerfristigen Aufenthalt auszugehen. Ein derartiger mehrjähriger Auslandsaufenthalt wird nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger…
…1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen. Laut Bekanntgabe der Schulpflichtmatrik war der letzte Schulbesuch von C in Österreich im Schuljahr 2006/2007. Danach hielt sich das Kind bis August 2013 in Tunesien auf. Die Familienbeihilfe für C wurde von Ihnen beantragt und auch von…
…nur zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10…
…Mitte Dezember 2011 bei meinen Eltern in Wien. Die Bestätigung des Schulbesuchs als außerordentliche Schülerin vom 13.02.2012 bis 20.03.2012 stimmt inhaltlich. Dezember bis Februar sind Ferien in Indien. 7) Wo waren Sie im relevanten Zeitraum - Juli 2011 bis Jänner 2012 sowie…
…in den USA nicht unterbrochen wurde. Ähnliche Sachverhalte lagen in den VwGH-Erkenntnissen vom 28.11.2002, 2002/13/0079, sowie vom 27.4.2005, 2002/14/0050, vor - auch hier begründete ein mehrjähriger Schulbesuch im Ausland dort für diesen Zeitraum einen ständigen Aufenthalt. In…
…vor - auch hier begründete ein mehrjähriger Schulbesuch im Ausland dort für diesen Zeitraum einen ständigen Aufenthalt. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass sich die Berufungswerberin selbst mit ihren drei Kindern seit Juli 2005 für die Dauer von zumindest zwei Jahren in Indien aufhält und die…
…auch Nowotny in Csaszar/Lenneis/Wanke, Kommentar zum FLAG, Rz 9 zu § 5). Vorhandene Eintragungen im Zentralen Melderegister können folglich zu keiner anderen Beurteilung des ständigen Aufenthaltes führen, da dieser sich nach der tatsächlichen körperlichen Anwesenheit einer Person richtet. Ein einjähriger Schulbesuch im Ausland führt…
…wenn sie nicht in e studierten. Während der mehrjährigen Ausbildung befinden sich die Töchter der Berufungswerberin - mit Ausnahme von Besuchen während der Ferien - durchgängig nicht im Haushalt der Berufungswerberin. Die Berufungswerberin leistet nach den Ermittlungen des Finanzamtes und der im Akt befindlichen Unterlagen (Bankbelege des…
…sich das Kind der Bf. nicht ständig in Österreich aufhalte und daher die Familienbeihilfe gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nicht zustehe. Ein mehrjähriger Aufenthalt im Ausland zufolge eines Studiums falle unter § 5 Abs. 3 FLAG 1967 (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke, FLAG2…
…Person: Schulbesuch: VS, Gymnasium, Matura 2019; 2 x Studium begonnen und im 2. Semester abgebrochen, zuletzt im WS 2021. Berufstätigkeit: noch keine. Private Lebensumstände: lebt bei der Mutter, zum Vater dzt. kein Kontakt. Soziale Integration: eingeschränkt Körperliche Beschwerden: Skoliose, früher Physiotherapie, derzeit nicht in Behandlung…
…Im genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei." Im Erkenntnis vom 21. Jänner 2004…
…einem mehrjährigen Studium nachgeht und bei jeder Einreise nach Österreich klar ist, dass er eben nur vorübergehend im Inland verweilen wird. Im Weiteren könnte der Berufung auch dann kein Erfolg beschieden sein, wenn entgegen der vorstehenden Ausführungen im vorliegenden Fall der ständige Aufenthalt in einem…
…angenommen. In einer weiteren Entscheidung zu dieser Problemstellung lag nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes auf Grund der für 11 Monate dauernden krankheitsbedingten Unterbrechung der Ausbildung eine mehrjährige krankheitsbedingte Unterbrechung nicht vor (VwGH 20.2.2008, 2008/15/0067). Weiters hat der Verwaltungsgerichthof in weiteren Entscheidungen eine…
…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. § 2 Abs. 1 lit…
…deren Berufsausübung in Österreich, den Mittelpunkt der Lebensinteressen, die Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes oder die Argumentation, dass der Auslandsaufenthalt „nur“ zu Ausbildungszwecken erfolgt (vgl. VwGH 2.6.2004, 2001/13/0160 ). Ein auf – voraussichtlich – mehrere Jahre angelegter Schulbesuch ist nicht mehr als bloß vorübergehender…