…1 bzw. NeuFö 32 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist grundsätzlich nicht ausreichend (siehe aber Rz 108). Rz 102: Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die…
…Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterfertigte amtliche Vordruck kein nachträglich sanierbares Formerfordernis, sondern materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Gewährung der Befreiung von der Gesellschaftsteuer sei. Diese Voraussetzung müsse zum Zeitpunkt der Selbstberechnung erfüllt sein; eine spätere Vorlage des Vordruckes…
…16/0326). Laut VwGH lasse das NeuFöG in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472). In § 4 der…
…diese Rechtsanschauung vorweg nicht teile, die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. In seiner Stellungnahme führte das FAG im Wesentlichen folgendes aus: " ......................... Da die Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordrucks ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung ist, wie in den Richtlinien auch festgehalten, wurde mit der in…
…der gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG vorzulegende amtliche Vordruck bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung darstelle. Dieses müsse wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage…
…der gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG vorzulegende amtliche Vordruck bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung darstelle. Dieses müsse wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage…
…der gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG vorzulegende amtliche Vordruck bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung darstelle. Dieses müsse wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage…
…beansprucht hat. Weiters gibt der Antragsteller damit eine Verpflichtungserklärung ab, dass der Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen ist. Rz 327: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal); dies gilt auch…
…Am 8.3.2018 ist die nachfolgende Beschwerdevorentscheidung ergangen, mit der das GVG die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat. Die Vorlage des amtlichen Formulares NeuFö 2 sei materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Begünstigung nach § 5a NeuFöG. Das Original des amtlichen Vordruckes müsse innerhalb der Anzeigefrist…
…Am 8.3.2018 ist die nachfolgende Beschwerdevorentscheidung ergangen, mit der das GVG die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat. Die Vorlage des amtlichen Formulares NeuFö 2 sei materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Begünstigung nach § 5a NeuFöG. Das Original des amtlichen Vordruckes müsse innerhalb der Anzeigefrist…
…sowie 1-12/2007 abgewiesen. Inhaltlich wurde ausgeführt, dass die Vorlage einer Abgabenerklärung (Vorlage des Formulars Kr 21) ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Gewährung der Steuerbefreiung sei. Eine rückwirkende Befreiung sei nicht vorgesehen, sodass auch durch einen Wiedereinsetzungsantrag keine nachträgliche Steuerbefreiung erwirkt werden könne…
…NeuFö 3) ist dem Finanzamt erst im Berufungsverfahren vorgelegt worden. Das NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vergleiche etwa die Vorlage des Vordruckes als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal - eintreten. Außer im Fall des …
…NeuFö 3) ist dem Finanzamt erst im Berufungsverfahren vorgelegt worden. Das NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vergleiche etwa die Vorlage des Vordruckes als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal - eintreten. Außer im Fall des …
… 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck (NeuFö 1) zu verwenden. Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten…
…u.a. aus, das NEUFÖG lasse in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen nur bei der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen vgl etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§4 NEUFÖG) eintreten. Im Falle einer Selbstberechnung der Abgabe muss die ordnungsgemäß und iSd § 4…
…aus, das NeuFöG lasse in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - etwa die Vorlage eines Vordruckes als materiell rechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten. Im Hinblick auf die in § 4 NeuFöG als Voraussetzung für die Befreiungen…
…2007, 2006/16/0098 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben worden. Der amtliche Vordruck müsse als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage - zB auch im Berufungsverfahren - bedeute keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes. Daraufhin stellte die Bf…
…Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen eintreten (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472). Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen…
…2003, 2003/16/0472) vertritt die Auffassung, das NeuFöG lasse selbst in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten. Weiters vertritt er, dass für die…
…das Finanzamt. Auch das NeuFöG selbst lässt in einer Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordruckes als materiell- rechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (vgl. das Erkenntnis vom 4.12.2003, Zl. 2003…