…Monate nicht übersteigen (§ 67 Abs. 6 erster Satz EStG 1988); Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 25 Jahren bis zur Höhe von 12/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate…
…letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen seien. Die in den LStR enthaltenen Beispiele betreffen Fälle von vereinbarten Gehaltsreduktionen oder Fälle, in denen gar keine Bezüge ausbezahlt werden. Beim Bw. seien von den letzten 12 Monaten der laufenden Bezüge vom Arbeitgeber einseitig sieben Monate reduziert worden…
…EStG 1988 des solcherart definierten laufenden Bezuges und normiere auszugsweise Folgendes: "Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 20 Jahren bis zur Höhe von 9/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate mit den Steuersätzen des…
…26.958,66 | | davon 5% Lohnsteuer | S 18.547,96 | € 1.347,93 | | | | | | laufenden Bezüge der letzten 12 Monate | S 552.035,85 | € 40.118,01 | | ¼ dieser gem.…
…Abfertigung das begünstigte Ausmaß der freiwilligen Abfertigung gemäß § 67 Abs 6 Z 2 EStG 1988 in Höhe von EUR 22.338,91 auf EUR 0,- kürze. Es könne daher die freiwillige Abfertigung nur im Ausmaß des Viertels der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate iSd …
…der Z 1 hinaus ist bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von ist ein Betrag bis zur Höhe von 3 Jahren 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate…
…errechnet worden. Tatsächlich werde für die freiwillige Abfertigung ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate für das Ausmaß für die begünstigte Besteuerung definiert. Das seien laut Lohnkonto € 77.674.- (inkl. SB € 6.104) als laufende Bezüge der letzten 12 Monate. Davon…
…laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten…
…Die angesammelten Vordienstzeiten würden sich auf 26 Jahre und 6 Monate belaufen, sodass nach § 26 Abs. 6 EStG 12/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate unter Abzug der gesetzlichen Abfertigung begünstigt mit 6% zu versteuern seien. Die Berufung wurde unter Beifügung folgender Stellungnahme…
…Wirkung der strittigen Neuregelung: Durch das AbgÄG 2014 (BGBl I 13/2014) wurde die Besteuerung von „freiwilligen“ Abfertigungen im Rahmen des § 67 Abs 6 EStG neu geregelt. Vor dieser Änderung knüpfte die Steuerbegünstigung an der Höhe der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate vor der…
…2.2014 geltenden Rechtslage beträgt daher auf Basis des beigelegten (simulierten) Lohnkontos für den Zeitraum vom April 2014 bis März 2015 1.509.930,66 € (= 1.207.944,53 € [laufende Bezüge der letzten 12 Monate] x 15/ 12). Die der Regelung des …
…6 EStG 1988 - erster Satz sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen) mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen…
…der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 3 Jahren 5 Jahren 10 Jahren 15 Jahren 20 Jahren 25 Jahren ist ein Betrag bis zur Höhe von 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate 3/12 der laufenden Bezüge der letzten 12…
…bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | ist ein Betrag bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate |…
…Vergleichszahlung Sonstige Bezüge, die bei Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, sind mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen (§ 67 Abs 6 EStG). Die gewährte Prämie stellt nach der in der mündlichen Verhandlung…
…bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | ist ein Betrag bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate |…
…von ............... bis zur Höhe von ..... 20 Jahren.......................... 9/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate ..... 25 Jahren......................... 12/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Während dieser Dienstzeit bereits erhaltene…
…laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten…
…bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | ist ein Betrag bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate |…
…die gegenständlichen Abfertigungen die gesetzlichen Betragsgrenzen („ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate“) nicht übersteigen. Augenscheinlich vertritt das Finanzamt eine Rechtsansicht dahingehend, dass § 67 (6) 1. Satz nicht anwendbar sein soll, wenn nicht — gleichzeitig — auch die gesetzlichen Abfertigungen anlässlich der Beendigung ausbezahlt werden…