…Zwecke im Sinne der BAO neben ideellen Mitteln auch materielle Mittel eingesetzt werden und materielle Hilfeleistungen erbracht werden, wie zB bei der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke und gebrechliche Personen oder der Bekämpfung von Elementarschäden. 1.1.2.4 PolitischeParteipolitische Zwecke…
…nicht nur den Zustand materieller Not; es müssen dieser Kategorie auch Menschen zugeordnet werden, die wegen ihrer körperlichen und geistigen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind, so insbes. Kranke und Gebrechliche (VwGH 29.4.1991, 90/15/0168). Ein Unterstützungsbedürfnis kann sich sowohl wegen…
…nicht nur den Zustand materieller Not; es müssen dieser Kategorie auch Menschen zugeordnet werden, die wegen ihrer körperlichen und geistigen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind, so insbes. Kranke und Gebrechliche (VwGH 29.4.1991, 90/15/0168). Ein Unterstützungsbedürfnis kann sich sowohl wegen…
…gesondert angeführt unbestritten ist. Der BF ist ein Verein zur Förderung der Elektromobilität. Der BF fördert die Idee des CarSharing und organisiert CarSharing für seine Mitglieder. Weitere Vereinszwecke sind beispielsweise die Förderung der Mobilität von Hilfsbedürftigen, insbesondere sozial schwachen, kranken und älteren Personen sowie Kindern…
…einer Tätigkeit, die ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke dient, da die Beförderung der Mobilität auch unter keine der anderen gemeinnützigen Zwecke (zB Fürsorge für alte, kranke und gebrechliche Menschen) fällt und einige der angeführten Zwecke nicht dem Bereich Umweltschutz zuordenbar sind, wobei diese…
…aber die Durchführung von (Kranken)Transporten, soweit sie mit der Wirtschaft in vermeidbaren Wettbewerb tritt. Studenten Rz 91: Studenten können nicht grundsätzlich dem Kreis hilfsbedürftiger Personen zugerechnet werden (VwGH 14.9.1994, 93/13/0203). Siehe aber Rz 53, "Fürsorge und Gesundheitspflege" sowie Rz 73…
…und somit prinzipiell angabenrechtlich begünstigt - sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird (§ 35 Abs. 2 BAO), was ua. insbesondere für die Förderung der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen gilt. Nach § 36 Abs. 1 BAO gilt ein Personenkreis…
…der kranken Schwiegereltern des Berufungswerbers durch seine Ehefrau, wobei die Schwiegereltern am Familienwohnsitz gemeinsam mit ihrer Tochter leben. Nach Ansicht der Referentin ist bis zum Ableben der pflegebedürftigen Schwiegereltern (Krankengeschichte wurde vorgelegt) jedenfalls von einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes auszugehen. Die Landwirtschaft und die…
…Zusammenhang mit der Kranken- oder Kurbehandlung oder mit der Betreuung der Pflegepersonen stehen. Von der Verwaltung wird dabei in richtlinienkonformer Interpretation dem Wort unmittelbar die Bedeutung "mit dem Betrieb von Krankenhäusern eng verbunden" zugrundegelegt. Die UStR Rz 928 führen dazu beispielsweise begünstigte und nicht begünstigte…
…Einsatz und Matratze handle, welches sowohl von gesunden, als auch von kranken und gebrechlichen Menschen genutzt werden könne. Die Bezeichnung "Hilfsmittel" stelle allein darauf ab, dass es sich um Güter oder Maßnahmen handle, die so beschaffen seien, dass sie nur für kranke bzw. behinderte Personen…
…als auch von kranken und gebrechlichen Menschen genutzt werden könne. Die Bezeichnung "Hilfsmittel" stelle allein darauf ab, dass es sich um Güter oder Maßnahmen handle, die so beschaffen seien, dass sie nur für kranke bzw. behinderte Personen verwendet werden können. Die Einstufung des betreffenden Bettsystems…
…die darauf gerichtet seien, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Hilfsbedürftigkeit könne aufgrund materieller Not bestehen, sie könne sich aber auch wegen der körperlichen und geistigen Verfassung der Personen ergeben, insbesondere bei Kranken und Gebrechlichen. Mildtätigkeit sei insoweit auf die Linderung menschlicher Not gerichtet (VwGH vom 20…
…Personen bedürfen Hilfe wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung, handeln. Als mildtätige Zwecke können u.a. angesehen werden: Beratungsstellen für Hilfsbedürftige (z.B. Drogensüchtige); Betreuung von Kranken, Behinderten, Flüchtlingen durch Beratung, Hilfeleistung und Gespräche; soziale Dienstleistungen wie z.B. Erledigung von Einkäufen für gebrechliche…
…Belastungen in der einger. Höhe." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.07.2019 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen: "Bei kranken oder pflegebedürftigen Personen kann für den Aufwand einer Hausgehilfin oder eines Hausgehilfen insoweit eine außergewöhnliche Belastung vorliegen, als die durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingte Betreuung über…
…Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines kranken oder gebrechlichen Beschuldigten geben (VwGH 17.9.1992, 91/16/0093). Und wiederholend Seiler/Seiler wie zu § 125 FinStrG: Der Verhandlungsleiter könne jedoch im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit und um die Persönlichkeit des Beschuldigten kennen…
…gemachten Mehraufwendungen wurden lt. der vorgelegten Aufstellung über die Gesamtausgaben für den Haushalt 2007 im Schätzungswege ermittelt. Für Ihren 3 Personenhaushalt wurden im Jahr 2007 Gesamtausgaben in Höhe von € 11.192,20 für Lebensmittel (einschl. Okokiste), Kosmetika und Nahrungsmittelergänzungen getätigt. Auf Basis dieser Gesamtausgaben…
…werden, weil HCT die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöht und das ohne entsprechenden Sonnenschutz ein erhöhtes Risiko für weißen Hautkrebs bedingen könnte. …". Es ist als notorische Tatsache anzusehen, dass eine schattenspendende Markise die auf darunter befindliche Personen direkt auftreffende UV-Strahlung signifikant zu reduzieren, aber…
…nach § 44 Abs 2 BAO grundsätzlich zulässig sei. Somit ist jedenfalls davon auszugehen, dass die gemeinnützige Zweckverfolgung der Bw., nämlich die Fürsorge für ältere, gebrechliche und kranke Menschen, durch Unterhalten eines Seniorenwohnheims, durch den vollen Eintritt einer Steuerpflicht, insbesondere der von der Amtspartei vorgeschriebenen Umsatzsteuernachzahlungen…
…Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden-, und Siechenheime sowie der Kuranstalten und Kureinrichtungen unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. von gemeinnützigen Rechtsträgern bewirkt werden (siehe Rz 924 bis Rz 940). 10.2.8.2. Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Z 18 und…
…Der steuerliche Vertreter ergänzte, dass die Mutter schwer krank gewesen sei und es schlüssig sei, wenn es zu einer Aufteilung auf die Substiftungen komme und hinsichtlich des Privatvermögens die Mutter den Nachlass regeln möchte. Auf die Frage der Vertreterin der belangten Behörde, ob es ein…