… VwGH 8.3.2012, AW 2012/17/0007 oder VwGH 19.2.2014, Ro 2014/17/0036). Der vorliegende Antrag enthält keine konkreten Angaben, welche im Sinne der bereits angeführten Judikatur erkennen ließen, inwiefern der Tatbestand der Unverhältnismäßigkeit des der Revisionswerberin drohenden Nachteiles im Sinne…
…0036). Im vorliegenden Fall stellte die Revisionswerberin lediglich in den Raum, dass die sofortige Einhebung der vorgeschriebenen Abgaben und Nebenansprüche einen erheblichen Nachteil für sie bedeuten würde. Damit enthält aber der vorliegende Antrag im Sinne der bereits angeführten Judikatur keine konkreten Angaben, welche erkennen ließen…
…wäre auch die Notwendigkeit, die Zahlung eines mit dem angefochtenen Erkenntnis vorgeschriebenen Geldbetrages über Kredite zu finanzieren, für sich alleine kein hinreichender Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Antrag der Revisionswerberin enthält daher keine derart konkreten Angaben, welche erkennen ließen, inwiefern der Tatbestand…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Revisionswerbers die Beurteilung nicht zu, dass für ihn mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses tatsächlich ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Im Antrag wird auch nicht ausgeführt, warum dem Revisionswerber nicht auf Antrag Zahlung in Raten oder Stundung der Abgabennachforderung…
…der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Revisionswerberin die Beurteilung nicht zu, dass für sie mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses tatsächlich ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Im Antrag wird auch nicht ausgeführt, warum der Revisionswerberin nicht auf Antrag Zahlung in Raten oder Stundung der Abgabennachforderung…
…(Vgl. VwGH 17.3.2015, Ra 2014/01/0134, Rechtssatz Nr. 3) Da der Beschwerdeführer - und zugleich hier: Wiedereinsetzungswerber - keine Angaben zu einem konkreten, unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis macht, ist eine Beurteilung, ob dem Wiedereinsetzungswerber die Glaubhaftmachung irgendeines Wiedereinsetzungsgrundes gelungen ist, von vornherein nicht möglich…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten [vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten [vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…sind Angaben über die gesamten Wirtschaftsverhältnisse des Antragstellers, wozu selbst die gesetzlichen Sorgepflichten gehören (VwGH 25.2.1981, 2680/80). b. Um die geforderte Interessensabwägung vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Antragsteller schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage war im Beschwerdefall, in welchem primär sachverhaltsmäßig zu klären war, welche konkreten Umstände die Abgabenbehörde zur Löschung im März 218 veranlasst haben, nicht zu lösen. Die Revision war daher nicht zuzulassen. Innsbruck, am 16…
…gelte auch für die konkreten Umstände, die im gegenständlichen Fall einen Sicherheitszuschlag gemäß § 184 Abs. 3 BAO von 2% des erklärten Gewinns/Verlustes bzw. des erklärten Umsatzes fallbezogen begründen und als geboten erscheinen ließen (Seite 4). Weder sei eine Pflicht der Abgabenbehörde zur Rekonstruktion von…
…Stocker. (zu Punkt 17) Es werde um konkrete Feststellung gebeten. BP-Bericht Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung errechnete der Prüfer für die Streitjahre 2012 bis 2015 (für die weder Jahresabschlüsse erstellt noch Abgabenerklärungen eingereicht worden waren) die Bemessungsgrundlagen auf Basis der Umsatzsteuervoranmeldungen und…
…Person auch hier das Ziel hatte, die auf den eingeführten Wirtschaftsgütern lastende Abgabenbelastung durch eine Veränderung der Warenwerte zu verringern. Konkrete Angaben zum Ausmaß dieser Unterfakturierungen sind den Aussagen der im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einvernommenen Personen nicht zu entnehmen. Nach ho Kenntnisstand liegen keine Unterlagen…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…
…der angefochtenen Entscheidung oder mit der Ausübung der mit der Entscheidung eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger…