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BFG RV/7102628/2025Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2026

…xx.1996 geboren und vollendete am xx.xx.2017 das 21. Lebensjahr. In dem im Zuge des Verfahrens vom Sozialministeriumservice erstellten Sachverständigen-Gutachten vom 12.08.2025 wurde der Beschwerdeführerin keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bescheinigt, da eine Besserung der noch geringen psychischen Beeinträchtigungen unter Therapie zu…

BFG RV/2100361/2024Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2026

…1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz 1967)." Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht die Beschwerde mit folgender Begründung: "Bezugnehmend auf die im Abweisungsbescheid dargebrachte Begründung hätte mein Sohn Kind keinen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, da bei ihm die dauernde Erwerbsunfähigkeit weder vor Beendigung des 21. Lebensjahres noch während…

BFG RV/2100105/2024Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2026

…2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Nach erneuter Anforderung einer Begutachtung durch das Sozialministeriumservice am 15.11.2023 wurde wiederum keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bescheinigt. Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe können somit für Sie ab Mai 2018 nicht gewährt werden." Daraufhin stellte die Erwachsenenvertreterin des Beschwerdeführers…

BFG RV/2100650/2023Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.11.2025

…Bf1*** ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies besteht seit: 10/2012 Anmerkung bzw., Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Ab 10/2012 ist auch mit Unterstützungsmaßnahmen keine Erwerbsfähigkeit mehr gegeben gewesen…

BFG RV/2100607/2023Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2024

…Ra 2023/16/0086). Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von vorneherein ausschließt (BFG 17…

BFG RV/2100420/2022Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023

…Ra 2017/16/0023). Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von vorneherein ausschließt (BFG 17…

BFG RV/2100108/2022Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2023

…einige Unterlagen / Befunde, die in keinem Zusammenhang mit der Feststellung über die dauernde Erwerbsunfähigkeit der Bf. stehen. Dazu wurde im Sachverständigengutachten vom 16.10.2020 ausgeführt: "Folgende beantragten bzw. in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung: Z.n. komplizierter Neonatalperiode…

BFG RV/2100098/2022Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2023

…Anspruchsvoraussetzungen für den Eigenbezug der Familienbeihilfe. Bei Nichterstellung eines ärztlichen Gutachtens mangels Wahrnehmung zweier Untersuchungstermine zur Feststellung einer, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen dauernden Erwerbsunfähigkeit, konnte nicht nachgewiesen werden, dass Sie als "Kind" im Beschwerdezeitraum die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe erfüllen." Daraufhin…

BFG RV/2100207/2021Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2023

…den Abweisungsbescheid mit folgender Begründung ein: "Mit dem oben genannten Abweisungsbescheid wurde der Antrag von Fr. ***Bf1*** auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe mit der Begründung abgelehnt, dass bei der Beschwerdeführerin keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 18. Lebensjahr festgestellt werden konnte. Dem wird entgegengehalten…

BFG RV/2100994/2020Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2023

…da das Sozialministeriumsservice keine dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt habe. Dagegen erhob der Beschwerdeführer (durch seinen bevollmächtigten Vertreter) fristgerecht die Beschwerde mit der Begründung: "1.) Ich bin 39 Jahre alt und leide - wie im Gutachten auf Seite 3 festgestellt - seit zumindest 12/1993 an einer Opticusatrophie beidseits…

BFG RV/2100621/2020Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2023

…H. und der Beginn der dauernden Erwerbsunfähigkeit ab 01.09.2016 festgestellt. In der Begründung wurde auszugsweise ausgeführt: "Da derzeit keine ausreichende Arbeitsfähigkeit besteht wird Reha-Geld bezogen. Bezug wird seit 12/2016 angegeben, womit der Beginn der fehlenden ausreichenden Erwerbsfähigkeit anzusetzen ist. Zuvor wurde…

BFG RV/2101114/2018Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2022

…auch später das Studium nicht wiederaufgenommen. Für die Beurteilung ist es somit von entscheidender Bedeutung, ob nach § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 eine dauernde Erwerbsunfähigkeit, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres…

BFG RV/2100516/2020Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2021

…Bf. für den Zeitraum vom Februar 2014 bis Mai 2014 und ab März 2019 abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass das Sozialministeriumservice keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bescheinigt habe und daher ab März 2019 kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe bestehe. Da die Bf. die Familienbeihilfe gemäß …

BFG RV/2100295/2017keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2020

…den Sohn der Bf. wurde für diesen Zeitpunkt keine Berufsausbildung nachgewiesen.   Für die Beurteilung des vorliegenden Falles ist es somit - wie bereits vom Finanzamt ausgeführt - von entscheidender Bedeutung, ob nach § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 eine dauernde Erwerbsunfähigkeit, die vor Vollendung des…

BFG RV/2101306/2019Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2020

…ab Jänner 1991 und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit, die jedoch nicht vor dem vollendetem 21. Lebensjahr eingetreten ist, festgestellt. Dazu wurde auszugsweise ausgeführt: "Stellungnahme zu Vorgutachten: Keine Änderung. Sämtliche vorgebrachte Fakten wurden bereits zuletzt beurteilt. Psychische Probleme mit 15 Jahren geben keine Auskunft über tatsächliche manifeste…

BFG RV/2100187/2019Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2020

…ein am 05.11.2008 erstelltes Sachverständigengutachten habe keine dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt („keine gravierenden körperlichen Einschränkungen, war im Wesentlichen immer arbeitstätig“). Da die Anspruchsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 hinsichtlich einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eigetretenen dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht erfüllt sei…

BFG RV/2101051/2016Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.06.2017

…dass das Sozialministeriumservice mit Bescheinigungen vom 01.09.2015 und 19.02.2016 für den Bf. einen Grad der Behinderung von 30% und keine dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt habe. Demnach seien die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nicht gegeben. Nachträglich wurde eine vorbereitende psychiatrische…

BFG RV/2100685/2017Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018

…vorliegenden Fall kein Anlass: Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes sind im vorliegenden Beschwerdefall die Gutachten des Sozialministeriumservice sowohl ausführlich als auch schlüssig und nicht widersprüchlich. Es wurde in beiden Gutachten übereinstimmend festgestellt, dass auf Grund der vorgelegten Befunde der Zeitpunkt des Eintritts der dauernden Erwerbsunfähigkeit rückwirkend…

BFG RV/2100100/2017keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2017

…Ausbildungen und Erwerbstätigkeit am Arbeitsmarkt festgestellt. Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit liegt bei Ihrem Sohn C daher nicht vor. Mit 05.02.2016 hat Ihr Sohn C sein 18. Lebensjahr vollendet. Da von Ihnen keine Ausbildung von Ihrem Sohn gemeldet wurde, liegen die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung…

BFG RV/2100130/2014Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2015

…nicht dauernde Erwerbsunfähigkeit bescheinigt. Das Gutachten wurde von der leitenden Ärztin des Bundessozialamtes bestätigt. Mit Schreiben vom 12. Juli 2013 wurde das Rechtsmittel der Berufung (nunmehr Beschwerde) eingebracht und als Begründung Folgendes zusammenfassend ausgeführt: Da eine dauerhafte Behinderung von 60 % vorliegt und sie in keiner…