… 4 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen (siehe dazu auch Rz 664b ff). Abweichend zum Zufluss-Abfluss-Prinzip sind…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Mit diesen Wirtschaftsgütern im Zusammenhang stehende Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen sind wie solche…
…körperliche oder geistige Behinderung außergewöhnliche Belastungen hat und er keine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) erhält. In der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303, wird in § 4 geregelt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung…
…die Baulichkeit könne bei regelmäßiger ordentlicher Instandhaltung noch weit über 100 Jahre bestehen bleiben, die vorliegenden veralteten Doppelstockfenster mit Einfachverglasung sowie der feuchte Keller und die nicht vorhandene Wärmedämmung seien typische Merkmale alter Zinshäuser und würden keine Begründung für eine sehr kurze Restnutzungsdauer darstellen so…
…Pflegegeld von regelmäßig anfallenden Aufwendungen nicht entgegen, da es sich bei diesen wohl auch um pflegebedingte Mehraufwendungen handelt, welche pauschaliert abgegolten werden sollen. Wie auch bereits vorgebracht hielte ich es aus diesem Grund systematisch auch schlichtweg für falsch bei einem fiktiven Pflegegeldbezieher, welcher keine Pflegeleistungen…
…12): Dabei handelte es sich laut Rechnung um eine Sauna-Kabine/Zirbe, wie sie neben anderen Modellen regelmäßig am Markt für den Einbau im privaten Wohnbereich angeboten wird. Sie verfügt über keine behindertenspezifischen (Zusatz)Vorrichtungen, die im Falle eines unterstellten Verkaufs nicht mehr abgegolten würden…
…des § 35 Abs. 3 EStG 1988 nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. IV. Erwägungen 1. Ausgaben, die auf eine Krankheit zurückgehen, sind im täglichen Leben keine regelmäßigen Ausgaben, sie belasten also den…
…Niederschriften bzw. die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen vorzulegen, die regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten seien. Nach Ansicht des Finanzamtes liege hier kein unabwendbares Schadensereignis vor. Der - offensichtlich über Jahre eingetretene - Schaden am Dach sei von der Bf. über längere…
…es sich insgesamt um einen Reparaturstau an seinem Haus handelte, welcher bei tatsächlich regelmäßiger Instandhaltung nicht vorgelegen hätte. Wären die Instandhaltungsmaßnahmen durch den Bf. laufend im erforderlichen Ausmaß erfolgt, hätte auch die Dachreparatur kein derart großes Ausmaß umfassen müssen. Nochmals sei auf die von Bf…
…4.2012 seien keine neuen KGs mehr gegründet worden, wofür die Änderung des § 4 Abs. 3 EStG 1988 ab 01.04.2012 offenkundig sei: "Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen…
…Abs 3 EStG grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Dies zeigt sich schon an der erst mit dem ersten Stabilitätsgesetz 2012 eingeführten Bestimmung über die - auch Anzahlungen betreffende - steuerliche Berücksichtigung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber nämlich ua…
…fest. Auch wenn erst mit BGBl. I 22/2012 der Satz "Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die…
…Abs. 3 EStG 1988 erst mit der Veräußerung wirksam. Zur "Aktivierungspflicht" im Umlaufvermögen von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, siehe Rz 664b ff. Zur Ausnahme vom besonderen Steuersatz für Grundstücke des Umlaufvermögens siehe Rz 6682 ff. 6.4.3.3.3 Roh-…
…des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1.4.2012) wurden keine neuen KGs mehr gegründet. Offenkundig hierfür ist die Änderung des § 3 (3) EStG 1988: ,Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst…
…Abs. 3 EStG 1988 - wirksam mit 1. April 2012 - sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen nunmehr erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergebe sich…
…April 2012 in Kraft. Darin wurde u.a. normiert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. § 303 BAO lautet (auszugsweise): (1) Dem Antrag einer…
…2012 in Kraft. Darin wurde ua normiert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Da weder die Amtspartei noch die Bf Renditeberechnungen vorgelegt haben…
…1.4.2012) wurden keine neuen KGs mehr gegründet. Offenkundig hierfür ist die Änderung des § 3 (3) EStG 1988 (gemeint: § 4 (3) EStG 1988): ,Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen…
…April 2012 in Kraft. Darin wurde u.a. normiert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. § 303 BAO lautet (auszugsweise): (1) Dem Antrag einer…
…Betriebsausgaben dar.1 Dies zeigt sich schon an der erst mit den ersten Stabilitätsgesetz 20122 eingeführten Bestimmung über die - auch Anzahlungen betreffende - steuerliche Berücksichtigung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber nämlich ua "jene Steuerlücken" schließen…