…im "Geschäftsführer-Vertrag" vom 17.12.1997 getroffenen Regelung erhält der Geschäftsführer eine jährlich im Nachhinein von der Gesellschafterversammlung auf Grund des erzielten Jahresergebnisses einstimmig festzulegende Vergütung. Im Falle eines nicht zufriedenstellenden Jahresergebnisses gebührt ihm ein wertgesicherter Bezug von mindestens 400.000,- S pro Jahr…
…Bei einer derartigen Honorargestaltung in Form eines fixen Bezuges kann von einem Unternehmerrisiko nicht die Rede sein. Auch eine Überprüfung der tatsächlichen Auszahlungen ergibt kein anderes Bild. Der Geschäftsführer erhielt im gesamten Prüfungszeitraum einen laufenden monatlichen Bezug von 56.000 S, jährlich einen Anteil für…
…und kein spezifisches Merkmal einer selbstständigen Tätigkeit (VwGH vom 27.7.1999, 99/14/0136 und vom 26.4.2000, 99/14/0339). Hinzu kommt, dass nach Punkt 4 dieses Gesellschafterbeschlusses der als Fixhonorar geltende Honorarbestandteil wertgesichert ist, was ebenfalls gegen eine ein wesentliches Unternehmerrisiko…
…Entgelt von S 40.000,--, das, ab dem am 1.4.1989 beginnenden Wirtschaftsjahr, 14mal jährlich zu bezahlen ist. Zusätzlich übernimmt die Gesellschaft die Sozialversicherungsbeiträge, die der Geschäftsführer aufgrund seiner Vergütung schuldet. Der monatliche Bezug ist mit dem Verbrauchspreisindex 1986 oder einem vergleichbaren Lebenserhaltungskostenindex wertgesichert…
…der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch inländisches…
… Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen…
…und "Grundstücke" in § 30 EStG) kommt hierbei keine zu einer anderslautenden Auffassung führende Relevanz zu. Dem Umstand, dass Superädifikate im bürgerlichen Recht als bewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden, kommt im gegebenen Zusammenhang (bei in solider Bauweise errichteten Superädifikaten) keine steuerrechtliche Bedeutung zu. Denn die Beurteilung eines…
…kein Einwand erhoben werden, wenn die österreichische GmbH aus kaufmännischen Erwägungen das Währungsrisiko mit ihrer US-Tochtergesellschaft teilt. Und zwar dadurch, dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, derzufolge unter Zugrundelegung des seinerzeitigen Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 bei Überschreitung von Schwankungen…
…keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von…
…der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei die Kaufpreisforderung mit 3% über…
…Bei Darlehensgewährung zwischen einander nicht nahestehenden Personen ist ein angemessener Zinsenaufwand zu berücksichtigen. Dies muss daher auch im Verhältnis zum nahestehenden österreichischen Gesellschafter der US-Gesellschaft gelten. An der Angemessenheit der Zinsenzahlungen können keine Bedenken bestehen, da es sich hiebei um die von einer nicht…
…geprägt werden; die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für sie damit aus österreichischer Sicht gesehen keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland (DBA-D-1954), BGBl. Nr. 220/1955, dar, sodass alle Einkünfte, die ihnen aus ihrer stillen Beteiligung zufließen, gemäß Artikel…
…400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt…
…und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden…
…der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei die Kaufpreisforderung mit 3% über…
…von argentinischen Investoren in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild…
… diese Quellensteuer wird sich im Geltungsbereich des paraphierten (aber bisher weder unterzeichneten noch ratifizierten) neuen österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen auf 5% vermindern. Wird dieser polnischen Immobiliengesellschaft von der Bank-Muttergesellschaft der österreichischen GMBH zu Umschuldungszwecken ein Darlehen gewährt, dann sind die hiefür zu zahlenden Zinsen nach…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
…Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche mittelbare…
…keine deutsche Steuer an. Wenn nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner…