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BFG RV/7102601/2016Fehlen tauglicher Wiederaufnahmegründe (kein Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2017

…13/0107; 26.2.2013, 2010/15/0064). Keine Tatsachen sind neue Erkenntnisse in Bezug auf die Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. Ritz…

BFG RV/5101620/2015Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Neuhervorkommen von Tatsachen Bescheidaufhebung ohne vorherige Klärung des relevanten Sachverhalts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2015

…ein Neuhervorkommen von Tatsachen/Beweismitteln nicht bestehe, da die geltend gemachte Abschreibung in Verbindung mit der abgezogenen Privatnutzung für die Fotoausrüstung dem Finanzamt seit Abgabe der Erklärung 2007 am 29.4.2009 bekannt sei. Auch das Ergänzungsersuchen vom 12.6.2012 könne keine neuen Tatsachen…

BFG RV/7102169/2018Versehentliche Unterlassung der Geltendmachung von Kinderfreibeträgen - kein Neuhervorkommen iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO aus der Sicht des Antragstellers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2018

…benötige jeden Euro). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.01.2018 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen: Im vorliegenden Fall seien keine neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln sei immer aus der Sicht des Antragstellers - und nicht der Finanzverwaltung - zu beurteilen…

UFSL RV/0401-L/05Vorsteueraufteilung im hoheitlichen und betrieblichen Bereich, geänderte Rechtsauffassung ist kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…entnehmen ist, dass neue Erkenntnisse hinsichtlich der rechtlichen Beurteilungen von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe (kein Neuhervorkommen von Tatsachen) darstellen. Der VwGH spricht weiters in seinem Erkenntnis vom 8.3.1994, 90/14/0192 aus, dass maßgebend für die Beurteilung des Neuhervorkommens von Tatsachen ist, ob der…

UFSG RV/0807-G/07Lohnzettelberichtigung und Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…ergangenen Bescheides, kein Neuhervorkommen von Tatsachen gemäß § 303 Abs. 4 BAO. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wiederaufnahmsbescheid Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im…

UFSG RV/0049-G/04Beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens iZm verdeckter Gewinnausschüttung; Anrechnung (Erstattung) der Kapitalertragsteuer (§ 97 Abs. 4 EStG 1988) sowie erstmalige Inanspruchnahme der Betriebsausgabenpauschalierung (§ 17 EStG 1988) im Rahmen des Wiederaufnahmeantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…In Übereinstimmung mit dem Finanzamt ist hier somit kein Wiederaufnahmegrund zu erblicken. Soweit der Bw zur Glaubhaftmachung tatsächlich angefallener Betriebsausgaben vorbringt, dass die ergänzend dargestellten (nicht weiterverrechneten) Ausgaben von ihm selbst getragen worden seien, beseitigt dies nicht die fehlende Geltendmachung pauschalierter Betriebsausgaben im damaligen Verfahren…

BFG RV/3100279/2017Wiederaufnahme auf Antrag: Neuhervorkommen von Tatsachen - Kenntnisstand des Antragstellers maßgeblich; Urteil des EGMR kein Wiederaufnahmegrund der entschiedenen Vorfrage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.09.2019

…wonach bei der Wiederaufnahme auf Antrag einer Partei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (und nicht aus der Sicht der Abgabenbehörde) zu beurteilen ist. Die erst in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch…

BFG RV/3100278/2017Wiederaufnahme auf Antrag: Neuhervorkommen von Tatsachen - Kenntnisstand des Antragstellers maßgeblich; Urteil des EGMR kein Wiederaufnahmegrund der entschiedenen Vorfrage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.09.2019

…wonach bei der Wiederaufnahme auf Antrag einer Partei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (und nicht aus der Sicht der Abgabenbehörde) zu beurteilen ist. Die erst in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch…

BFG RV/7100726/2024Neuhervorkommen von Tatsachen bei bloßer Vorlage von Buchhaltungskonten im vorangegangenen Außenprüfungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2025

…N.). Gemeint sind Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 8.9.2025, Ra 2024/15/0064). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht der jeweiligen…

UFSW RV/2503-W/11Kein Wiederaufnahmegrund wegen Nichtvorhandensein von neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im…

UFSK RV/0022-K/06Wiederaufnahme des Verfahrens - Neuhervorkommen von Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…Prüfung hinsichtlich der Frage des Neuhervorkommens von Tatsachen zu erfolgen. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem anderen als vom Bescheid zum Ausdruck gebrachten Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmsgründe sind neue Erkenntnisse…

BFG RV/7101938/2023Wiederaufnahme auf Antrag - das Neuhervorkommen von Tatsachen ist aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2023

…dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der…

UFSG RV/0040-G/05Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens - Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln im Zuge eines Erbschaftsstreites ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2008

…Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, 3. Aufl., § 303, Tz 7 und Tz 9). Die für den Wiederaufnahmeantrag vorgesehene Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes…

BFG RV/7100871/2026Kein Wiederaufnahmsgrund infolge neuer Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von bereits bekannten Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2026

…lit b BAO iVm § 303 Abs 2 lit b BAO ist abzuleiten, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen bei der beantragten Wiederaufnahme grundlegend aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl unter anderem VwGH 24.02.2021, Ra 2020/15/0105; VwGH 29.03.2017…

BFG RV/7105276/2018Bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2020

…§ 303 Tz 24), wobei bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH vom 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren bezüglich Einkommmensteuer 2015 waren die entscheidungsrelevanten Sachverhaltselemente, wie der Umstand…

BFG RV/7102054/2021Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer - Sicht des Antragstellers ist für das Neuhervorkommen von Tatsachen ausschlaggebend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2024

…des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. In der vorliegenden Streitsache wird keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgezeigt. Die gegenständliche Rechtsfrage (Beurteilung des Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers bei der antragsgebundenen Wiederaufnahme) wurde durch die…

BFG RV/7106501/2019Dem Antrag auf Wiederaufnahme nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels Abgabe von Erklärungen fehlt es am Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des abgabepflichtigen Antragstellers.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2020

…Sicht des Antragstellers für den Neuerungstatbestand maßgebend. Mit dem Ablauf der Veranlagungsperiode habe der Pflichtige Kenntnis von den für die Erstellung der Abgabenerklärungen erforderlichen Umständen. Die verspätete Vorlage einer von der Schätzung abweichenden Erklärung sei kein "Hervorkommen neuer Tatsachen", die Wiederaufnahme sei daher nicht zulässig…

BFG RV/2100324/20111. Wiederaufnahme von Amts wegen; Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln 2. Sanierungsmöglichkeiten im Rechtsmittelverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2014

…hervorgekommene Tatsachen genannt. Wie den Verwaltungsakten zu entnehmen ist, handelt es sich dabei ausschließlich um Tatsachen, die erst nach der Wiederaufnahme des Verfahrens neu hervorgekommen sind. Damit ist als erwiesen anzusehen, dass im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmsgrund des Neuhervorkommens von Tatsachen oder…

UFSW RV/2306-W/121. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Neuhervorkommen von Tatsachen oder Umständen (Aufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013

…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." Sind demnach keine Tatsachen oder Beweismittel nach…

UFSW RV/1215-W/031. Versagung des Vorsteuerabzugs aus der Anschaffung einer Röntgenanlage durch eine Fachärztin für Radiologie wegen des im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden wirtschaftlichen Zusammenhangs mit steuerfreien Umsätzen. 2. Wiederaufnahme von Amts wegen; Neuhervorkommen von Tatsachen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.03.2004

…auf Grund von Tatsachen bestätigen darf, die vom Finanzamt nicht herangezogen wurden. Die Berufungsinstanz darf aber die gleichen Umstände (die gleichen tatsächlichen Grundlagen) einer anderen rechtlichen Wertung unterziehen (VwGH 14.5.1991, 90/14/0262). Die rechtliche Würdigung eines Sachverhalts ist nämlich kein Element der…