…SE) Rz 10: Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (§ 1 AktG). Aktionäre können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts…
…des Abkommens zum gegenteiligen Ergebnis, nämlich Steuerfreistellung in Dänemark und Steuerpflicht in Österreich führen würde. Allerdings setzt diese Abkommensbestimmung voraus, daß von einer in Dänemark ansässigen Person Gehälter bezogen werden, "die der andere Staat oder die Länder ... und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts des…
…des § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988. Unbeschränkt steuerpflichtig sind lediglich die Betriebe gewerblicher Art solcher Körperschaften (Rz 64 bis Rz 88). 1.2.1.2.1.2 Begriff Rz 36: Unter dem Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts ist im Abgabenrecht die juristische Person öffentlichen…
…Art"; vgl die Judikate des OGH 18. Dezember 2007, 10 Ob S153/07h; OGH 20. März 2003, 6 Ob 173/02p, in denen der beschwerdeführende Verein als bloß privatrechtlicher Verein und nicht als juristische Person des öffentlichen Rechts angesehen wurde). Darüber hinaus sei bemerkt, dass…
…anhand eines Typenvergleiches zu beurteilen, ob eine Vergleichbarkeit mit einer inländischen juristischen Person des privaten Rechts gegeben ist (zum Typenvergleich siehe Rz 133 f). Rz 1266au: Das Abzugsverbot findet daher insbesondere bei Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Körperschaften des öffentlichen Rechts geleistet werden, keine Anwendung…
…subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, ohne dass sie jedoch selbst eine GmbH geworden wäre. Da diese Sondergesellschaft sonach nicht durch den privatrechtlichen Akt einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde, wurde sie daher als eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der…
…von der Hand zu weisen. Auch wenn es sich bei diesen Unternehmen zum Teil um ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften öffentlichen Rechts handelt, ändert das nichts daran, dass diese ihre Leistungen als juristische Personen des Privatrechts anbieten. Andererseits gibt es mit der BDO auch ein "rein…
…natürliche oder andere juristische Personen des Privatrechts einen Schülerhort oder eine Tagesbetreuungseinrichtung betreiben bzw. führen können. Soweit die Tagesbetreuungseinrichtung bzw. der Schülerhort als öffentliche Einrichtung betrieben wird, ist ein allgemein zugänglicher Schülerhort gegeben. Als öffentlicher, von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts errichteter und erhaltener…
…auf Rechtsgeschäfte bezogene Befreiung des § 35 Abs 8 letzter Satz GebG im Ergebnis insbesondere den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung (vgl zu den Begrifflichkeiten zB Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 21 ff), sowie Fälle, in denen eine Betrauung ausgegliederter Rechtsträger (juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts…
…natürliche oder andere juristische Personen des Privatrechts einen Schülerhort oder eine Tagesbetreuungseinrichtung betreiben bzw. führen können. Soweit die Tagesbetreuungseinrichtung bzw. der Schülerhort als öffentliche Einrichtung betrieben wird, ist ein allgemein zugänglicher Schülerhort gegeben. Als öffentlicher, von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts errichteter und erhaltener…
…natürliche oder andere juristische Personen des Privatrechts einen Schülerhort oder eine Tagesbetreuungseinrichtung betreiben bzw. führen können. Soweit die Tagesbetreuungseinrichtung bzw. der Schülerhort als öffentliche Einrichtung betrieben wird, ist ein allgemein zugänglicher Schülerhort gegeben. Als öffentlicher, von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts errichteter und erhaltener…
…nach § 29 BAO, der Begriff des Unternehmens nach § 2 UStG. Der Begriff der Einrichtung im Zusammenhang mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts findet sich zB in § 1396a Abs. 3 ABGB: „…. juristische Person oder einer von dieser gegründeten Einrichtung ….“. Laut Heidinger in Schwimann…
…und Pachtverträge, die zwischen der juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts als Vermieterin und der übertragenden Gebietskörperschaft als Mieterin unmittelbar anlässlich der Ausgliederung bezüglich der übertragenden Objekte abgeschlossen werden, von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2009…
…Andere juristische Personen des öffentlichen Rechts können dies nur, soweit ihnen zur Eintreibung einer Geldleistung die Einbringung im Verwaltungsweg (politische Exekution) gewährt ist." § 35 Abs 1 der Exekutionsordnung (EO) lautet: "Gegen den Anspruch, zu dessen Gunsten Execution bewilligt wurde, können im Zuge des Executionsverfahrens nur…
…2 Budgetbegleitgesetz sind Miet- und Pachtverträge, die zwischen der juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts als Vermieterin und der übertragenden Gebietskörperschaft als Mieterin unmittelbar anlässlich der Ausgliederung bezüglich der übertragenden Objekte abgeschlossen werden, von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Die Regelung des Art. 34 …
…Höhe von 18.588,00 CHF geleistet. Anders als bei der unter Punkt 1. behandelten Kapitalabfindung einer Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) handelt es sich gegenständlich um eine von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausbezahlte Rente aus der staatlichen Sozialversicherung (1. Säule).
…Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern eingeschränkt. Rz 36…
…nämlich für alle juristischen Personen - also insbesondere auch für Anstalten - des öffentlichen Rechts verwendet. Gerade in Abgabenvorschriften wird der Begriff der KÖR häufig im weiten und technischen Sinn verstanden, ohne dass in jedem Einzelfall sämtliche Wesensmerkmale vorliegen müssen, welche die Rechtslehre den KÖR im strikten…
…sonstige Leistungen iSd § 3a Abs. 14 UStG 1994 (bis 31.12.2014: § 3a Abs. 14 Z 1 bis 13 und Z 15 UStG 1994) an juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit diese Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 sind. Auch in diesem…
…öffentlich-rechtliche Körperschaft sei. Der Bw. erhob gegen diesen Einkommensteuerbescheid mit Anbringen vom 6. November 2009 Berufung und beantragte, die Auszahlungen der Schweizer Pensionskasse nicht als Einkünfte in Österreich zu erfassen, da diese gemäß Art 19 DBA Österreich-Schweiz von einer juristischen Person des öffentlichen…