…inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die Körperschaften öffentlichen Rechts als solche, dh. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und auf Körperschaften des § 1 Abs. 2 KStG 1988, die nach § 5 KStG 1988 oder nach anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuerpflicht…
…nur für inländische Gebietskörperschaften gelten, da eine ausländische Gebietskörperschaft nicht berufen ist, in Österreich öffentliche Aufgaben zu erfüllen. In Analogie zu diesem Erkenntnis geht der Unabhängige Finanzsenat im vorliegenden Fall davon aus, dass die Befreiungsbestimmung im § 2 Z 3 GebG 1957 nur inländische Körperschaften öffentlichen…
…1 Z 1 bis 4 KStG 1988) sowie "EU-Körperschaften" (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. inländischen Körperschaften (…
29.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988) Rz 7767: Vom persönlichen Anwendungsbereich der Befreiung umfasst sind beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988, somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß…
17.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten 17.7.1 Allgemeines Rz 1248et: § 10a Abs. 6 KStG 1988 regelt die sinngemäße Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung von Passiveinkünften doppelt ansässiger inländischer Körperschaften (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248ev) und ausländischen Betriebsstätten (Z 2; siehe…
…2. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften…
…Befreiungstatbestand fallen, sind zur Gänze unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Zur Verfolgung begünstigter Zwecke durch Kapitalgesellschaften siehe KStR 2013 Rz 179 bis 180. 2.1.1.22.1.2 Beschränkte Steuerpflicht 2.1.1.2.12.1.2.1 Inländische Körperschaften Rz 321: Körperschaften im Sinne des § 1…
…11 Abs. 2 Satz 1 EStG der Berufungswerberin als beschränkt steuerpflichtiger Mitunternehmerin der Betriebsausgabenabzug und die Eigenkapitalzuwachsverzinsung zu gewähren. Weiters verstoße der Ausschluss der ausländischen Körperschaften mit inländischen Betriebsstätten von der Geltendmachung der Begünstigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung gegen die im Gemeinschaftsrecht verankerte Niederlassungsfreiheit iSd. Art. 43…
…wird und dabei ein Bezug zu Österreich gegeben ist. Beispiel: Ein österreichischer Einzelunternehmer bringt einen im Betriebsvermögen seiner ungarischen Betriebstätte befindlichen Kapitalanteil an der deutschen A-GmbH in die deutsche B-GmbH ein. Rz 658: Wird Auslandsvermögen eines inländischen Einbringenden in eine ausländische Körperschaft eingebracht…
…dass eine (in der Regel) inländische Körperschaft die niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft beherrscht. Ein solches Beherrschungsverhältnis liegt dann vor, wenn die beherrschende Körperschaft selbst oder zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Stimmrechte oder unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% des…
…gegenständlich, ob der vom Finanzamt in Entsprechung der innerstaatlichen Rechtslage erlassene Bescheid dem EU-Recht widerspricht. Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 2 KStG sind inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 beschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 21 Abs…
…133 Abs. 4 B-VG). Zur hier entscheidungserheblichen Kernfrage (Anwendbarkeit des Freibetrages gem. § 23 KStG 1988 im Rahmen der Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte inländischer gemeinnütziger Körperschaften) existiert bisher keine (höchst)gerichtliche Rechtsprechung. Die Entscheidung VwGH 19.3.1985, 84/14/0186, 0187 erging zum einen…
Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA-Ö/Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien "stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11…
…ob der Ansässigkeitsstaat eine Verlustverrechnung gewährt. Verluste einer ausländischen Körperschaft aus einer inländischen Betriebsstätte sind daher zuerst mit den anderen (ausländischen) Einkünften dieser Körperschaft zu verrechnen. Nur hinsichtlich eines etwaigen verbleibenden Verlustes der inländischen Betriebsstätte besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages (siehe dazu ausführlich EStR 2000…
…als beteiligte inländische Körperschaft (übergeordnetes Gruppenmitglied) können nach § 9 Abs. 2 erster Teilstrich KStG 1988 nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sein, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen. Nach § 5 KStG 1988 oder nach einem Sondergesetz persönlich von der Körperschaftsteuer befreite…
…igen KESt entlastet werden. Denn die in § 94 Z.6 EStG vorgesehene KESt-Befreiung gilt nur für beschränkte Steuerpflichtige "der zweiten Art" (sonach nur für inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts und für die inländischen steuerfreien Körperschaften). 22. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in Deutschland als gemeinnützig anerkannte deutsche Vereinigungen lösen daher bei entsprechender Höhe Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus. Aus Artikel 2 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ist im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen; dieser…
…siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht können begrifflich nur Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland befreit werden, ausländische Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von vornherein nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der sachlichen Befreiungen siehe Rz 1151 bis 1247. Rz…
…aus Aktien, GmbH-Anteilen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Es fallen dementsprechend neben den offenen Ausschüttungen auch verdeckte Ausschüttungen an inländische Körperschaften und inländische Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94…
…von Einlagen - maßgebend: Demnach sind Einlagenrückzahlungen steuerneutrale Zuwendungen aus dem Eigenkapital der Körperschaft an Personen in ihrer Eigenschaft als Anteilsinhaber außerhalb von offenen Ausschüttungen (zur Behandlung beim Anteilsinhaber siehe Abschnitt 1.5.). Vor diesem Hintergrund adressiert § 4 Abs. 12 EStG 1988 daher sämtliche inländische Körperschaften…