…die sie als Führungsperson benötige, nicht als Aufwendungen für die private Lebensführung gelten könnten, und auch auf Grund des inhomogenen Teilnehmerkreises ein derartiger Schluss nicht gerechtfertigt sei, ist dem entgegen zu halten, dass für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nicht das subjektiven Empfinden des…
…hat nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht zur Folge, dass gegenständliche Kosten keine Werbungskosten sind. Der Unabhängige Finanzsenat kann der Begründung der Abgabenbehörde erster Instanz ("inhomogener Teilnehmerkreis") nichts abgewinnen. Entscheidungswesentlich war vielmehr, dass die erlernten Mediations- Bildungs-Inhalte jedenfalls beruflich notwendig waren. Berufungspunkt Arbeitszimmer: Im…
…abstellt, liegt nicht vor. Ein wesentliches Entscheidungskriterium war also auch der gegebene inhomogene Teilnehmerkreis (die Teilnehmer stammten aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen, siehe dazu Beweiswürdigung). Zu den einzelnen geltend gemachten Seminaren wird ergänzend und bezugnehmend auf die zuvor angeführte Rechtsprechung ausgeführt: Aus der Beschreibung des NLP…
…vgl. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009). Ein wesentliches Entscheidungskriterium war also auch der unstrittig gegebene inhomogene Teilnehmerkreis (die Teilnehmer stammten aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen). Dass die Kursinhalte tatsächlich ausschließlich Themen und Inhalte im Zusammenhang mit dem Immobilienbereich hatten, wurde nicht dargestellt bzw. behauptet…
…Teilnehmenden - das seien ca. 76 % - im Lehrberuf tätig. Dieser inhomogene Teilnehmerkreis stelle aber ein gewichtiges Indiz für die fehlende Berufsbezogenheit des Lehrganges dar. Auch aus den allgemeinen Inhalten des Lehrganges sei abzuleiten, dass es sich um keine berufsspezifische Fortbildung für Lehrer handle. Neben den persönlichkeitsbildenden…
…der NÖ Bildungsförderung mit der Begründung, diese Förderung sei ausschließlich für berufsspezifische Weiterbildungskurse vorgesehen, nicht entsprochen wurde, spricht - ebenso wie der im Wifi-Kursbuch angesprochene inhomogene Teilnehmerkreis - gleichfalls gegen das Vorliegen berufsspezifischer Fortbildungskosten. Aber auch die Ausführungen der Bw. selbst, wonach ihr Arbeitgeber deshalb die…
…gegenständliche Lehrgang auch an Personen, die Interesse an einer derartigen Ausbildung haben, und zielte nicht auf die Berufsgruppe des Bw. ab. Die Auszubildenden bildeten somit einen inhomogenen Teilnehmerkreis mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Bedürfnissen. Eine berufsspezifische Fortbildung, wie es der Bw. vermeint, ist mit der gegenständlichen…
…dass bei sämtlichen Kursen kein unmittelbarer Bezug zu Lehrern zu erkennen sei. Aufgrund des inhomogenen Teilnehmerkreises könne die eindeutige und ausschließliche Berufsbezogenheit nicht erkannt werden. Darum seien aber auch die diesbezüglichen Aufwendungen nicht als Werbungskosten für die Lehrtätigkeit anzuerkennen. Die Berufungswerberin ersuchte abschließend der gegenständlichen…
…Aus Punkt 8 der Vorhaltsbeantwortung vom 2.3.2025 ergibt sich, dass von keinem inhomogenen Kreis bei den Seminaren auszugehen ist. Auf der Homepage der *Akademie ergibt sich ebenfalls, dass der Teilnehmerkreis nicht beschränkt ist (www.xxxxxx.at) : "Starten Sie Ihre Reise als Coach, LSB…
…als dass von einer Fortbildung gesprochen werden könne. Gegen den berufsspezifischen Inhalt der Fortbildung spreche auch, dass die Teilnehmer nicht aus einem homogenen Teilnehmerkreis kämen, es genüge für die Teilnahme auch die Ablegung der Reifeprüfung. Die Bw. beantragte die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde…
…D.C. Kurs für Kommunikation und Menschenführung" als Werbungskosten anerkannt, da dieser Kurs inhaltlich dem Fortbildungsangebot des Dienstgebers entspreche, obwohl der Teilnehmerkreis inhomogen war. Dieser Kurs wurde der Handwerkskammer im Rahmen ihres Bildungszentrums angeboten: "...Der Streitfall weist die Besonderheit auf, dass der D.C. -Kurs…
…frei und es sind auch keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Feststellung der Abgabenbehörde erster Instanz, wonach der Teilnehmerkreis inhomogen gewesen sei, ist somit zutreffend. Denn von einem homogenen Teilnehmerkreis kann nur gesprochen werden, wenn ein Kurs von vorneherein nur einer bestimmten Berufsgruppe zugänglich ist, nicht aber…
…getan werden. Festgestelltermaßen setzte sich der Teilnehmerkreis der von der Bf in Anspruch genommenen Bildungsmaßnahmen (wenn überhaupt) nur zu einem geringen Teil aus Angehörigen der Berufsgruppe der Bf, sohin aus Kindergarten- und Hortpädagoginnen bzw -leiterinnen, zusammen. Die Zielgruppe der Seminare, Coachings, etc war inhomogen. Nachdem…
…getan werden. Festgestelltermaßen setzte sich der Teilnehmerkreis der von der Bf in Anspruch genommenen Bildungsmaßnahmen (wenn überhaupt) nur zu einem geringen Teil aus Angehörigen der Berufsgruppe der Bf, sohin aus Kindergarten- und Hortpädagoginnen bzw -leiterinnen, zusammen. Die Zielgruppe der Lehrgänge, Seminare, etc war inhomogen. Nachdem…
…Tätigkeit notwendig waren. Auch das ist aus nachfolgenden Gründen zu verneinen: Festgestelltermaßen setzte sich der Teilnehmerkreis der Diplomausbildung gerade nicht aus Angehörigen der Berufsgruppe der Steuerpflichtigen, sohin aus Kindergarten- und Hortpädagoginnen zusammen. Im Gegenteil: Die Zielgruppe des Lehrganges ist - wie festgestellt - inhomogen. Nachdem folglich jeder…
3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…