…der Frage, unter welchen Gegebenheiten Immobilienvermögen als "hauptsächlicher" Vermögensbestandteil zu werten ist. Diese Frage wird nicht damit zu beantworten sein, dass dies stets bei "Überwiegen" im Sinn von mehr als 50% gegeben ist; vielmehr wird diese Frage, ob Immobilienbesitz die Hauptsache des Unternehmensvermögens bildet, jeweils…
…b DBA-FRA für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Um zu beurteilen, ob das Gesamtvermögen einer österreichischen GmbH hauptsächlich aus französischem Immobilienbesitz besteht, sind die Verkehrswerte der in Frankreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Schulden und Lasten - in Relation zum…
…geringfügigem Ausmaß geflossen (!). -Die Errichtung einer auf die Wohnbedürfnisse des Begünstigten zugeschnittenen Luxusvilla werde nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen. Die hauptsächliche Motivation der Investition sei die Erlangung eines Steuervorteils (Vorsteuerabzug), der dem beherrschenden Gesellschafter bei eigener Bautätigkeit nicht zugekommen wäre . Es läge ein Missbrauch…
…sondern davon, dass die Wirtschaftsgüter der betreffenden Kapitalgesellschaft "hauptsächlich" aus unbeweglichem Vermögen bestehen. Nach dem DBA-Polen kommt es daher nicht auf eine rechnerisch ermittelbare Immobilienmindestgrenze an, sondern darauf, ob der Immobilienbesitz für die Kapitalgesellschaft die "Hauptsache" bildet. Damit werden in erster Linie die Grundstücksgesellschaften…
…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
…auf ihren Einzelabschluss abzustellen. Dieses Auslegungsergebnis wird durch mehrere Umstände gestützt: Einerseits ergibt sich dies bereits aus dem Wortlaut des Artikels 13 Abs. 2 DBA demzufolge nur auf Immobilienbesitz abzustellen ist, der der Gesellschaft - und nicht ihren Tochtergesellschaften - gehört (arg.: "deren Aktivvermögen"). Das im Konzernabschluss…
…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
Errichtet eine österreichische GmbH auf einem ihr gehörenden Grundstück ein zur Vermietung bestimmtes Geschäftshaus, wobei die Finanzierung teilweise mit einem Darlehen einer liechtensteinischen Bank erfolgt, dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…
…3193, EAS 3214). Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil…
Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada sieht vor, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft, deren Vermögen vorwiegend aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung…
Besitzt eine Steuerpflichtige, die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem…
Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…
Erwirbt eine österreichische GMBH alle Anteile an einer polnischen Immobilienbesitzgesellschaft, dann werden die Gewinnausschüttungen der polnischen Gesellschaft an die österreichische GMBH nach dem geltenden DBA-Polen einer 10%igen polnischen Quellensteuer unterliegen; diese Quellensteuer wird sich im Geltungsbereich des paraphierten (aber bisher weder unterzeichneten noch…
…Sie halte sich von Mitte April bis Ende September auf d_Ort_2 auf, im Herbst und Winter wohne sie hauptsächlich in d_Ort_1 und teilweise in ö_Ort. In d_Ort_1 befinde sich das Büro der Familienholding und der berufliche Mittelpunkt ihres…
…im selben Gebäude in einer eigenen Wohnung, sein Sohn wohne in Gemeinde2. In Deutschland habe er keinen Immobilienbesitz und auch keinen Wohnsitz. In Deutschland (Gemeinde3) befinde sich die X-KG, bei der er Gesellschafter-Geschäftsführer und seine Ehegattin Gesellschafterin (in geringem Ausmaß) sei. Das Unternehmen…