…zum Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof; der Umschlag und die Lagerung von Gegenständen vor ihrer Ausfuhr oder während ihrer Durchfuhr; die handelsüblichen Nebenleistungen, die bei Güterbeförderungen aus dem Inland in das Drittlandsgebiet oder durch das Inland oder bei den oben bezeichneten Leistungen vorkämen, z.B. Wiegen…
…zB Beförderungen aufgrund einer nachträglichen Verfügung oder Beförderungen durch Rollfuhrunternehmer vom Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof zum Empfänger; für den Umschlag und die Lagerung von eingeführten Gegenständen; für handelsübliche Nebenleistungen, die bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei den in obigen Punkten bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen…
…durch den Lieferer. Die Bezeichnung Geschenkkorb wird hingegen als handelsüblich angesehen (siehe Rz 1623 und Rz 1624). Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend. Unselbständige Nebenleistungen, die das Schicksal…
…Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof; für den Umschlag und die Lagerung von Gegenständen vor ihrer Ausfuhr oder während ihrer Durchfuhr; für die handelsüblichen Nebenleistungen, die bei Güterbeförderungen aus dem Inland in das Drittlandsgebiet oder durch das Inland oder bei den oben bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen…
…wenn dieser nicht der Unternehmer ist Datum der Übergabe des Gegenstandes an den Spediteur Handelsübliche Bezeichnung und Menge der Gegenstände Ort und Tag der Ausfuhr oder Ort und Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet Name und Anschrift des Empfängers und den Bestimmungsort im Drittlandsgebiet Eine…
…vorliegen. Soweit Rechnungen überhaupt existieren (es handelt sich um vier Rechnungen einer "***RngAusst***" für die Jahre 2011-2014), fehle die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, die genaue Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung, das Ausstellungsdatum…
…eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; d) den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den…
…H. und weiters zu Rechnungsnummer 26/11, dass diese für Vertragsbegutachtung und Rechtsberatung betreffend einem Kaufvertrag zwischen Herrn H R und der K LiegenschaftsverwertungsgmbH, je samt Nebenleistungen im Leistungszeitraum erstellt worden ist." Die Tochter des Bf. gab im Schreiben vom 3. März 2016 an, sie…
…Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. b) Art und Umfang der Leistung: bloße Sammelbegriffe od. Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnung im Sinne des § 11 UstG sprechen zu können…
…Barumsatz getätigt wurde, verlangt werden. In diesem Fall ist eine Präzisierung des betreffenden Geschäftsfalles (Betrag der Barzahlung, Datum, Uhrzeit, handelsübliche Bezeichnung) notwendig (siehe dazu 4.7. Belegentgegennahmepflicht). 4.3. Wen trifft die Belegerteilungspflicht? Die Belegerteilungspflicht besteht nur für Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994…
…die darauf abstellt, dass die Speisen oder Getränke an Ort und Stelle genossen werden und die über eine bloße Handelstätigkeit (zB Verkauf von handelsüblich verpackter Ware) hinausgeht. Das Vorliegen einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach § 111 GewO 1994 oder eines entsprechenden Befähigungsnachweises ist keine Voraussetzung für die…
…handle es sich um einen Einzelunternehmer, der eine ***1***-Franchise Filiale betreibe. Der Bf verfüge über die Gewerbeberechtigung "Gastgewerbe in der Betriebsart Verabreichung von Speisen in einfacher Art und Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn nicht mehr als acht…
…einstellen müsste und diese keinen Handelsbetrieb darstellt Unter Punkt 5 ihres Prüfungsberichts hat die Prüferin die Tätigkeit der Beschwerdeführerin offenbar auf den Verkauf von "handelsüblich verpackter Ware" reduziert - vergleichbar mit dem Verkauf von Wurstsemmeln oder Torten - und dabei die komplizierte und aufwendige Eigenproduktion der Aufstriche…
…und Alleingesellschafter ist Herr ***9***, geboren ***10***. Die Beschwerdeführerin verfügt über die Gewerbeberechtigungen "Gastgewerbe in der Betriebsart Verabreichung von Speisen in einfacher Art und Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze (zum Genuss von…
…kann der Kunde den Pappbecher mit einem der dafür bereitliegenden Kunststoffdeckel verschließen. 1.4. In insgesamt zwei Kühlregalen stehen handelsüblich verpackte Getränke (Kunststoff-Flaschen und Dosen) zur Entnahme bereit. Weiters stehen in einem der Kühlregale auch diverse gekühlte Lebensmittel in verschlossenen Einwegbehältnissen zur Entnahme bereit…
…den Informationen auf der vom Swingerclub betriebenen Internetseite, den im Akt aufliegenden Fotos und folgender Beweiswürdigung: Der Begriff Swinger ist entgegen den Behauptungen der Bw. in handelsüblichen Wörterbüchern (Pons, Collins) der englischen Schriftsprache nicht mit "lebenslustiger Mensch" definiert. Ebenso wenig lässt sich diese Behauptung im…
…festgestellt habe, einen Wert von Null gehabt. Hinsichtlich der Abgabenerhöhung wurde geltend gemacht, dass der Zollkodex die Möglichkeit der Erhebung von Kredit- und Säumniszinsen sowie Zinszahlungen abschließend regle. Die Erhebung anderer Nebenleistungen, wie die der Abgabenerhöhung, sei unzulässig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2003, Zahl…
…Da bei der Mietenverrechnung immer nur die reinen Mieten und die Betriebskosten belastet worden seien, lägen keine Nebenleistungen vor, weshalb die Vermietung auch nicht als gewerblich angesehen werden könne. Die im eigentlichen Streitpunkt abweisende - die Gewinnverteilung bezüglich des Streitjahres 2000 wurde antragsgemäß berichtigt - Berufungsvorentscheidung wurde…
…dass in dieser eine Firma aufgeschienen sei, die an der in dieser Rechnung angegebenen Adresse nicht existiere. Außerdem fehle in dieser die handelsübliche Bezeichnung der erbrachten Leistung, da diese mit "Regie-Arbeiten inkl. Lieferung von div. Baumaterial" umschrieben worden sei und somit nicht dem Gesetz…