…ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem Rechtsbestand an. Kommt es von Todes wegen zu einem Vermögensübergang von einem Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 3 DBA(Erb)-CH) an eine österreichische Stiftung, stellt sich die Frage, ob die…
…für alle Steuern "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art", die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine gleiche oder im wesentlichen ähnliche Steuer wie…
…fallende Steuer ("Abgaben auf unentgeltliche Vermögensübergänge (droits de mutation à titre gratuit)" bzw. solche "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a iVm Abs. 2) erheben. Sollte es dabei zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen beider Vertragsstaaten kommen, bliebe es den betroffenen Steuerpflichtigen…
…526,52 € | | | 1.534,22 € Folgt man dem Berechnungsbeispiel aus dem Kommentar, ergibt sich (abgesehen von einer Rundungsdifferenz) die gleiche Steuer: | Gesamterwerb | 35.963,55 € | | Abzüglich Freibetrag | - 2.200,00 € | | Bemessungsgrundlage…
…| - 52,65 € | 158,01 € | | | 341,11 € Folgt man dem Berechnungsbeispiel aus dem Kommentar, ergibt sich die gleiche Steuer: | Gesamterwerb | 10.789,06 € | | Abzüglich Freibetrag | - 2.200,00 € | | Bemessungsgrundlage…
…des ErbStG anzusehen ist, war das Ableben von A das diesbezüglich steuerauslösende Ereignis. Die in Spanien und Österreich auf die erbschaftsbedingte Übertragung der Anteile anfallende Steuer ist daher aus Sicht des Bundesfinanzgerichts vergleichbar, da beide Steuern auf das gleiche steuerauslösende Ereignis abstellen. Es liegt somit…
…Beschwerdevorbringen, hielt die Kompetenz des Landes- oder Gemeindegesetzgebers für umsatzsteuer-gleiche Steuern weiterhin als nicht zulässig und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Senat. Da im Vorlageantrag auch die Höhe der als Berechnungsgrundlage dienenden Netto-Umsätze als unrichtig beanstandet wurde, forderte…
…bereits in Deutschland abgeführt, da in Deutschland SV-Beiträge mitversteuert würden (Teil der Bemessung) und sich diese Steuerlast durch eine Rückzahlung nicht reduziere. Es könne das österreichische Finanzamt daher auf Grund des DBA mit Deutschland nicht nochmals die gleiche Steuer einheben. Das wäre eine klassische…
…Zurechnung des deutschen Kapitalertrages an die Familienmitglieder die gleiche Steuerbelastung eintreten wie bei dem über die Holdinggesellschaften gewählten Gestaltungsweg. Bringt ein gewählter Gestaltungsweg aber keine Steuerersparnis (wobei für die Beurteilung der Steuerersparnis nicht isoliert nur auf die Steuerleistung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat abgestellt werden…
…der Bilanz ausgewiesen würden. Erst bei der Veräußerung der Wirtschaftsgüter erfolge in beiden Varianten eine entsprechende Auflösung der Ergänzungsbilanzen. Beide Methoden des Verkehrswertzusammenschlusses führten exakt zum gleichen Ergebnis, dass nämlich der die stillen Reserven einbringende Gesellschafter die Steuerbelastung darauf zu tragen habe. Es dürfe nicht…
…würden. Erst bei der Veräußerung der Wirtschaftsgüter erfolge in beiden Varianten eine entsprechende Auflösung der Ergänzungsbilanzen. Beide Methoden des Verkehrswertzusammenschlusses führten exakt zum gleichen Ergebnis, dass nämlich der die stillen Reserven einbringende Gesellschafter die Steuerbelastung darauf zu tragen habe. Es dürfe nicht übersehen werden, dass…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Behandlung ist nicht erkennbar, die unterschiedliche Belastung mit Grunderwerbsteuer ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Zu einem unsachlichen Ergebnis kommt es immer dann, wenn für die gleiche Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes, unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…Diese Vorschreibung der EU diene daher nicht der Sicherung des Bestimmungslandprinzips, wonach der Konsument importierter Waren die gleiche Steuerbelastung tragen soll wie der heimischer Waren (bzw. der importierende Unternehmer den gleichen Steuersatz anzuwenden hat wie der heimische Unternehmer), und das Umsatzsteueraufkommen dem Saat zufließen soll…
…Naturalunterhalt. Der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz verlangt im Ergebnis für alle Steuerpflichtigen die gleiche Steuerbelastung bei gleicher persönlicher Leistungsfähigkeit. Der VfGH konstatiert, dass die Notwendigkeit, aus dem erzielten Einkommen den Kindern Unterhalt zu leisten, die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern verringert und damit nicht bloße Sache privater…