…Berufung als unbegründet abgewiesen und als Begründung im wesentlichen angeführt, dass es sich bei der Bf. um eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollinland handeln würde und somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung des streitverfangenen Fahrzeuges im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…in der Höhe von S. 1.072,00 geltend gemacht, weil dieser im April 1993 den PKW im formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich eingebracht hatte, ohne als Person, dessen gewöhnlicher Wohnsitz zu dieser Zeit im Zollinland gelegen war, dafür berechtigt gewesen zu sein…
…dieser im April 1993 den PKW der Marke: V. im formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich eingebracht hatte, ohne als Person, dessen gewöhnlicher Wohnsitz zu dieser Zeit im Zollinland gelegen war, dafür berechtigt gewesen zu sein. Am 23. Oktober 1997 brachte der Bf., im…
…Zollwertes heranzuziehen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat nimmt folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt als erwiesen an: Der in Deutschland mit gewöhnlichem Wohnsitz in Adr1., ansässige Beschwerdeführer (im Folgenden als Bf. bezeichnet), verbrachte am 11. Juni 2010 den im Fürstentum Liechtenstein für die B-AG…
…Liechtenstein) mit dem PKW eine Testfahrt im Bundesgebiet durchführen wollte." 2. Mein Mandant war also nicht der erste bzw einzige Zollinländer, der eben dieses Fahrzeug im Inland benützt hat, weil auch besagter Herr **E** damals sehr wohl auch in Wien über einen Wohnsitz verfügt hat…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik] Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh. den einzigen Wohnsitz in der maßgebenden Grenzzone haben. Wird daher bei einem österreichischen Unternehmen in…
…und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat nur für die Annahme der Ansässigkeit im…
…des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die Frage im Rahmen eines…
…26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des …
…DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften einer in der deutschen Grenzzone beschäftigten Person nur dann Österreich zu, wenn diese Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man daher vom reinen Wortlaut aus…
…für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber der österreichische Besteuerungsanspruch für die…
…Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km-Grenzzone gelegenen Hauptwohnsitz in eine Wohnung innerhalb der Grenzzone verlegt hat, dann ist damit eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für seine Grenzgängereigenschaft erfüllt…
…jenen Fällen, in denen die beruflichen Bindungen an einem anderen Ort als dem der persönlichen Bindungen liegen, der gewöhnliche Wohnsitz dort liege, wo die Person ihre persönlichen Bindungen habe. Diese Bindungen lägen im Beschwerdefall erwiesenermaßen in Deutschland, wo er regelmäßig seinen Vater besuche, seinem Neffen…
…gewährt, sofern diese Person durch den Bewilligungsinhaber schriftlich zur Verwendung des Beförderungsmittels ermächtigt wurde. Gem Art 215 Abs 3 UZK-DA können natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die…
…Siemens Deutschlandsberg eine Anstellung gefunden. Es ist daher auf Grund der vorliegenden Fakten als erwiesen anzunehmen, dass die Bf. auf Grund ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen ihren normalen oder gewöhnlichen Wohnsitz im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziffer 8 ZollRDG in Österreich hat. Die Bf…
…verwendet wurde. Die Überprüfungen haben ergeben, dass die Bf. mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt war, hinsichtlich des Beförderungsmittels eine Zollanmeldung in konkludenter Form zur Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung in dem Sinne abzugeben, dass sie die Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan…