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RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…einer Steuerquelle liegen durchaus auch im Interesse des Abgabengläubigers (VwGH 8.8.1996, 92/14/0137). Rz 1688: Im Rahmen der Ermessensentscheidung hat wiederholtes gesetzwidriges Verhalten des Abgabepflichtigen Berücksichtigung zu finden (VwGH 25.1.2001, 98/15/0176). Rz 1689: Nicht bei der Prüfung des…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. § 5 Abs. 3 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

UFSI FSRV/0018-I/12Prokurist eines alpinen Seilbahnunternehmens, rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erzwingend, aus der vorläufigen Untätigkeit der Finanzstrafbehörde auf eine finanzstrafrechtliche Tolerierung seines Verhaltens schließend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…müssen, dass der belangte Verband keine große Schädigung oder Gefährdung zu verantworten habe, dass der belangte Verband keinen Vorteil erlangt habe und dass er allenfalls gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern weder geduldet noch begünstigt habe. Dazu würden auch die bei richtiger rechtlicher Beurteilung erforderlichen Feststellungen fehlen…

BFG RV/7103757/2024Eine Veranlagung 14 Monate nach Einreichen der Steuererklärung rechtfertigt keinen Antrag nach § 299 BAO auf Aufhebung des Bescheides betreffend Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2025

…festgesetzt habe. Da die Einkommensteuer erst 14 Monate nach dem Einreichen der Steuerklärung veranlagt worden sei, sei das Verhalten der Behörde klar gesetzwidrig und rechtfertige keinesfalls die Festsetzung von Anspruchszinsen. Es hätten auch keine Überprüfungshandlungen stattgefunden. Das Finanzamt wies diesen Antrag am 8.8.2024…

BFG RV/7300030/2020Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der verbilligten Vermietung einer Wohnung an die Mutter der Gesellschafter bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2021Teil 2/2

…ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 VbVG ist die Geldbuße geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7500279/2016Parkometerabgabe, Tilgung als weiterer Milderungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2016

…1 Parkometergesetz 2006). Der Geltendmachung eines finanziellen Engpasses kommt bei gleichzeitiger Haltung eines eigenen Fahrzeuges nicht die übliche Berücksichtigung zu, da die Haltung eines Fahrzeuges in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist und ein gesetzwidriges Verhalten im Straßenverkehr, welches zur Verhängung von Geldstrafen führt…

UFSL RV/0375-L/05Zuwendungen an Begünstigte einer Privatstiftung (Nutzungsüberlassung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2005Teil 2/2

…in diesem Zusammenhang ist auf § 23 Abs. 2 BAO zu verweisen, wonach der Umstand, dass ein rechtswidriges (gesetzwidriges) Verhalten zur Tatbestandsverwirklichung führt, der Abgabenverpflichtung nicht entgegensteht). Die Tatsache, dass Stiftungsvorstandsmitglieder dem Kollisionsrecht unterliegen, hätte demgemäß keinen Einfluss auf die Frage, ob und in welcher Höhe…

UFSZ2L ZRV/0081-Z2L/02Widerruf der Bewilligung der sicherstellungsfreien Durchführung gemeinschaftlicher Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.02.2004

…dass im angefochtene Bescheid weder über ein gesetzmäßiges noch über ein gesetzwidriges Verhalten des Hauptverpflichteten in Bezug auf Verfahrensverletzungen im Versandverfahren abgesprochen worden wäre. Dagegen erhob die Gemeinschuldnerin - unter Wiederholung des Berufungsvorbringens - fristgerecht Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des Artikel 91 ZK…

BFG RV/7300078/2025Strafbemessung bei Finanzvergehen nach § 51b FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.06.2026

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gem § 5 Abs 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/5300004/2025Strafbeschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2026

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gem § 5 Abs 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300007/2023Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der korrespondierenden Umsatzsteuervorauszahlungen wegen pandemiebedingter schlechter wirtschaftlicher Situation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2023

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300048/2022Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Ausmessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2023

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gem. § 5 Abs. 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. (3) Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2. der Verband…

BFG RV/5100881/2020Grunderwerbsteuerliche Konsequenzen der freihändigen Veräußerung einer Liegenschaft durch den Masseverwalter (Durchführung einer sog. Kanzleiversteigerung) und der Namhaftmachung eines anderen Käufers durch den Bestbieter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2022

…Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnis an Dritte sieht das Insolvenzrecht nicht vor. Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten der involvierten Personen liegen im Beschwerdefall nicht vor und wurde derartiges von der Amtspartei auch nicht behauptet. Somit konnte der ***X1*** GmbH aber nicht die Verwertungsbefugnis im vorstehenden Sinn…

BFG RV/5100882/2020Grunderwerbsteuerliche Konsequenzen der freihändigen Veräußerung einer Liegenschaft durch den Masseverwalter (Durchführung einer sogenannten Kanzleiversteigerung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2022

…Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnis an Dritte sieht das Insolvenzrecht nicht vor. Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten der involvierten Personen liegen im Beschwerdefall nicht vor und wurde derartiges von der Amtspartei auch nicht behauptet. Somit konnte der Beschwerdeführerin aber nicht die Verwertungsbefugnis im vorstehenden Sinn zukommen…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Letztendlich beträgt die verhängte Geldbuße bei einem möglichen Strafrahmen bis zu € 83.692,00 gerade einmal 8,4 % der möglichen Höchststrafe. Es ist hierbei einerseits nicht nachvollziehbar, woher die große Diskrepanz zwischen der…

BFG RV/7300017/2019Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2019

…Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. (3) Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2. der Verband…

BFG RV/7300008/2018Geldbuße des belangten Verbandes reduziert, da weitere Milderungsgründe hervorkamen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2019

…ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. § 5 Abs. 3 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300055/2017Höhe der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße wegen Nichtberücksichtigung von Milderungsgründen angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2018

…3.je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 VbVG ist die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat…

BFG RV/7400004/2017Zweifel des Beschwerdeführers am Frischwasser- und Abwasserverbrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2018

…wird bestimmt, dass die von der öffentlichen Wasserversorgung bezogene, ermittelte Wassermenge in den öffentlichen Kanal abgegeben gilt. An diese gesetzliche Bestimmung muss sich die belangte Behörde halten, damit ihr kein gesetzwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Wenn hingegen die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Z. 1…