…gegenüber der Bw. schon längst vor ihrer Haftungsinanspruchnahme fällig gewesen ist. Da eine Abgabenschuld einem Abgabepflichtigen gegenüber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zweimal fällig werden kann, wurde durch die Geltendmachung der Haftung betreffend die Kapitalertragsteuer für die Bw. keine neue Fälligkeit begründet. Nur in jenen Fällen…
…wurde mit Bescheid vom 9. Juli 2009 die bereits angeführte Nachforderung an Umsatzsteuer 2006 festgesetzt. Auf Grund der gesetzlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer kann hinsichtlich dieser Selbstbemessungsabgabe die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im Allgemeinen nicht verhindert werden (vgl. VwGH 22.2.1995, 94/13/0242)…
…Überweisungsauftrag der Bf. vom 17.9.2014) mit dem Einlangen des genannten Überweisungsbetrages am Postscheckkonto des Finanzamtes. Zuvor war es bereits hinsichtlich nachfolgender UVZ am Abgabenkonto der Bf. zu verspäteten, weder bis zum (gesetzlichen) Fälligkeitstag, noch innerhalb der (Respiro-)Frist des § 211 Abs. 2 BAO…
…die Festsetzung sei erforderlich gewesen, weil die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht bis zum gesetzlichen Fälligkeitstag (17.2.2014) entrichtet worden sei. Mit der frist- und formgerechte Beschwerde vom 19.3.2014 wird die Aufhebung des Säumniszuschlages mit der Begründung beantragt, dass für diese Abgaben ein Ratenansuchen…
…der Umsatzsteuerveranlagung um eine Abgabenfestsetzung nach der Fälligkeit handelt, ist ein Säumniszuschlag mangels Zahlung bis zur Fälligkeit grundsätzlich verwirkt (vgl. z. B. Ruppe, UStG 19943, § 21, Tz 41 f). Die Nichtentrichtung der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen wird von der Bw…
…Ermessen der Abgabenbehörde, sondern erfolge zwingend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 217 BAO. § 217 Abs. 1 BAO normiere, dass der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages allein davon abhängig sei, ob eine Abgabe spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Damit sei im Anwendungsbereich des § 217…
…BAO verwiesen und ausgeführt, dass die Nachzahlung an Umsatzsteuer für das Jahr 2013 laut Bescheid vom 27.10.2014 in Höhe von € 2.909,33 mit dem gesetzlichen Fälligkeitstag 17.02.2014 nicht bis zu diesem Datum entrichtet worden sei, somit sei gemäß oben…
…nicht spätestens zum Fälligkeitstag entrichtet werde. Das heiße, dass alleine die Tatsache der verspäteten Entrichtung für die Säumniszuschlagsvorschreibung ausschlaggebend sei, wobei aufgrund des Formalschuldcharakters der Säumniszuschlagsverpflichtung die Gründe, die zur Säumnis geführt hätten, als nicht maßgeblich zu erachten seien. Die gesetzlichen Fälligkeiten der Umsatzsteuer seien…
…auf den mit Ablauf des Fälligkeitstages bereits entstandenen Säumniszuschlagsanspruch bewirken (VwGH 20.4.1995, 92/13/0115). Der Grund, weshalb es zu einer Nachforderung aus der Veranlagung der Jahresumsatzsteuer 2010 gekommen ist (hier die Vorsteuerkorrektur) und damit im Verhältnis zum gesetzlichen Fälligkeitstag zum Zeitpunkt der …
…Damit steht fest, dass dieser Betrag an Umsatzsteuer nicht bis zum gesetzlichen Fälligkeitstag 15. Februar 2012 entrichtet und der erste Säumniszuschlag von 155,16 € rechtmäßig festgesetzt wurde. Die sachliche Rechtfertigung für die Festsetzung einesSäumniszuschlages hinsichtlich einer Nachforderung aus einem Umsatzsteuerjahresbescheid liegt in der offenkundig…
…Zahlungserleichterungsansuchen von der steuerlichen Vertreterin noch an diesem Tag verfasst und beim Finanzamt eingebracht würde, weil eine sofortige Verfügbarkeit von Angestellten einer Steuerberatungskanzlei nicht erwartet werden kann und mit zeitlichen und personellen Engpässen in Steuerberatungskanzleien insbesondere an gesetzlichen Fälligkeitstagen gerechnet werden muss. Wartet die Bw…
…2008) durchgeführt zu haben. Damit erfolgte die Entrichtung der gegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldung jedenfalls nach dem Fälligkeitstag am 17. März 2008, sodass, da die Säumnis objektiv eingetreten ist, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages erfüllt sind und die Berufung insoweit als unbegründet abzuweisen war…
…Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft von Bedeutung, sondern nur, ob die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstagen unterlassen wurde. Der Haftungspflichtige konkretisiere seine Krankheit weder hinsichtlich der Art der Erkrankung bzw. der Dauer der Erkrankung noch behaupte er gänzlich Dispositionsunfähigkeit…
…dass er objektiv gesehen die Ortstaxe bis zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten (wie im angefochtenen Erkenntnis dargestellt) weder fristgerecht gemeldet noch entrichtet hat. Der Sachverhalt der hier zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen ist - wie die belangte Behörde schon festgestellt hat - durch die anerkannte amtliche Feststellung vom…
…Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Eine Abgabenverkürzung bei Selbstberechnungsabgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) gilt bereits dann bewirkt (objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden (§ 33 Abs…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu reduzieren. Da eine Verkürzung selbst zu berechnender Abgaben bereits mit der Nichtentrichtung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen bewirkt ist, besteht in Höhe der Differenzbeträge zwischen den Umsatzsteuerbescheiden 1998 und 1999 (Umsatzsteuer 1998: 296.639,00 S; Umsatzsteuer 1999: 125…
…wurde mit Bescheid vom 14. Oktober 2010 die bereits angeführte Nachforderung an Umsatzsteuer festgesetzt. Auf Grund der gesetzlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer kann hinsichtlich dieser Selbstbemessungsabgaben die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im Allgemeinen nicht verhindert werden (vgl. VwGH 22.2.1995, 94/13/0242). Bezüglich…
…danach (vgl. § 56 Abs. 2 FinStrG, §§ 108 ff BAO) die gesetzliche Fälligkeit der vom Berufungssenat (ausgesprochenen) Geldstrafe eintritt. Der nachfolgenden Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses (§ 163 FinStrG) kommt, anders als zB im Abgabenverfahren gemäß der Anordnung des § 210 Abs. 1 letzter Satz BAO, nach…
…wenn Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden. Bei Selbstbemessungsabgaben tritt die Vollstreckbarkeit, solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung durch den Abgabenschuldner gegeben sind, durch Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages ein, frühestens aber am gesetzlichen Fälligkeitstag. Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 10/03 wurde am…
…4 BAO eingeräumte Nachfrist begann erst nach dem Fälligkeitstag der Umsatzsteuer 2016 zu laufen, die Verpflichtung zur Entrichtung des strittigen Säumniszuschlages war aber bereits infolge Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zum gesetzlichen Fälligkeitstag eingetreten. Die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages erfolgte demnach zu Recht. Im Vorlageantrag wurde ausgeführt…