…Berufung durch "die Abgabenbehörde II. Instanz" gestellt. Dies wird nicht als Antrag auf gesamten Berufungssenat (Unabhängiger Finanzsenat) im Sinne des § 282 Z 1 BAO verstanden. Abschließend zur Frage der Zuständigkeit verweist der Referent auf ein nach wie vor offenes Berufungsverfahren, in dem die steuerliche Vertretung…
…18.600,00 | x 14 | 260.400,00 | 52.080,00 Einheitlich werden die für das Jahr 1997 (Schnittstelle - Wechsel von Vollbeschäftigung auf Teilzeitbeschäftigung) geschätzten Werte auf den gesamten Berufungszeitraum (1998 bis 2000) angewendet . Nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates ist es vertretbar…
…3.2.8.2 über Ablehnungsanträge, die während oder unmittelbar vor der mündlichen Berufungsverhandlung eingebracht werden, das für die Sachentscheidung zuständige Organ (Referent bzw. gesamter Berufungssenat) entscheide. Man dürfe sich daher nicht wundern, wenn nun Vors und Ref die Meinung vertreten werden, dass ein Ablehnungsantrag…
…gesamter Berufungssenat). Mit Schreiben vom 30. April 2010 hatte der Berufungswerber mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz und seinen Betriebssitz nach Anschrift2_Bw verlegt hat. Mit Schreiben vom 24. August 2010 zog der Berufungswerber seinen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem (gesamten) Berufungssenat zurück. Über die…
…sie sich gegen hauptberufliche oder nebenberufliche Mitglieder richten, der Vorsitzende des Berufungssenates entscheidet. Nach Pkt 3.2.8.2. entscheidet über Ablehnungsanträge, die während der mündlichen Berufungsverhandlung (§ 284 BAO) eingebracht werden, das für die Sachentscheidung zuständige Organ (Referent bzw. gesamter Berufungssenat). Gleiches gilt für Ablehnungsanträge…
…nebenberufliche Mitglieder richten, der Vorsitzende des Berufungssenates…" Punkt 3.2.8.1 der Geschäftsverteilung des unabhängigen Finanzsenates lautet: "Über Ablehnungsanträge (§ 278 BAO) die während der mündlichen Berufungsverhandlung (§ 284 BAO) eingebracht werden, entscheidet das für die Sachentscheidung zuständige Organ (Referent bzw. gesamter Berufungssenat). Gleiches gilt…
…sowie die Umsatzsteuer 2007 in den bekämpften Bescheiden mit EUR 0,00. Über den Sachverhalt, der den bekämpften Bescheiden zugrunde liegt, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat schon bezüglich der Jahre 2005 und 2006 abgesprochen (gesamter Berufungssenat; Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2005 und 2006; UFS 26.1.2011…
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war in den Streitjahren als Vermittler von Immobilien tätig. A) Ablauf des Berufungsverfahrens, unwirksame Beantragung einer mündlichen Verhandlung und der Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat: Das Finanzamt X erließ nach einer Außenprüfung die angefochtenen, mit 12…
…7. 2012 vor dem Unabhängigen Finanzsenat (gesamter Berufungssenat) abgehaltenen mündlichen Verhandlung wurden dem Bw vom Referenten folgende Ergänzungen zur Wegzeit vorgehalten: Der UFS folgt hinsichtlich der Wegzeiten grundsätzlich den Angaben des Bw, nicht aber hinsichtlich nachstehender Punkte: Was die „Wartezeit auf Zug" von 4…
…Empfänger weiß, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird zunächst festgestellt, dass der Unabhängige Finanzsenat mit Entscheidung (gesamter Berufungssenat) UFS 15.06.2011, RV/0176-G/08 u.a., die…
…offenbar ein mehrköpfiges Gremium absprechen soll. Dies ist seit 1.1.2003 der gesamte - aus vier Personen bestehende - Berufungssenat, dessen konkrete Zusammensetzung sich aus dem Inhalt der den Senat 8 der Außenstelle Linz betreffenden Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenats (in der Fassung der Verlautbarung zum 27…
…eingelangt am 9. Dezember 2005 und endgültige Erbschaftsteuerbescheide vom 27. April 2005) aufzuheben. Dabei wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und eine Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. 4. Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat: Am 23. Jänner 2007 fand über telefonisches Ersuchen des steuerlichen Vertreters…
…der Berufung vom 28. Mai 2003 beantragte die Berufungswerberin gemäß § 282 Abs 1 Z 1 BAO im Falle der Vorlage beim unabhängigen Finanzsenat die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und gemäß § 284 Abs 1 Z 1 BAO eine mündliche Verhandlung. Am 18. Juli 2003 hat…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder…
…ein Einfamilienhaus kombiniert mit einer Werkstätte im Gesamtwert von ca. € 150.000,00 zuzüglich einer Lebensversicherung mit einer Prämiensumme von € 40.000,00 zu verfügen (Spruchsenatsakt Bl. 11). Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat hat der Beschuldigte auf Befragen zu seinen…
…Februar 2013 vor, dass die in seiner Berufung gestellten Anträge auf mündliche Verhandlung und auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat auch für die neuerliche Entscheidung des UFS aufrecht und wirksam seien. Weiters würden die vom Bw in seiner Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (im Folgenden Parteibeschwerde) vorgebrachten Argumente auch…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Haimo Moder als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Haimo Moder als weitere Mitglieder des Senates…