…lediglich S 20.851,00 (€ 1.515,30), das seien nur 0,0432212 % der gesamten geltend gemachten Vorsteuerbeträge. Wegen geringfügiger Auswirkung werde daher dem Antragsbegehren nicht gefolgt. In der Berufung vom 15. September 2004 führte die steuerliche Vertreterin aus, dass die Feststellung des Finanzamtes…
…BAO im Ermessen der Abgabenbehörde liege. Einer Aufhebung sei dann nicht näher zu treten, wenn die Auswirkung bloß geringfügig sei. Im gegenständlichen Fall ergebe eine Gegenüberstellung der ursprünglich erklärten Vorsteuerbeträge zu den zusätzlich beantragten folgendes Bild: | Jahr | Vorsteuer lt. Erklärung und Bescheid |…
…2001 | € 208.013,02 | € 366,97 | 0,18 | 2002 | € 269.829,87 | € 546,49 | 0,20 Wegen geringfügiger Auswirkung werde daher dem Antragsbegehren nicht gefolgt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 7…
…der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zugunsten oder zuungunsten der Partei auswirken würde (vgl. Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Die Berufungswerberin hat die steuerlichen Auswirkungen der von…
…davon auszugehen ist, dass eine Aufhebung zu unterlassen ist, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat, so geht es bei der Frage der Geringfügigkeit der Auswirkungen auch um absolute Werte (vgl. VwGH 26.11.1991, 91/14/0179…
…S. Angesichts der Höhe dieses Betrages kann keine Rede davon sein, dass hier eine (absolut) geringfügige Auswirkung des Wiederaufnahmegrundes vorläge. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass nur im Falle der Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen hat (VwGH 10…
… 299 BAO auf und erließ am selben Tag einen neuen Sachbescheid. Der Aufhebungsbescheid enthält folgende Begründung: "[...] Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu…
…nicht geringfügig. Keine Geringfügigkeit liegt nach VwGH 31.03.1998, 93/13/0093, bei einer Umsatzsteuernachforderung von öS 32.224 und einer Einkommensteuernachforderung von öS 22.000 (beides für 1988) vor. Im Erk. 12.04.1994, 90/14/0044, hat der VwGH hinsichtlich der Auswirkungen…
…als im Spruch rechtswidrig erwiesen hat und unter Berücksichtigung aller Umstände, auch die der familiären finanziellen des Beschwerdeführers, eine um € 220,00 erhöhte Steuergutschrift nicht als geringfügige Auswirkung angesehen werden kann. Dementsprechend war der angefochtene Bescheid datiert vom 6. Juni 2012 gemäß § 279 Abs…
…Aufhebungsbescheide wird nicht auf die neu erlassenen Einkommensteuerbescheide vom selben Tag verwiesen. In den Einkommensteuerbescheiden wird ausgeführt: "Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen…
…Einkünfte eine nachträgliche Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen unterblieben wäre. Diese inhaltliche Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2009 kann im Hinblick auf seine tatsächlichen Auswirkungen entgegen der Ansicht des Finanzamtes nicht als geringfügig angesehen werden. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt die Rechtsansicht, dass unter den gegebenen Umständen bei Ausübung des…
…Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von…
… 299 BAO mit der Begründung, dass die aus der Begründung der Sachbescheide sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung habe. Zugleich wurde vom FA ein neuer Umsatz- und ein neuer Einkommensteuerbescheid 2011 erlassen. Mit Schriftsatz vom 09.10.2013 brachte der Bw durch…
…den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) vom 23.11.2012 gemäß § 299 BAO auf und setzte die Einkommensteuer 2011 neu fest. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung habe, wäre die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts…
…Angesichts der Höhe dieses Betrages kann keine Rede davon sein, dass hier eine (absolut) geringfügige Auswirkung des Wiederaufnahmegrundes vorläge. Es liegt somit kein Missverhältnis zwischen relativ kleinen Wiederaufnahmegrund und großer Gesamtauswirkung der Wiederaufnahme vor. Die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre…
…dass die Aufhebung erfolgt sei, weil die sich aus dem Sachbescheid ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit nicht nur geringfügige Auswirkungen gehabt hätte. Es sei somit der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit einzuräumen gewesen. Mit Schreiben vom 9. August 2016 erfolgte die Begründung zu den Beschwerdevorentscheidungen betreffend…
…Rechtswidrigkeit (Rechnungsmangel bei einigen Tankstellenbelegen) eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfugen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geht bei nicht bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkungen schon aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die…
…Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Gemäß …
… 299 Abs. 1 BAO wurde dargelegt, dass die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung habe, sodass die Aufhebung von Amts wegen zu verfügen gewesen sei. Der neue Einkommensteuerbescheid erging ebenfalls am 28. Juli 2010 und ergab - im…
…der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Da die inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu…