…nur solche, die der Abgabepflichtige zur Vermeidung einer Pfändung an den Vollstrecker leistet, sondern auch Erlöse aus der Verwertung von Pfandgegenständen oder Überweisungen durch Gerichte in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Rz 742: Zahlungen eines Drittschuldners dürfen nur auf jene Abgaben, die Gegenstand der Forderungspfändung sind, verrechnet werden…
…Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionsmittel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Ein Rückstandsausweis ist gemäß § 4 AbgEO zufolge unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Im vorliegenden Fall hat die Abgabenbehörde aufgrund des Rückstandsausweises vom 23. Jänner 2007 dem…
…dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Im § 229 BAO sieht das Gesetz nur die Ausstellung eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren vor. Eine Zusendung des Rückstandsausweises an den Abgabepflichtigen ist nicht…
…dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß § 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Dem gegenständlichen Pfändungsbescheid liegt ein Rückstandsausweis vom 10.07.2023…
…Auslagenersätze aufgehoben worden. Das Finanzamt erledigte die Beschwerde mit abweisender Beschwerdevorentscheidung vom 4. September 2019 und führte in der Bescheidbegründung aus, Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren sei der über die vollstreckbaren Abgabenschulden von der Abgabenbehörde ausgestellte Rückstandsausweis gemäß § 229 BAO. Dieser sei gemäß …
…von ihm geleisteten Unterhaltsbeiträge und betreffend eines gerichtlich angeordneten Unterhalts- und Ausbildungsbeitrages von € 10.000,00 nicht erkannt. Er erwarte eine Aufhebung des Beschlusses. Dem Finanzamt Österreich stehe daher vor Erledigung des Antrages kein Recht zu ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten und Gebühren hierfür zu fordern…
…Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren." § 4 der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) lautet: "§ 4. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht." § 26 AbgEO lautet auszugsweise: "§ 26. (1) Der Abgabenschuldner hat für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten…
…nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Zentraler Punkt des Beschwerdevorbringen des Bf., auf welchen die Abgabenbehörde in ihren Beschwerdevorentscheidungen nicht eingegangen ist, ist der Einwand, dass er…
…dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden sei. Der Rückstand sei Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Beschwerde gegen den Bescheid vom 03.10.2018 betreffend Pfändung einer Geldforderung könne kein Erfolg beschieden werden, weil nur die Einstellung der Vollstreckung zur Aufhebung der bis zu…
…nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 53 AbgEO idF BGBl. I Nr. 104/2019 sind im abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Bestimmungen der §§ 290 bis einschließlich 291a, der…
…zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe…
…Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632/92…
…Die Abgaben können nach Maßgabe des § 3 AbgEO im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren eingebracht werden. 13.3. Exekutionstitel Rz 1335: Exekutionstitel hinsichtlich vollstreckbar gewordener Abgaben ist sowohl für das finanz-behördliche als auch für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1…
…vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis stellt einen Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren dar. Der Rückstandsausweis bestätigt den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld und ist weder ein dem Abgabenschuldner noch ein dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren zuzustellender Bescheid. Die Vollstreckbarkeit von Rückstandsausweisen hängt…
…zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionsmittel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Ein Rückstandsausweis ist gemäß § 4 AbgEO zufolge unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Die die berufungsgegenständliche Gebühr und Auslagenersatz auslösende Vollstreckungshandlung fand am 1. August 2001 statt. Aktenkundig…
…vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nach der Bestimmung des § 229 BAO lediglich die Ausfertigung eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren erforderlich. Eine Zusendung desselben an den Abgabenpflichtigen…
…Der Rückstandsausweis sei Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Zum Zeitpunkt der Vornahme der Exekutionshandlung am 20.06.2022 habe auf dem Steuerkonto ein fälliger und vollstreckbarer Rückstand in Höhe von € 43.581,05 bestanden. Eine Beschwerde gegen die Vorschreibung von Exekutionsgebühren könne…
…dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 12 Abs. 1 AbgEO können im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens gegen den Anspruch nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen…
…geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. § 26 AbgEO lautet auszugsweise: (1) Der Abgabenschuldner hat für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an…
…und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 4 AbgEO kommen als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. § 65 AbgEO lautet auszugsweise: (1…