2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…
…Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf Grundstücksveräußerungen (§ 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988, siehe Rz 1501) unterliegen Grundstücksveräußerungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen dann nicht der Steuerpflicht, wenn diese nach § 5 Z 10 KStG 1988 iVm § 6a KStG 1988 von der Steuerbefreiung erfasst sind …
8.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen Rz 146: Die Liebhabereiverordnung ist nach § 5 der Verordnung auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche…
22.2.524.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen Rz 1327: Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen sind entweder zur Gänze nach § 5 Z 10 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen (siehe Rz 210), oder infolge einer Ausnahmegenehmigung nur mit begünstigungsschädlichen Geschäften unbeschränkt steuerpflichtig, oder mangels Antrag gemäß…
3.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die…
10 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport 10.1 Allgemeines Rz 878: Die Ausübung des Berufssportes ist kein begünstigter Zweck im Sinne der §§ 34 ff BAO, weil dabei die Förderung von wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund steht (siehe Rz 72). Dass durch die…
…2001 Rz 113 ff zu § 39 BAO). Zur steuerlichen Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport siehe VereinsR 2001 Rz 878 ff. 6.1.14.2. Begriff Körpersport Rz 884: Satzungsmäßiger Zweck muss die Ausübung des Körpersportes sein, wobei dies der Hauptzweck der Vereinigung…
…der Liebhabereivermutung Rz 177: Im Hinblick darauf, dass gemäß § 6 LVO grundsätzlich auch bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegen kann (VwGH 9.3.2005…
…dass die angefochtenen Bescheide mit Nichtigkeitssanktion bedroht wären, zumal entsprechend dem Aktenvermerk des Prüfers eine wenn auch erfolglose Terminvereinbarung mit der einschreitenden Parteienvertretung versucht worden war. Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit führte das Finanzamt aus, diese müsse von der Körperschaft sowohl nach ihrer Rechtsgrundlage als auch nach…
Die bloße Gewährung von Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 11. September 2006 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Zuerkennung des Status der Gemeinnützigkeit entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe A) Mit Schreiben vom 1. August 2006 (OZ 1 ff./2006…
…eine Gewinnverschiebung zu Gunsten des Gewerbebetriebes der Frau Mag. S. bedeuten und widerspreche der Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft. Nach der Satzung des Vereins steht ihm der Obmann als Vertretungsorgan vor. Laut tatsächlicher Geschäftsführung werde der Verein nach außen hin jedoch ausschließlich durch Frau Mag. S…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist ein im Jahr 2001 gegründeter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Strittig ist, ob er gemeinnützige Zwecke nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO) verfolgt und die entsprechenden Begünstigungen in Anspruch nehmen kann. Nach …
…Euro (entspricht S 1.320,00), sowie eine Gebührenerhöhung von 47,96 Euro (entspricht S 660,00) festgesetzt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden war. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Eingewendet wurde, der Verein sei gemeinnützig im Sinne der §§ 34ff BAO und in seiner Tätigkeit…
…Die Statuten haben in der abgeänderten (Stamm)Fassung vom 22.2.1995 folgenden die Berufung betreffenden streitgegenständlichen Wortlaut: § 2 Vereinszweck Die Gesellschaft, deren Tätigkeit unpolitisch, gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt durch Zusammenarbeit der zuständigen Kreise, vor allem der l. Industrie, der Elektrizitätsversorgungsunternehmen…
…bringt die Bw. vor, dass das Finanzamt offensichtlich übersehen habe, dass die Bw. eine gemeinnützige Stiftung sei. Gemäß § 5 Abs. 6 KStG 1988 seien solche Stiftungen von den unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Wie aus der übermittelten Bilanz ersichtlich sei, seien keine Hilfsgeschäfte getätigt worden, sodass auch…
Gibt ein österreichisches Orchester, das in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereines organisiert ist, in Deutschland Gastkonzerte, besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland in Verbindung mit Z 10 des Schlussprotokolls Abzugssteuerfreiheit in Deutschland zu erwirken; siehe allerdings in diesem…
…eines gemeinnützigen deutschen Vereins auf, dann unterliegt das vom österreichischen Veranstalter an den deutschen Verein gezahlte Entgelt nach Maßgabe von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht der österreichischen Besteuerung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Gastspielaufenthalt in Österreich überwiegend "von einer als gemeinnützig…
…kurz: Bf.) ist im Vereinsregister ***X***, eingetragen. Nach eigenem Verständnis ist die Bf. gemeinnützig und war aufgrund einer stattgebenden Beschwerdevorentscheidung betreffend die Jahre 2010 - 2012 der Ansicht, das Finanzamt teile diese Auffassung. Daher hat die Bf. für die Streitjahre 2015 - 2018 keine Körperschaftsteuer-Erklärungen eingereicht. …