…anfertigen lassen. Aufgrund des Sachverhaltes sei es als erwiesen anzusehen, dass das vorgelegte Verzollungsdokument gefälscht worden sei. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten habe für die aus der Gemeinschaft ausgeführten Erzeugnisse nicht erbracht werden können. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung sei daher rückzufordern gewesen. Der…
…mittels wertmäßig gefälschter Rechnungen Verzollungen durchgeführt und dass in Ungarn keine Steuern abgeführt wurden. Die Sichtung der im Zuge der Hausdurchsuchung bei der C sichergestellten E-Mails erbrachte Kontakte der C zu den in Ungarn verfolgten F und G. Deshalb wurden auch die Verzollungsbelege und…
…mittels wertmäßig gefälschter Rechnungen Verzollungen durchgeführt und dass in Ungarn keine Steuern abgeführt wurden. Die Sichtung der im Zuge der Hausdurchsuchung bei der C sichergestellten E-Mails erbrachte Kontakte der C zu den in Ungarn verfolgten F und G. Deshalb wurden auch die Verzollungsbelege und…
…mittels wertmäßig gefälschter Rechnungen Verzollungen durchgeführt und dass in Ungarn keine Steuern abgeführt wurden. Die Sichtung der im Zuge der Hausdurchsuchung bei der C sichergestellten E-Mails erbrachte Kontakte der C zu den in Ungarn verfolgten H und J. Deshalb wurden auch die Verzollungsbelege und…
…UA 2 der VO 800/1999, wonach die die für die Zahlung der Erstattung erforderlichen Förmlichkeiten betreffenden Handlungen Dritter dem Begünstigten zuzurechnen seien, hätte sohin die Bf die Vorlage des gefälschten Verzollungsbeleges zu vertreten. Durch das Wissen der Fa. K GmbH über die Fälschung des…
…Zuge von Ermittlungen durch das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit russischen Verzollungsdokumenten im Ausfuhrerstattungsverfahren, wäre zum gegenständlichen Erstattungsfall der vorgelegte Verzollungsbeleg über das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung in Russland einer Verifizierung unterzogen worden, wobei sich dieser als Fälschung erwies…
…Den Antrag auf Zuerkennung des differenzierten Teils der Ausfuhrerstattung wies sie wegen der Vorlage eines gefälschten drittländischen Verzollungsbeleges bzw aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der tatsächlich zur Ausfuhr gelangten Waren ab und verhängte aus diesem Grund gleichzeitig eine Sanktion nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a…
…die so genannte Grunderstattung. Den Antrag auf Zuerkennung des differenzierten Teils der Ausfuhrerstattung wies sie wegen der Vorlage eines gefälschten drittländischen Verzollungsbeleges ab und verhängte aus diesem Grund gleichzeitig eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 800/1999. Mit…
…die so genannte Grunderstattung. Den Antrag auf Zuerkennung des differenzierten Teils der Ausfuhrerstattung wies sie wegen der Vorlage eines gefälschten drittländischen Verzollungsbeleges ab und verhängte aus diesem Grund gleichzeitig eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 800/1999. Mit…
…die so genannte Grunderstattung. Den Antrag auf Zuerkennung des differenzierten Teils der Ausfuhrerstattung wies sie wegen der Vorlage eines gefälschten drittländischen Verzollungsbeleges ab und verhängte aus diesem Grund gleichzeitig eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 800/1999. Mit…
…die so genannte Grunderstattung. Den Antrag auf Zuerkennung des differenzierten Teils der Ausfuhrerstattung wies sie wegen der Vorlage eines gefälschten drittländischen Verzollungsbeleges ab und verhängte aus diesem Grund gleichzeitig eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 800/1999. Mit…
…der Erstattung nicht erfasst. Zudem sei die Verjährung noch nicht eingetreten. Offenbar im Zusammenhang mit der Problematik des gefälschten drittländischen Verzollungsbelegs meint die belangte Behörde ohne nähere Begründung, die Anwendung der Bestimmungen über die differenzierte Erstattung der Artikel 16 bis 21, insbesondere die Art und…
…Gemeinschaft zurück. Demgegenüber stünden seitens der Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche…
…Gemeinschaft zurück. Demgegenüber stünden seitens der Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche…
…Gemeinschaft zurück. Demgegenüber stünden seitens der Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche…
…Gemeinschaft zurück. Demgegenüber stünden seitens der Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche…
…Gemeinschaft zurück. Demgegenüber stünden seitens der Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche…
…Gemeinschaft zurück. Demgegenüber stünden seitens der Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche…
…habe. Der von der Bf. am 20. April 2000 beigebrachte (russische) Verzollungsbeleg trage diese Stempelabdrucke und sei daher als gefälscht zu werten. Die diesbezüglichen Informationen seien der österreichischen Zollverwaltung von der Zentralen Europäischen Betrugsbekämpfungsstelle OLAF mitgeteilt worden. Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Artikel 14…
…Als Muster seien Einfuhr-Verzollungskopien verwendet worden. Aufgrund des Sachverhaltes sei es als erwiesen anzusehen, dass das vorgelegte Dokument gefälscht wurde. Der Nachweis über das Verlassen der Erzeugnisse aus der Gemeinschaft sei erbracht worden. Für 6.488,00 Kilogramm der aus der Gemeinschaft ausgeführten Erzeugnisse…