Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der S. (vormals R.) als Masseverwalterin im Konkurs der Int. Spedition N., vom 9. Jänner 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. Dezember 2002, Zl. 100/52816/98-1, betreffend Zollschuld entschieden: Der Spruch des…
…gefälschter Erledigungsvermerke auf den verfahrensgegenständlichen Carnets TIR durch eine weitere Person (oder durch die Zusammenarbeit mehrerer Personen) fest, dass diese Person (oder diese Personen) es (zumindest) ernstlich für möglich gehalten hat (haben), dass sie gegen eine abgabenrechtliche Pflicht verstößt (verstoßen). Einer Person, die gefälschte Erledigungsvermerke…
…haben, dass die Versandverfahren jeweils beendet worden sind und dadurch, dass auf jedem der bescheidgegenständlichen Versandscheine ein Original, d.h. ein echter (nicht gefälschter) Zollstempel der Bestimmungsstelle vorhanden sei, ergebe sich, dass tatsächlich eine Gestellung an der Bestimmungsstelle vorliegt. Allein deswegen sei davon auszugehen, dass…
…Bestimmungszollstelle Alcantara in Portugal gesandt. Dem Zollamt Wien wurde mit EMS vom 11. Juni 2004 auf völlig unübliche Weise eine Ausfertigung (Teil A) des Zollversandscheines mit einem Erledigungsvermerk des portugiesischen Zollamtes Alverca übermittelt. Die Übermittlung erfolgte nicht wie sonst üblich durch die Bestimmungszollstelle (hier: Alcantara…
…ob bzw. dass die Zigaretten das Gebiet der Europäischen Union tatsächlich verlassen haben. Der beigebrachte Versandschein soll mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem gefälschten ukrainischen Zollstempel oder mit einem echten gefälligkeitshalber erledigt worden sein. Über Aufforderung vom 10. Jänner 2005, einen Nachweis für die ordnungsgemäße Gestellung…
…Bestimmungszollstelle Alcantara in Portugal gesandt. Dem Zollamt Wien wurde mit EMS vom 11. Juni 2004 auf völlig unübliche Weise eine Ausfertigung (Teil A) des Zollversandscheines mit einem Erledigungsvermerk des portugiesischen Zollamtes Alverca übermittelt. Die Übermittlung erfolgte nicht wie sonst üblich durch die Bestimmungszollstelle (hier: Alcantara…
…ob bzw. dass die Zigaretten das Gebiet der Europäischen Union tatsächlich verlassen haben. Der beigebrachte Versandschein wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem gefälschten ukrainischen Zollstempel oder mit einem echten gefälligkeitshalber erledigt. Über Aufforderung vom 10. Jänner 2005, einen Nachweis für die ordnungsgemäße Gestellung des Versandscheines…
…noch von anderen einvernommenen Personen. Durch die Tatsache, dass die Erledigungsvermerke gefälscht waren, war auch von der Richtigkeit der Ausführungen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in der Anklageschrift gegen F G auszugehen, wonach dieser den Fahrern die Carnets TIR wieder abgenommen…
…jeweiligen Fahrer das Carnet TIR abgenommen wird, die Sendungen nicht bei der Bestimmungszollstelle gestellt werden, die als Erledigungsvermerke angebrachten Bestätigungen gefälscht sind und die endgültige Bestimmung der Waren unbekannt ist. Die Versandverfahren sind somit nicht erledigt worden (EuGH 20.1.2005, C-300/03). Gemäß…
…ein Exemplar zurück; das andere Exemplar verbleibt bei der Bestimmungszollstelle (Abs. 2). Die Überprüfung der verfahrensgegenständlichen Versandscheine bei der Abgangszollstelle ergab, dass die Erledigungsvermerke auf den Versandscheinen gefälscht worden sind. Bei dem Stempelaufdruck, der auf der Rückseite der Versandscheine angeblich von der Bestimmungszollstelle, dem Zollamt…
…Carnets TIR als Erledigungsvermerke angebrachten Bestätigungen waren gefälscht. Die von den externen Versandverfahren erfassten Waren wurden weder der jeweils angegebenen Bestimmungszollstelle noch einer anderen Zollstelle gestellt. Nach Abladung der Waren im Unionsgebiet wurden den Fahrern die Carnets TIR abgenommen und auf diesen gefälschte Erledigungsvermerke angebracht…
…xxx/xxx/xxxxxx/01/4 registrierte Anmeldung gefälschte Daten beinhalte. Wenn der Tatbestand der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung verwirklicht worden sei, hätte das Zollamt die Anmeldung zurückweisen müssen. Es hätte auf dem Versandschein keinen Erledigungsvermerk anbringen dürfen. Wenn sich die Zollbehörde nun darauf berufe…
…Bei den weiteren 250 Carnets-TIR hätten Überprüfungen durch die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien ergeben, dass die zollamtlichen Erledigungsvermerke gefälscht worden seien. Der Bf sei durch die Zurverfügungstellung der Carnets TIR entgegen den Carnet TIR Bestimmungen für Transporte des ***PI…
…Bescheid vorgeschrieben worden. Bei weiteren 250 Carnets-TIR hätten Überprüfungen durch die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien ergeben, dass die zollamtlichen Erledigungsvermerke gefälscht worden seien. Eine ordnungsgemäße Erledigung der Carnets-TIR sei somit unterblieben und die Zollschuld sei entstanden. Mit dem…
…worden seien. Bei den weiteren 250 Carnets-TIR hätten Überprüfungen durch die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien ergeben, dass die zollamtlichen Erledigungsvermerke gefälscht worden seien. Eine ordnungsgemäße Erledigung der Carnets-TIR sei somit unterblieben und die Zollschuld sei entstanden. Die Abgabenvorschreibungen…
…Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um andere Waren als die auf den Begleitscheinen angeführten handelte. Auch die auf den Transportpapieren angegebenen Adressaten der Waren waren gefälscht. Dabei handelt es sich um 118 Begleitscheinverfahren, die 1991 und 1992 durchgeführt wurden. (Fakten 1 - 74…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , StNr, gegen den Bescheid des FA Braunau Ried Schärding vom 29.5.2009, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 8-12/2008 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der der Bf-GmbH, Bf-Adr, vom 16.05.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.05.2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG beschlossen: Der Vorlageantrag gilt als zurückgenommen. Gegen…