…Anwendung des § 303 BAO erforderlich machte. Ein allgemeiner, verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch auf Wiederaufnahme von Verfahren, wenn sich eine geänderte Rechtsansicht auf ältere, rechtskräftig veranlagte Zeiträume auswirkt, ist von dem Erkenntnis nicht abzuleiten. So hat der VfGH mit Beschluss vom 28. November 1994, B 99/94…
…Rechtsansicht, die Vorsteuererstattung im Zusammenhang mit Roamingleistungen könne nicht gewährt werden, da das ausländische Unternehmen hierdurch inländische Umsätze bewirkt hätte, die Beantragung der Erstattung für aussichtslos gehalten habe. Durch die spätere Judikatur des VwGH 2003/15/0059 vom 30. Juni 2005 und die nunmehr geänderte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Maria Daniel, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Heinrich Witetschka über die Beschwerde vom 19. Juni 2019 der Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MOORE STEPHENS Kroiss…
…da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Weder eine geänderte Rechtsansicht (egal ob diese nun dem Gesetz oder bestimmten Richtlinien entspricht) noch ein vor Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung durch den Arbeitgeber übermittelter Lohnzettel stellen neue Tatsache oder neue Beweismittel dar. Darüber hinaus müsste die Ermessensentscheidung dahingehend…
…Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen wurde, liegt keine "neu hervorgekommene Tatsache" - und auch kein neu hervorgekommenes Beweismittel - im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO vor." Da eine geänderte Rechtsansicht keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund iSd. § 303 Abs. 1 lit…
…wäre es ihm bei gehöriger Sorgfalt zuzumuten gewesen, infolge seines neuen Kenntnisstandes über die - gegenüber seiner Meinung - geänderte Rechtsansicht und Einstufung der Mitarbeiter als Dienstnehmer und entsprechender Notwendigkeit der steuerrechtlichen Behandlung der Gehälter seine Vorgangsweise zu ändern, entsprechende Lohnkonten anzulegen und die Abgaben zu berechnen…
…Abgabenbelastung, die aus dem Verhalten resultiert wäre, die der Bw gesetzt hätte, wenn ihm die Berufungsentscheidung und die geänderte Rechtsansicht rechtzeitig bekannt gewesen wäre. Berechnungsgrundlage: Sondergebühren 34.180,34 davon 1/6 = 5.696,72. Zu versteuern mit 6%, das sind 341,80. Laut…
…den GebR 2025 bzw. in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Die GebR 2025 sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen…
…Rechtsansicht nicht mehr aufrecht halte und nunmehr gleichfalls der Ansicht sei, dass österreichische Familienleistungen (Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlungen), ab der Geburt des zweiten Kindes bis zu dessen zweitem Geburtstag, also von Mai 2020 bis Mai 2022 zustehen. Die RA zog, unter Bezug auf die geänderte Rechtsansicht…
…DBA das Besteuerungsrecht an den nichtselbständigen Einkünften. Es wurden weder die Gründe für die geänderte Rechtsansicht noch die Berechnung der Einkommensteuer von EUR 17.713,04 dargelegt. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens gab die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidungen vom 27. März 2014 (ON 5 und ON…
…fristgerecht erhobenen Beschwerde vom 3. September 2013 führte dieser ua. aus, die geänderte Rechtsansicht sei vom BMF selbst erst am 29. Mai 2013 verlautbart worden. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung habe der Beschwerdeführer bereits den Antrag samt Unterlagen geltend gemacht. In Abkehr von der bisherigen…
…einen Vorlageantrag. Im Vorlagebericht stellte das Finanzamt seine nunmehr geänderte Rechtsansicht wie folgt dar: "Nach den Entscheidungen des Finanzamts und nach der Einbringung des Vorlageantrags hat die Oberbehörde die Rechtsansicht im Sommer 2017 geändert: Die Familienbeihilfe steht in Anwendung der EU-VO nunmehr dem Elternteil…
…Folgenden kurz Bf.) neben den Körperschaftsteuerbescheiden 2009 und 2010 die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Körperschaftsteuer 2011 sowie den Körperschaftsteuerbescheid 2011. Laut Bf. liege kein Wiederaufnahmegrund vor, da das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf eine geänderte Rechtsansicht, nämlich dass § 9 EnfG nur für Wirtschaftsjahre…
…wobei sich der Bf hinsichtlich einer möglichen Rückforderung bislang in einem Rechtsirrtum befunden habe. Er sei beim Fahrzeugimport steuerlich unvertreten gewesen. Die geänderte Rechtsansicht des BMF im Erlass vom Mai 2013 infolge der EuGH-Rechtsprechung, Urteil vom 7.4.2011, C-402/09 "Ioan Tatu"…
…Beschlussfassung über die Vorstandsbezüge und deren Auszahlung an die Vorstandsmitglieder gelegen sei. Die Argumentation des Finanzamts, die geänderte Rechtsansicht des BMF sei bereits im Zeitpunkt der Veranlagung 2008 bekannt gewesen, gehe daher ins Leere. Durch die Vorgehensweise des Finanzamts komme es somit zu einer tatsächlichen…
…erfolgt sei, weil das Finanzamt mit der Erlassung dieser Bescheide keine offenbaren Unrichtigkeiten beseitigt, sondern diesen Bescheiden eine geänderte Rechtsansicht zugrunde gelegt habe. Gegen die im Anschluss an die Außenprüfung ergangenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 2000 bis 2002 wurde ebenfalls Berufung erhoben. In dieser…
…November 2000 mit der Begründung abwies, es läge lediglich eine nachträglich geänderte Rechtsansicht in der Beurteilung von Sachverhaltselementen vor, Tatsachen oder Beweismittel seien dagegen nicht neu hervorgekommen. Gegen den Abweisungsbescheid brachte die BW - nunmehr durch einen befugten Rechtsvertreter- fristgerecht Berufung "wegen Wiederaufnahme der Einkommensteuer für…
…welchen es mit Bescheid vom 7. November 2000 mit der Begründung abwies, es läge lediglich eine nachträglich geänderte Rechtsansicht in der Beurteilung von Sachverhaltselementen vor, Tatsachen oder Beweismittel seien dagegen nicht neu hervorgekommen. Gegen den Abweisungsbescheid brachte der Bw. - nunmehr durch einen befugten Rechtsvertreter- fristgerecht…
… 295a BAO ab, da es sich bei der geänderten Rechtsansicht der deutschen Finanzverwaltung nicht um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne dieser Gesetzesbestimmung handle. Dagegen richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 2.1.2024 samt gesonderter Begründung vom 12.3.2024. Die Beschwerdeführerin führt darin ergänzend…
…leg. cit. vor. Betraglich habe diese geänderte Rechtsansicht jedoch keinerlei Auswirkungen auf die streitgegenständlichen Bemessungsgrundlagen bzw. Abgabenbeträge, da die in diesen Kosten enthaltenen Vorsteuerbeträge ohnedies bereits in den angefochtenen Bescheiden zur Gänze korrigiert worden waren. Mit weiterem Schriftsatz vom 02.11.2023 erhob die Bf…