…dass es sich hiebei um geleistete Pensionsbeiträge betreffend freiwilliger Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung handelte, nicht aber um freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der gesetzlichen PV wie ursprünglich vom Beschwerdeführer in den Steuererklärungen 2015 und 2016 geltend gemacht wurde. Da die Bestätigungen jeweils für die Veranlagungsjahre 2015…
…wonach auch Zahlungen, die für die freiwillige Weiterversicherung der Ehegattin in der gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt geleistet werden, als Sonderausgaben abgezogen werden können. Mangels Pflichtversicherung der Ehegattin liegt im konkreten Fall keine Höherversicherung (da überhaupt keine Pflichtversicherung besteht), sondern allenfalls eine Weiter- oder Selbstversicherung (siehe die obigen…
…als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, soweit dafür eine Prämie nach § 108 a EStG 1988 in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen…
…als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, soweit dafür eine Prämie nach § 108 a EStG 1988 in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen…
…gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen von der betraglichen Begrenzung in Form des jährlichen Höchstbetrages nicht betroffen. Bei den gegenständlichen an die Ärzteversorgung Niedersachen gezahlten "Zusatzbeiträgen" handelt es sich jedoch unbestritten um Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung…
…die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), … § 18 Abs 3 Z 1 EStG 1988 bestimmt in…
… 18 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988). Ohne Anwendung dieser Einschränkung des Höchstbetrages und der Viertelung sind nur Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie Renten und dauernde Lasten, Kirchenbeiträge, Spenden und Steuerberatungskosten abzugsfähig. Da es sich nach Ihren Ausführungen bei den…
…freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - freiwillige…
…in der für das Beschwerdejahr geltenden Fassung) sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung…
…Zukunftsvorsorge (§108g) zu einer | - | freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge…
…Versicherungsprämien .... zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108 a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…A. abgeführten Beiträge sei als freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzusehen und könne im Rahmen der Topfsonderausgaben Berücksichtigung finden. Wieso es sich nach Ansicht des steuerlichen Vertreters nach um eine "Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung" handeln solle…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - freiwillige…
…prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer -freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu…
…die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b) Sonderausgaben. § 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 normiert: In…
…prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g) zu einer – freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. e) Rückzahlungen von Beiträgen für freiwillige Weiterversicherungen einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und…