…Dritten obliegenden steuerlichen Verpflichtungen ist damit jedoch nicht verbunden. Es ist zulässig, mehrere Rechnungen an einen Rechnungsempfänger in einer Datei zusammenzufassen und diese Datei mit nur einer fortgeschrittenen Signatur an den Empfänger zu übermitteln. Der Rechnungsaussteller kann die Rechnungen auch in einem automatisierten Massenverfahren signieren. …
…brauchen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. § 19 Abs. 1 E-GovG: Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird. § 19 Abs. 2 E-GovG: Die Amtssignatur dient…
…Dies kann gemäß VO BGBl. II Nr. 583/2003 auf zwei Arten erfolgen: 1.) Mit elektronischer Signatur gemäß. Z 1 der VO BGBl. II Nr. 583/2003 (fortgeschrittene Signatur) und 2.) Im EDI-Verfahren gemäß Z 2 der VO BGBl. II Nr. 583/2003. Bei…
…der belangten Behörde ein und wies noch einmal darauf hin, dass die angefochtenen Bescheide nicht rein maschinell erzeugt worden seien und daher jedenfalls eine gültige Amtssignatur iSd § 19 E-GovG, somit eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur, aufweisen müssten, um Rechtswirksamkeit entfalten zu können. Zudem sei…
…fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die die Kriterien für eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt (zB kein qualifiziertes Zertifikat oder keine sichere Signaturerstellungseinheit), erfüllt die Anforderungen der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts nach § 11 Abs. 2 UStG 1994, wenn sie auf einem vom Signaturprüfdienst…
…die Unterschriftswirkung der qualifizierten elektronischen Signatur auch auf dem Ausdruck ersichtlich ist). Werden Dokumente elektronisch erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, sind diese entsprechend aufzubewahren und im Bedarfsfall elektronisch an die Abgabenbehörde zu übermitteln. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur…
…Die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz stellt eine elektronische Signatur dar (bei Verwendung als fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt die Amtssignatur jedoch nicht das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift). Eine Ausfertigung in Form eines mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokuments setzt zwingend die Erstellung mittels…
…"Elektronische Signatur" sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. 11. "Fortgeschrittene elektronische Signatur" ist eine elektronische Signatur, die die Anforderungen des Artikels 26 erfüllt. 12. "Qualifizierte elektronische Signatur" ist…
…brauchen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. § 19 Abs. 1 E-GovG: Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird. § 19 Abs. 2 E-GovG: Die Amtssignatur dient…
…Amtssignatur gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG (Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird.) bedürfen die streitgegenständlichen Bescheidausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurden, gemäß …
…Die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz stellt eine elektronische Signatur dar (bei Verwendung als fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt die Amtssignatur jedoch nicht das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift). Eine Ausfertigung in Form eines mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokuments setzt zwingend die Erstellung mittels…
…(1) Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird. (2) Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs…
…dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Nach § 19 Abs 1 E-GovG ist die Amtssignatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird.
… 19 Abs. 1 E-Governement Gesetz ist die Amtssignatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird. Abs. 2: Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments…
…Signatur bereitzustellen. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Amtssignatur lauten: § 19 E-GovG idF ab 28.12.2018: 5. Abschnitt Besonderheiten elektronischer Aktenführung Amtssignatur (1) Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzerti…
…(1) Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder Zertifikat für elektronische Siegel ausgewiesen wird. (2) Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs…
…Re. am 9.1.2008 und am 24.1.2008 gefaxt. Faxrechnungen sind dann als elektronische Rechnungen zu werten, wenn sie mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen sind. Weiters handelt es sich bei den vorgelegten Rechnungen um kein Hospitality Paket, welches auf der Rechnung aufzuscheinen hat…
…elektronische Rechnung sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der fortgeschrittenen Signatur. Alle Rechnungsdaten sowie die Speichernummer werden in einer Zwischenablage im Archiv, das sich in seinem Verfügungsbereich befindet, abgelegt. Gleichzeitig wird der Prüfbericht generiert, der sämtliche Informationen über die Freigabe sowie die Rechnungsprüfung inklusive Signatur enthält…
…durchgeführten Außenprüfung, andererseits auf das Fehlen der in der Verordnung BGBl. II 2003/583 genannten Voraussetzungen - insbesondere das Fehlen der "fortgeschrittenen Signatur" - für den Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer, da die gegenständlichen Rechnungen mittels E-Mail übermittelt worden seien. Mit Schriftsatz vom 16. Juli…
…Das gleiche gilt für elektronische Rechnungen, die vom Aussteller mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, wenn sie auf einem vom Signaturprüfdienst der RTR oder einer vergleichbaren ausländischen Stelle prüfbaren Zertifikat beruht (siehe Rz 1564i), versehen sind oder die im Rahmen eines…