…gegeben und die angefochtenen Bescheide werden abgeändert wie folgt: A. Gesellschaftsteuerbescheid A. 1. Die Gesellschaftsteuer für den ersparten Zinsaufwand aus der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages in Höhe von € 200.000,00 vom Gesellschafter D. C. zur Nutzung vom 21. Mai 2008 bis zum 6…
…nach § 15 Abs. 3 GebG wird auf VwGH 18.12.1995, 95/16/0195, zur Gesellschaftsteuerpflicht bei fortdauernder Überlassung eines Kapitalbetrages auf VwGH 29.01.1996, 95/16/0199 und VwGH 18.10.2005, 2005/16/0009 und zur Änderungsbefugnis auf VwGH 29.6.2006…
…Wert des Gesellschaftsvermögens erhöhenden Anspruch auf Unverzinslichkeit auf unbestimmte Zeit gehabt hätte, unterliegt lediglich der tatsächlich ersparte Zinsaufwand aus der fortdauernden Überlassung des Kapitalbetrages der Gesellschaftsteuer. Dazu ist auf das Urteil des EuGH vom 5.2.1991 C-249/89, Rechtssache Trave-Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co…
…16/0199 unter Zitierung folgenden Leitsatzes: "Bei Verzicht auf Forderungen unterliegt die Leistung im Zeitpunkt des Forderungsverzichtes der Steuer, bei der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung aber im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages." Weiters führt die Bw. dazu aus…
…Verjährung hat der Verwaltungsgerichtshof in einem gleich gelagerten Fall ausgesprochen, dass bei einer fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung daher die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages der Steuer unterliege (siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1996…
…Die Referenzmenge eines Betriebes steht dem jeweiligen Verfügungsberechtigten eines Betriebes zu. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Betriebsinhaber einem anderen Betriebsinhaber ganz oder teilweise Referenzmengen ohne Überlassung des Betriebes nach Maßgabe der im § 8 Abs. 1 MGV 1999 beschriebenen Voraussetzungen (zur Nutzung) übertragen kann (Handelbarkeit…
…eine entsprechende Verwertungsmöglichkeit der Unterpächterin voraus. Eine solche liege im zu beurteilenden Fall nicht vor. Gemäß Punkt 5 des Unterpachtvertrages werde die Übertragung des Pachtgegenstandes an Dritte sowie die gänzliche oder teilweise Überlassung an Dritte untersagt. Der Anspruch auf Aufwandersatzes iSd § 16 KlGG stelle eine…
…auf den Umstand ab, dass entscheidend sei, ob der entsprechende Kaufpreisanteil als Gegenleistung für die Überlassung der Mitgliedschaftsrechte vereinbart wurde oder nur Kaufpreisteil für die Liegenschaft war. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs.1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer, soweit sie sich auf…
…Folge übersiedelte die BF in den Flachgau, was die Entfernung zum Vermietungsobjekt nochmals um rund 25 km verlängerte. Grund für die Übersiedlung waren fortdauernde Probleme mit ihrem Ehegatten, der nach wie vor über ein Wohnrecht im Bauernhaus verfügte. Diese wirkten sich auch auf die Vermietung…
… 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum, ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Die LVO ordnet für die Fälle "typischer Liebhabereitätigkeiten" iSd § 1 Abs 2 LVO bei Auftreten von Verlusten…
…landwirtschaftlichen Geräte, die zum Gebrauch auf der verkauften Liegenschaft bestimmt waren, übernommen und wurde die Liegenschaft in der Folge durch die unentgeltliche Überlassung an einen Landwirt weiter landwirtschaftlich genutzt. Die Fahrnisse wurden zudem Zug um Zug mit der Liegenschaft an dieselbe Käuferin verkauft, weshalb die…
…ergeben, erfüllt werden. Folglich muss der Einlagerer es verantworten, dass die Waren nach der Überlassung durch die Zollstelle der Überführung auch körperlich in die Räumlichkeiten des Lagers verbracht werden. Der Einlagerer ist weiters auch dafür verantwortlich, dass das Zollverfahren ordnungsgemäß beendet wird (vgl. Art. 89…
… 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Die Gesellschaftsteuer für den ersparten Zinsaufwand aus der fortdauernden Überlassung der Kapitalbeträge des Gesellschafters xy von € 770.719,06 zur Nutzung für das Jahr 2006 (1 Jahr) wird festgesetzt wie folgt: gem…
…somit folgende Berechnung: 1. Gesellschaftsteuer für den ersparten Zinsaufwand aus der fortdauernden Überlassung der Kapitalbeträge des Gesellschafters xy zur Nutzung für das Jahr 2006 (1 Jahr): Bemessungsgrundlage : € 770.719,06 x 5,5 % = € 42.389,54 Gemäß § 2 Z 4c KVG iVm…
…nicht errichtet. Eine Vereinbarung über die Laufzeit wurde nicht getroffen. Im Falle der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung unterliegt die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages der Steuer. Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistung sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die…
…bis zum Verzicht der Bf. auf die Rückzahlung des Kredites am 30. Juni 2008. Der ersparte Zinsaufwand aus der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages in Höhe von 1.500.000,00 Euro zur Nutzung vom 5. September 2007 bis zum 30. Juni 2008 beträgt 675,82…
…Kapitalerkehrsteuergesetz 2 , § 2, I. Rz 18). Die Steuerschuld für die Unverzinslichkeit würde daher erst mit der fortdauernden "Überlassung" entstehen, dennoch ist sie untrennbar mit dem Einbringungsvorgang verbunden. Der Wortlaut des § 22 Abs. 4 UmgrStG ist nicht dahingehend eingeengt, dass die Befreiung nur für eine zum…
…für einen Zeitraum von 5 Jahren herangezogen wurden und sprach er ausdrücklich aus, dass die Leistung im Fall der fortdauernden Überlassung eines Kapitalsbetrages zur Nutzung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages, der Steuer unterliegt. Im nunmehr "letzten" Erkenntnis vom 9…
…Kapitalerkehrsteuergesetz 2 , § 2, I. Rz 18). Die Steuerschuld für die Unverzinslichkeit würde daher erst mit der fortdauernden "Überlassung" entstehen, dennoch ist sie untrennbar mit dem Einbringungsvorgang verbunden. Der Wortlaut des § 22 Abs. 4 UmgrStG ist nicht dahingehend eingeengt, dass die Befreiung nur für eine zum…
…Verjährung hat der Verwaltungsgerichtshof in einem gleich gelagerten Fall ausgesprochen, dass bei einer fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung daher die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages der Steuer unterliege (siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 1996…