2.3.5. Einzelfälle Rz 272: Arbeitskräfteüberlassung: Bei der entgeltlichen Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an einen ausgegliederten Rechtsträger ist die für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderliche wirtschaftliche Selbstständigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 KStG 1988 anzunehmen, wenn sich diese…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist es durch das Gesetz geregelt, dass Wasserwerke einen fiktiven Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts darstellen. Zur Wasserversorgung gehört auch die Errichtung der Anschlüsse, ungeachtet dessen…
…seitens eines Selbstversorgungsbetriebes durch die korrespondierenden Aufwendungen beim versorgten Betrieb neutralisiert werden. Aufwendungen für Gebäude stellen daher letztlich nur insofern (fiktive) Betriebsausgaben bzw Werbungskosten dar, als die Gebäude von einem nicht selbstversorgenden (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art genutzt werden und auch nur davon hängt die Zulässigkeit…
…Eine unentgeltliche Überlassung ist nicht als Bestandverhältnis anzuerkennen, sie begründet daher auch keinen fiktiven Betrieb gewerblicher Art. f. Die Aufteilung in abziehbare und nichtabziehbare Vorsteuern ergibt sich für den hoheitlichen und den privatwirtschaftlichen Bereich auch aus der VNLTO-Rechtsprechung: (1) Der EuGH hat im Urteil…
…Bestimmung als Betrieb gewerblicher Art anzusehen, ohne dass eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Energiesteuerrichtlinie gegeben ist (zB fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 2 KStG 1988), kann eine Energieabgabenvergütung ebenfalls nicht gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind fiktive Betriebe gewerblicher Art im…
…mit der Vermietung einer Mehrzweckhalle durch eine Gemeinde besteht mangels Vorliegens eines Betriebes gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1994 iVm § 2 KStG 1988, wenn die konkret ausgeübte Tätigkeit nicht über bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Ein "fiktiver" Betrieb gewerblicher Art im Sinne des …
…Betrieb gewerblicher Art und gehören daher an sich nicht zum Unternehmensbereich (Doralt/Ruppe, Steuerrecht, 7. Aufl., Bd. I, S. 412). Das UStG 1994 bezieht jedoch aus Gründen der Kostenneutralität verschiedene Einrichtungen, die nach § 2 KStG Hoheitsbetriebe sind, in den Unternehmensbereich ein (sog. "fiktive Betriebe gewerblicher…
…Sachen, unabhängig vom Aggregatzustand. Von der Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter könne ausgegangen werden, wenn durch chemische bzw. physikalische Behandlung Wasser als Trinkwasser aufbereitet werde. In den Energieabgabenrichtlinien 2011 werde ausdrücklich festgestellt, dass fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs. 5 UStG 1994, die zufolge § 2 Abs…
…der jeweiligen Betätigung eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des Ertragsteuerrechtes zugrunde liegt. So sind Vergütungen beispielsweise für lediglich vermögensverwaltende Körperschaften, für Körperschaften öffentlichen Rechts (ausgenommen ihre Betriebe gewerblicher Art) oder für fiktive Betriebe im Sinne des § 2 Abs. 2 KStG 1998 nicht vorgesehen (Mayer/Stibi…
…3 KStG 1988 ist somit ein selbständiges fiktives Steuersubjekt, das neben die Körperschaft öffentlichen Rechts tritt und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt (vgl. VwGH 18.12.2014, 2011/15/0144). Steuerrechtlich ist also nicht die Trägerkörperschaft sondern ihr Betrieb gewerblicher Art als selbständiges Steuersubjekt anzusehen (VwGH…
…wenn die Gestellung erwerbsmäßig betrieben werde. Wenn das verrechnete Entgelt einen angemessenen Gewinnaufschlag enthält, sei von einem Betrieb gewerblicher Art auszugehen, wobei die vom Bundesministerium für Finanzen verlautbarten Vergütungsssätze für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in den ordenseigenen Betrieben als fiktive Betriebsausgaben anerkannt werden. In seiner…
…wenn die Gestellung erwerbsmäßig betrieben werde. Wenn das verrechnete Entgelt einen angemessenen Gewinnaufschlag enthält, sei von einem Betrieb gewerblicher Art auszugehen, wobei die vom Bundesministerium für Finanzen verlautbarten Vergütungsssätze für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in den ordenseigenen Betrieben als fiktive Betriebsausgaben anerkannt werden. In seiner…
…4. angeführten Art gibt es daher in Gebäuden von Körperschaften öffentlichen Rechts nicht. Werden Räume (wie dies in einem Amtsgebäude häufig vorkommt) zeitlich alternierend sowohl von einem (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art als auch hoheitlich genutzt, stellt deren Anteil am Gebäude nur insofern (fiktives) Betriebsvermögen dar…
…Bw. als Betrieb gewerblicher Art beurteilt werden. Die Entgelte seien sohin, wenn auch über den vereinfachten "Umweg" erhöhter Ortstaxen vereinnahmt, umsatzsteuerpflichtig und die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Schwimmbades angelaufenen Vorsteuern zum Abzug zuzulassen. Die angesprochene Vorgangsweise erweise sich auch dann als gerechtfertigt, wenn…
…VwGH 8.9.2022, Ro 2022/15/0017-4, zur Nichtanwendbarkeit der Ausnahme von der Wertpapierdeckungspflicht für Betriebe gewerblicher Art gemäß § 14 Abs. 11 EStG 1988 bei der übernehmenden Körperschaft). Dies bedeutet: Übergang von Schwebeverlusten (siehe EStR 2000 Rz 157) Übergang der Nachversteuerungspflicht für den…
…für Agrargemeinschaften keine besonderen Bestimmungen, es sind die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich und damit unternehmerisch tätig (§ 2 Abs. 3 UStG 1994)…
…zB Nächtigungsabgabe, Landes-Kurabgabe, Landes-Rundfunkabgabe, ...). d) Exkurs Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung würden ungeachtet einer inhaltlichen Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art gemäß KStG vorliege, als fiktiver körperschaftsteuerlicher Hoheitsbetrieb (kraft Gesetzes gemäß § 2 Abs. 5 KStG) gelten. Diese Einrichtungen unterlägen auch dann nicht der Körperschaftsteuer, wenn…
…Der (fiktive) Betrieb gewerblicher(in sinngemäßer Anwendung von § 125 Abs. 3 und 4 BAO Art im Sinne des), ist der Gewinn nach § 25 Abs. 2 Z 3 KStG1 EStG 1988 stellt dabei keinenzu ermitteln (§ 7 Abs. 3 KStG 1988 Betrieb im Sinne des idF COVID…
…dass die Überlassung der Sporthalle aufgrund der zahlreichen Nebenleistungen, die im Zuge der Überlassung erbracht werden, einen körperschaftsteuerlichen Betrieb gewerblicher Art darstelle. Dies entspreche Rz 265 der USt-Richtlinien - Beispiel 1 zum Mischbetrieb. Der Sporthalle werde - wie im BP-Bericht und in der Berufung dargestellt…
…5 und Abs. 7 Z 7 sind auf Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) nicht anzuwenden. | (12) | Für die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums gilt folgendes: Die Bildung einer Rückstellung ist…