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BFG RV/6100636/2014Feste Gebühren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2016

…das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe (einem Protokolle) beigelegt werden, von jedem Bogen feste Gebühr € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage. Gemäß § 14 TP 6 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen…

BFG RV/3100037/2023Feste Gebühren in Zhg mit Meldung zum Ausflugsverkehr nach dem Tiroler Schischulgesetz: Keine EU-Widrigkeit; Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Schilehrer sind als Zeugnisse iSd § 14 TP 14 GebG 1957 zu qualifizieren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2025

…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…

BFG RV/7102904/2023Feste Gebühren für Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (Antrags-, Beilagen- und Zeugnisgebühr)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2024

…Stattgabe) 3.1.1. Gebühr Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG entsteht für Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen eine feste Gebühr iHv 14,30 Euro. Gemäß § 14 TP 5 Abs…

BFG RV/3100660/2017Feste Gebühren und Gebührenerhöhung: Wenn Gebühr verspätet bezahlt wird, ändert sich nichts am Umstand der "nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung". Die Erhöhung ist eine objektive Säumnisfolge bzw. Sanktion für die Versäumung der Zahlungsfrist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2017

…Bestimmungen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 14,30 Euro. Nach § 14 TP 5…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2 Gruppen von Gebühren vor. Einerseits feste Gebühren für bestimmte Schriften und Amtshandlungen (§ 14 GebG), andererseits Rechtsgebühren für bestimmte Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG). 5.1.1 Feste Gebühren (siehe GebR 2019 Rz 4946 f) 5.1.1.1 Allgemeines Rz 679: Das Gebührengesetz kennt keine allgemeine…

BFG RV/3101210/2016Meldung zum Ausflugsverkehr nach Tiroler Schischulgesetz, feste Gebühren gem. § 14 TP 2, 5, 6 und 14 GebG 1957: Es liegt keine EU-Widrigkeit vor. Die Meldung, gerichtet auf Zuerkennung einer beruflichen Befähigung, unterliegt zur Gänze (betr. alle 31 gemeldeten Schilehrer) der erhöhten Eingabengebühr nach § 14 TP 6 Abs. 2 GebG 1957
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2024

…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…

UFSF RV/0102-F/06Unbilligkeit einer Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…1 des § 9 GebG vorgesehenen zwingenden Gebührenerhöhung für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung fester Gebühren, sieht § 2 leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren (wie zB für Eingaben und Beilagen, Zeugnisse, Reisedokumente usw.). 3.1.2. Entrichtung an Behörden (§ 3 Abs. 2 Z 1 GebG) Rz 56: Die festen Gebühren können grundsätzlich (siehe Rz 57) durch Barzahlung, Einzahlung mit…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen der Behörde stehende Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr…

UFSW RV/1982-W/05Bescheidmäßige Festsetzung von Eingabegebühr und Erhöhung bei einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2007

…Nach § 3 Abs. 2 Z 1 gelten die §§ 203, 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß für die festen Gebühren, die durch Barzahlung, durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose Zahlungsformen zu entrichten sind (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. überarbeitete Auflage…

BFG RV/7103656/2010Gebührenpflicht einer Eingabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2014

…der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung) beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 13,20 Euro. § 11 (1) GebG: Die Gebührenschuld entsteht 1…

BFG RV/3100808/2014Gebühr und Gebührenerhöhung: Für Eingabe genügt die Veranlassung der "amtlichen Tätigkeit" der angerufenen Behörde. Die Rechtskraftbestätigung ist die Be(ur)kundung eines "tatsächlichen Umstandes" und daher als Zeugnis zu werten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2014

…wofür die entsprechen­den Gebühren entrichtet worden seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1.) Gesetzliche Bestimmungen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 und das Volksbegehrengesetz 2018 unmittelbar veranlassten Schriften sind von den festen Gebühren befreit; dies gilt auch für jene Schriften, die durch gleichartige landesgesetzliche Vorschriften veranlasst sind. Die im Volksanwaltschaftsgesetz 1982 enthaltene Gebührenbefreiung ist auch auf jene Schriften anzuwenden, die durch…

UFSW RV/3672-W/10Für eine vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung iSd § 24 Abs. 3 VwGG ist einerseits die rechtzeitige Überweisung und andererseits der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…für feste Gebühren anzuwendenden Bestimmungen der §§ 3 Abs.2 Z 1 und 9 Abs.1 GebG 1957. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Die Behörde bei welcher die gebührenrechtliche…

UFSG RV/0623-G/07Festsetzung von Gebühren wegen nicht vorschriftsgemäßer Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…dass aus Anlass der Zustellung dieses Bescheides für das Anbringen und die Beilagen feste Gebühren in Höhe von 23,80 € entstanden sind. Am 26.1.2006 wurde der mit RSb versandte Bescheid beim örtlich zuständigen Postamt hinterlegt und am 13.2.2006 mit dem…

UFSF RV/0103-F/06Gebührenerhöhung im Ermessen der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…1 des § 9 GebG vorgesehenen zwingenden Gebührenerhöhung für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung fester Gebühren, sieht § 2 leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Art der Schrift, die Gebührenschuldner und den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld enthalten müssen. Rz 74: Der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen wird durch die Führung der in den berufsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Register und Aufzeichnungen entsprochen. 3.1.3.3. Abfuhr der festen Gebühren nach …

BFG RV/7103221/2014Befreiung von Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2016

…Partnerschaftsbuch, aus Registern, Matriken sowie Bescheinigungen über Geburten, Aufgebote, Trauungen, Eintragungen einer Partnerschaft und Sterbefälle von jedem Bogen einer festen Gebühr von 7,20 Euro. Gemäß § 35 Abs. 6 GebG sind Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument…

BFG RV/7103181/2014Gebührenerhöhung infolge bescheidmäßiger Festsetzung der Gebühr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2016

…Mangels Entrichtung der Gebühr hat die Behörde einen amtlichen Befund aufgenommen und diesen dem Finanzamt A übermittelt. Die Erhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG ist zwingend angeordnet, wenn eine feste Gebühr infolge nicht ordnungsgemäßer Entrichtung mit Bescheid festgesetzt wird. Antrag des Finanzamts: Das Finanzamt beantragt…

BFG RV/7100107/2013Ist die Festsetzung von Gebühren im Sanierungsverfahren rechtmäßig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2016

…den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Auch nach der Abschaffung der Stempelmarken fallen bei den festen Gebühren in zeitlicher Hinsicht Abgabenentstehungszeitpunkt, Abgabenfälligkeitszeitpunkt und Abgabenentrichtungszeitpunkt zusammen. Die Eingabengebühr iSd …