Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 21. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Mai 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-03/2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…dass der Bw. Besitzer des Fahrzeuges sei und auch sämtliche Diesel- und Mautrechnungen selber bezahle und nicht die Firma. Das Finanzamt wies die Berufung ab mit der Begründung, dass die Vorlage einer gültigen Unternehmerbescheinigung gemäß der Verordnung BGBl. 279/1995 Erstattungsvoraussetzung sei. Aus der Bestätigung…
…Rechnungskopien. Nach Aufforderung durch das Finanzamt legte die Bw. die Originalrechnungen (innerhalb der Frist) und die fehlende Unternehmerbescheinigung vor und erhielt den gesamten Betrag an Vorsteuern mit Bescheid vom 11. Juli 2008 erstattet. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben und vorgebracht…
…Berufungswerber (Bw.) beantragte rechtzeitig die Erstattung von Vorsteuer für das Jahr 2006. Mit Mängelbehebungsbescheid vom 21.11.2007 wurde der Bw. aufgefordert, die fehlende Unternehmerbescheinigung vorzulegen. Mit Bescheid vom 6.2.2008 wurde die Eingabe betreffend Vorsteuervergütung gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt…
… 85 Abs. 2 BAO zur Behebung von Formalgebrechen ergangen, um eine fehlende Unternehmerbescheinigung einzufordern. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22.7.2009 ab im Wesentlichen mit der Begründung, dass gemäß der VO BGBl. 279/1995 der Unternehmer die Erstattung mittels amtlichen Vordruckes…
…innerhalb der Sechsmonatsfrist vorzulegen. Dies sei nicht geschehen, daher sei der Antrag abzuweisen. Auf ein Mängelbehebungsverfahren hinsichtlich der fehlenden Unternehmerbescheinigung werde aus verfahrensökonomischen Gründen verzichtet. Dagegen wurde Berufung erhoben und ausgeführt, dass der Antrag am 4. Juni 2008 abgeschickt worden sei. Es hätte genügend Zeit…
…dass die Zweitschriften offenbar vom insolventen Unternehmen selbst, nicht jedoch von dessen als gesetzlicher Vertreter fungierenden Masseverwalter ausgestellt wurden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird auch nicht mehr auf das Fehlen einer gültigen Unternehmerbescheinigung eingegangen, da die Berufung bereits aus den übrigen vorliegenden Gründen abzuweisen war. Es…
…idF BGBl. II Nr. 384/2003). Eine gültige Unternehmerbescheinigung (Bestätigung der Unternehmereigenschaft und der umsatzsteuerlichen Registrierung unter einer Steuernummer durch eine behördliche Bescheinigung des Sitzstaates) sei nicht beigebracht worden. Die Gültigkeitsdauer solcher Bescheinigungen betrüge grundsätzlich ein Jahr. Dagegen brachte die Bw. Berufung ein, mit der…
…im Lichte der unionsrechtlichen Vorgaben sei dies so auszulegen, dass der Unternehmer weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung - sofern ein solcher Unternehmenssitz oder eine Niederlassung überhaupt fehlen - den Wohnsitz haben darf. Für die Bestimmung des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit sei nach…
…gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Das Vorliegen eines inhaltlichen Mangels bzw. Fehlen einer Unterschrift im gegenständlichen Gruppenantrag kann jedenfalls ausgeschlossen werden, da im Antrag sämtliche Angaben gemacht wurden bzw. dem Antrag alle erforderlichen Beilagen angefügt wurden und auch die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter…
…4 Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG [nunmehr Art. 9 MwStSystRL 2006/112/EG] ausübt. Österreich hat (wie auch beispielsweise Deutschland) die Erstattung an Drittlandsunternehmer von der Vorlage einer Unternehmerbescheinigung abhängig gemacht, die bestimmten Formerfordernissen genügen und aus der insbesondere eine steuerliche Erfassung hervorgehen…
…entspreche bzw. nicht auf die antragstellende Firma laute. Auf die Anforderung der ebenfalls fehlenden Unternehmerbescheinigung und die Einleitung eines diesbezüglichen Mängelbehebungsverfahrens wurde seitens des Finanzamtes aus verfahrensökonomischen Gründen verzichtet, da der Antrag bereits aus inhaltlichen Gründen abzuweisen war. Dagegen wurde seitens der Bw. Berufung eingebracht…
…MwSt-RL). Da der Antrag abzuweisen sei, werde auf eine Mängelbehebung bzgl. der fehlenden Unternehmerbescheinigung im Original verzichtet. Dagegen wurde mit 23. Oktober 2007 das Rechtsmittel der Berufung erhoben und wurden die Originalbelege vorgelegt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Originale mit den Kopien vertauscht worden…
…nbsp; Entscheidungsgründe Verfahrensgang In den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge auf Erstattung von Vorsteuern mit 0 € festgesetzt. Die Erstattungswerberin hätte trotz schriftlicher Aufforderung die erforderlichen Unterlagen wie eine gültige behördliche Unternehmerbescheinigung der steuerlichen Registrierung nicht beigebracht. Die Gültigkeitsdauer solcher Bescheinigungen betrage grundsätzlich ein Jahr…
…€ 2.302,54 für die Zeiträume Jänner bis Dezember 2006 beim Finanzamt Graz-Stadt. Entsprechend vorliegender Unternehmerbescheinigungen des ausländischen Finanzamtes BH C handle es sich um eine Unternehmens- und Personalberatungsfirma, die auch auf dem Gebiet der Entwicklung und dem Vertrieb von Computersoftware und im…
…mit Schreiben vom 10.09.2014 nachstehendes Ergänzungsersuchen: a) Bekanntgabe der UID-Nummer im Sitzstaat b) Unternehmerbescheinigung des Sitzstaates im Original und nicht älter als ein Jahr c) Bekanntgabe der Gründe für die Notwendigkeit einer österreichischen UlD-Nummer d) Werden die Bauleistungen an Privatpersonen ausgeführt…
…In einem Telefonat mit dem steuerlichen Vertreter am 6. Dezember 2024 wurde von der zuständigen Richterin nachgefragt, warum die Tätigkeit laut Unternehmerbescheinigung (Luftfrachtunternehmen) nicht mit der laut Anfragebeantwortung (Personenbeförderung) übereinstimmt. Der steuerliche Vertreter konnte dazu nur bekanntgeben, dass ihm dies von seiner Mandantin so mitgeteilt…
…Arbeitskräfte selbst ihre Leistungen gegenüber der Firma E Gesellschaft m.b.H. abgerechnet hätten, ändere nichts an der fehlenden Zurechenbarkeit der polnischen Arbeitskräfte zur Firma E Gesellschaft m.b.H. Vielmehr sei davon auszugehen, dass diese als Unternehmer selbständige Tätigkeiten gegenüber der Firma E Gesellschaft…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache Firma Y, vertreten durch Mag.jur. Thomas Hansa, Lessingstraße 40, 4020 Linz gegen den Bescheid des FA Linz vom 20.03…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., Geschäftsführer der XYGmbH, Adr., vertreten durch Dr. Pötzl Rechtsanwalts GmbH, 4020 Linz, Volksfeststraße 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung…