…BFG 6.4.2015, RV/3300007/2013). Die Finanzstrafbehörde sah die protokollierte Äußerung des Beschwerdeführers, "nicht auf ein Rechtsmittel verzichten zu wollen" nicht als Erklärung einer Beschwerdeanmeldung an. Das Bundesfinanzgericht kann nicht feststellen, dass der Finanzstrafbehörde bei einer derartigen Interpretation dieser Parteierklärung im Einzelfall eine…
…Geschäftsführers. - Für die leichte Fahrlässigkeit spricht auch, dass eine allenfalls fehlende WiEReG-Meldung ohnedies nachgeholt wurde und es hier nur zu einem geringen zeitlichen Verzug gekommen ist. - Die Beschwerdeführer bringen vor und halten aufrecht, dass die vom Gesetz geforderte Meldungen an das wirtschaftliche Eigentümerregister bei…
…worden ist oder die Beschwerde nicht zulässig ist. Als wesentliche Unzulässigkeitsgründe kennt das FinStrG die fehlende Aktivlegitimation (§ 151 Abs. 1 FinStrG), die fehlende Bescheidqualität (§ 150 Abs. 1 FinStrG), das Vorliegen eines wirksamen und gültigen Rechtsmittelverzichtes (§ 154 FinStrG) und das Fehlen einer rechtzeitigen Beschwerdeanmeldung (§ 150 Abs…
…In der fristgerecht von der ***Bf3*** und dem Beschuldigten eingebrachten Beschwerde vom 4. Mai 2023 werden kurz zusammengefasst unter anderem diverse Verfahrensfehler (darunter die notwendige Trennung der Verfahren) und die fehlende Verfassungskonformität von Bestimmungen des WiEReG behauptet. Über die Beschwerden wurde erwogen: Rechtslage: § 160 Abs…
…2020 erging die mündliche Verkündung des Erkenntnisses in der Strafsache des Beschuldigten zu oben genannter Aktenzahl. Am 12.10.2020 wurde vom Beschuldigten Beschwerde gegen das Straferkenntnis eingebracht, welches jedoch, wegen fehlender Beschwerdeanmeldung innerhalb der Frist gemäß § 150 Abs. 4 FinStrG, von der Finanzstrafbehörde gemäß …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
… 58 Abs. 2 FinStrG umschriebenen Voraussetzungen für seine Entscheidungsbefugnis nicht gegeben sind." Einerseits ist im Laufe der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat die Frage der fehlenden Zuständigkeit, dass infolge des verspäteten Antrages auf Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat nach wie vor die Einzelbeamtin/der…
…können. Eine derartige Wiedereinsetzung in die Frist zur Beschwerdeanmeldung im Sinne des § 167 Abs. 1 FinStrG ist nicht mehr möglich, weil die einmonatige Frist des § 167 Abs. 2 FinStrG nach Wegfall des Hindernisses (der diesbezüglich möglicherweise fehlenden Rechtskenntnis von erforderlichen Anmeldung einer Beschwerde bzw. mögliche…
…Ein Unterschreiten ist nur aus besonderen Gründen zulässig, wie bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe gegenüber den Erschwerungsgründen und fehlenden spezialpräventiven Erfordernissen. Die Verletzung der entsprechenden abgabenrechtlichen Bestimmungen ist daher mit entsprechenden Sanktionen zu ahnden. Auch wenn die Verurteilung wegen Urkundenfälschung im vorliegenden Fall keinen Erschwernisgrund…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt Graz-Stadt betreffend Anmeldung zu Finanzonline vom 28.6.2018 beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., z.H. Mag Rauter Margit, Stolberggasse 42b/23, 1050 Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Devolutionsantrag nach § 311 BAO (richtig: Säumnisbeschwerde nach § 284…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die vorgelegte Beschwerde des Beschuldigten vom 5. April 2023 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 Abgabenstrafen vom 23. Jänner 2023, Zahl MA67/226701281451/2022 den Beschluss…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Doktor in der Sache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Klage gegen das Finanzamt Österreich bezüglich Infoschreiben zu Meinungsstreit zwischen Ungarn und Österreich, betreffend Familienbeihilfe vom 5. Juni 2024 beschlossen: Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen…
…Beschuldigter des Verfahrens zurechnen müssen. Das Fehlen der Unterschrift sei keine inhaltliche Verfehlung, sondern lediglich ein Formgebrechen. Die Behörde hätte ihr aufgrund dieses Formgebrechens des Fehlens der Unterschrift die Behebung des Mangels unter Setzung einer angemessenen Frist auftragen müssen. Zur Entscheidung wurde erwogen: § 77 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, beschlossen: Der am 23.11.2018 zur Post gegebene Antrag vom 22.11.2018 an das Bundesfinanzgericht, das Bundesfinanzgericht möge dem Finanzamt Gmunden Vöcklabruck auftragen, über die amtswegige Änderung des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraumes…
…nicht unterschriebenen Vorlageantrag erklärte die Bf. nochmals ihre Situation und bat um neuerliche Bearbeitung ihres Antrags. Der Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes vom 22.07.2014 zur Nachholung der fehlenden Unterschrift blieb unbeantwortet, ein Zustellnachweis ist allerdings nicht aktenkundig. Daraufhin legte das Finanzamt die (nunmehr als Beschwerde…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 8, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MW, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) vertreten durch Schmitt und Schmitt Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Manuela Hebenstreit, Intreuhand Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Amraser Straße 85/1, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…