…19.2.2008 in der Kt. Straße 11 in F. abgegeben worden sein kann. 2. Der Rsa-Brief wurde dort an einen Postbevollmächtigten und zwar an Herrn B.E. ausgefolgt. Die Übernahmsbestätigung ist mit dem Schriftzeichen des Herrn B. gekennzeichnet. Die Postbevollmächtigung des Herrn B…
…Voraussetzung einer ansonsten mängelfrei verlaufenen Zustellung daher grundsätzlich einem der beiden damaligen Geschäftsführer und auch dem für RSa - Sendungen postbevollmächtigten Michael K ausgehändigt werden. Im vorliegenden Fall wurde das Drittverbot jedoch unzulässigerweise als RSb - Sendung abgefertigt. Die Verfügung der falschen Zustellart hatte anlassgegenständlich zur Folge…
…entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben in Höhe von insgesamt S 102.870,00 für die Monate August und September 2001 ein (Finanzstrafakt Bl. 23 ff). Der diesbezügliche Rückscheinbrief wurde offenkundig von US als Postbevollmächtigte des HS für Rückscheinbriefe am 4. Dezember 2001 übernommen (Finanzstrafakt Bl. 26…
…99b). Da der Pfändungsbescheid und das entsprechende Zweitverbot durch Übernahme des Postbevollmächtigten damit dem Finanzamt S - L auch tatsächlich zugekommen galt, wurde im Übernahmezeitpunkt dieser Rsb - Sendung durch den Postbevollmächtigten gleichzeitig auch der wegen Verfügung der falschen Zustellart (Rsb- anstatt Rsa - Sendung) vorgelegene Zustellmangel nach …
…ist keine vorübergehende Abwesenheit. Wenn Sie das Schriftstück während der Öffnungszeiten des Postamtes nicht beheben konnten, hätten Sie einen Postbevollmächtigten mit der Behebung beauftragen können. Es ist nicht erkennbar, dass der Zustellvorgang nicht gesetzesgemäß erfolgt wäre. Es sind im Zuge des Verfahrens keine Tatsachen hervorgekommen…
…Finanzstrafbehörde 1. Instanz Vorladungen an Frau V und Herrn Dr.V zur Auskunftserteilung gemäß § 82 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) als Verdächtige. Zum Gegenstand der Vernehmung wurde angeführt "Verdacht der falschen Kaufpreisangabe". Weiters erging am 20. Oktober 1995 ein Auskunftsersuchen gemäß § 99 Abs. 1 FinStrG…
…108 Tz 9). Die durch die falsche Adressierung bedingte Zurücksendung an den Absender durch die Post und die dadurch bedingte Verspätung geht somit zu Lasten des Einschreiters. Die Beschwerde war deshalb als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gem. Art 133 Abs…
…dass er (irgendwann) von einem (nicht näher genannten) Rechtsanwalt die Auskunft erhalten habe, dass im Fall einer Postvollmacht die Frist erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginne, in dem der Postbevollmächtigte die Postsendung dem Empfänger übergebe. Er gab an, dass er beruflich viel unterwegs sei…
…Kapitalerträgen | S 876,00 | S 584,00 Dieser Bescheid wurde nach erfolglosem Zustellversuch an Dr. Domenikus Ransmayr als ausgewiesenen Postbevollmächtigten des Dr._B übermittelt Am 21. August 2002 verfasste die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes Linz eine Stellungnahme zur noch offenen Berufung des Dr._B…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache M.H. (Bf.) über die Beschwerde vom 5. August 2013 gegen den Zurückweisungsbescheid des FA Wien 8/16/17 vom 08.07.2013 beschlossen: Die Beschwerde wird nach § 278 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Fa. P. F. C. S. GmbH & Co KG, xxxx H., V.- - Straße 50, vertreten durch die Fa. Einschreiter, vom 1. März 2005 gegen den an die Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" gerichteten…
…weder nach § 7 ZustG noch nach § 9 Abs. 3 ZustG möglich, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen Empfänger lautet. In der Zustellverfügung des Zurückweisungsbescheides vom 8. Jänner 2013 wurde nicht der vom Bw. in der Eingabe vom 28. Dezember 2012 namhaft gemachte, sondern der nicht…
…I 2001/137, 2002/65 und 2004/10) zu Recht erkannt hat, ist eine Zustellung nicht heilbar, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen - bzw. einen nicht hinreichend genau bestimmten - Empfänger lautet (siehe die bei Ritz 3, BAO-Kommentar, Tz 4 zu § 7 ZustG verwiesene Rechtsprechung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes YX betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs…
…hat die Beschwerdeführerin (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) der belangten Behörde mitgeteilt, dass in der Zollanmeldung CRN vom 15. November 2011 irrtümlich eine falsche Warennummer angegeben worden ist und als Bevollmächtigte des Empfängers, der GmbH, um Richtigstellung und Erstattung des Zollbetrages ersucht Mit Mängelbehebungsauftrag vom 14…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…