…hinsichtlich einer Abgabenverkürzung auszugehen ist. Der Bw. kann aber nicht von jeder Schuld freigesprochen werden, da er als ehemaliger Geschäftsführer einer GesmbH bzw. als faktischer Geschäftsführer der Fa. C. sehrwohl grundsätzliche Kenntnisse von der Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuer hatte. Da er auch in Kenntnis…
…vorbrachte, nicht über die Buchhaltungsunterlagen sowie über die finanziellen Mittel, die zu dessen Erstellung erforderlich wären, verfügt. Dem Vorbringen in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass der faktische Geschäftsführer der GmbH der Vater des Bw. gewesen sei, ist entgegenzuhalten, dass ein zur Vertretung einer juristischen Person Berufener…
…die der Bf. in der Beschwerde vom 22.11.2019 unterbreitet, belegen die Bestellung des Bf. zum handelsrechtlichen Geschäftsführer sowie die faktische Geschäftsführungstätigkeit seines Vaters. Da diese Umstände ohnehin außer Streit stehen, kann von den beantragten Beweisaufnahmen (Einvernahme des Vaters des Bf., Einvernahme des Bf…
…In diesem Zusammenhang ist nicht von Relevanz, dass den Bw. auf Grund der faktischen Geschäftsführertätigkeit des L keine strafrechtliche Verantwortung trifft, da ein strafrechtlich relevantes Verhalten eines Dritten nichts an der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters im Sinne des § 9 BAO ändert. In diesem Zusammenhang sei…
…wonach ***Bf1*** wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** gewesen sei, seien unrichtig und stellen lediglich Schutzbehauptungen dieser Personen dar. ***Person 1*** habe als faktischer Geschäftsführer Kenntnis darüber gehabt, dass abgabenrechtliche Verpflichtungen durch die ***Primärschuldnerin*** nicht eingehalten worden seien. ***Bf1*** sei von ***Person 1*** und ***Person 2*** zu…
…56; aM Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 9a Rz 7, wonach ein Verschulden des faktischen Geschäftsführers nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Haftung ist; vgl. Ritz/Koran, BAO8 § 9a BAO Rz 3). Wie im Sachverhalt ausgeführt, wurde ***Bf1*** im Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt…
…des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert werden, die entweder faktische Geschäftsführer sind (somit die de facto an Stelle des Vertreters die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllen bzw. verletzen) oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden. Die Haftung…
…2023. Zunächst wird in der Beschwerde ausgeführt, dass es zutreffe, dass der Beschwerdeführer faktischer Geschäftsführer der Primärschuldnerin war. Hinsichtlich der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben wird ausgeführt, dass gegen diese Abgabenfestsetzungen Beschwerde erhoben wurde. Zum Haftungserfordernis der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin wird ausgeführt, dass…
… 9a, 80 Bundesabgabenordnung kommt es darauf an, dass während der Zeit als faktischer Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen ist und nicht eingehalten wurde. Im Haftungsprüfungsverfahren wird eine detaillierte und präzise Berechnung (rechnerische Darlegung) zur Gleichbehandlung aller Gläubiger abverlangt, aus der die Entrichtung…
…2009, 2009/16/0092). Mit § 9a BAO wird der Personenkreis, den die Ausfallshaftung des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert, die entweder faktische Geschäftsführer sind oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 9a Tz 1)…
…der am 08.02.2019 auf Antrag der Bf. durchgeführten mündlichen Verhandlung führte der Vertreter der Bf. aus, der faktische Geschäftsführer der GmbH sei Z1 gewesen. Die Bf. sei in die Gründung der GmbH nicht eingebunden gewesen. Bereits in diesem Zeitraum seien Ankäufe und Geschäfte…
…In der Stellungnahme vom 22. Dezember 2022 wurde im Wesentlichen Mangelhaftigkeit des Verfahrens vorgebracht, weiters sei der Bf nur für technische Belange zuständig gewesen, als faktischer Geschäftsführer sei Herr E. N. aufgetreten und für alle kaufmännischen Angelegenheiten zuständig gewesen. Weshalb der Bf für die Zeiträume…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…5.1998, 97/14/0080). Die Beschwerde des Haftungsschuldners großteils darin zu erschöpfen, die Malversationen des faktischen Geschäftsführers Person-1 darzustellen, treffe nicht den Gegenstand dieses Verfahrens und könne den Haftungsschuldner auch nicht vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung befreien. Dies auch dann nicht, wenn der…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…Beschwerdeführer war gem. § 83 BAO als faktischer Geschäftsführer Vertreter der Gesellschaft und daher zur Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln verpflichtet. Die Haftung bestehe zur Gänze, weil der Haftungspflichtige auf den Vorhalt des Finanzamtes nicht reagiert habe und keine Unterlagen vorgelegt habe, aus denen hervorgehe…
…dazu überredet, als alleinige Gesellschafterin und handelsrechtliche Geschäftsführerin der D.GesmbH zu fungieren. Sie sei damals der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig gewesen und habe keinen Einblick in die Geschäftsgebarung der GesmbH gehabt. Als faktischer Geschäftsführer habe Z.Z. mit allgemeinen und unbeschränkten Vollmachten der…
…September 2010 führte der Bw. aus, für Frau D.T., die Tante des faktischen Geschäftsführers der Firma S.GesmbH, die Gesellschaft gegründet und für sie als Treunehmer tätig gewesen zu sein. Die Geschäftsführung habe stets ihr Neffe inne gehabt. Er habe im Unternehmen die wesentlichen…
…September 2010 führte H.S. aus. für Frau D.T., die Tante des faktischen Geschäftsführers, die Firma S.GesmbH die Gesellschaft gegründet und für sie als Treunehmer tätig gewesen zu sein. Die Geschäftsführung habe stets ihr Neffe inne gehabt. Er habe im Unternehmen die wesentlichen…
…Massegläubiger am D-5 aufgehoben worden, die Konkursgläubiger hätten keine Quote erhalten. Die Bf. habe faktisch nicht die Geschäftsführung der GmbH innegehabt. Die maßgeblichen operativen Geschäftsführertätigkeiten seien vom Prokuristen P-5 ausgeübt worden; dies sei auch vom Masseverwalter im Konkurs der GmbH, Herrn P-6…