…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe, für ihn mehr als eine Existenzgefährdung bedeuten. Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt- zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…Entrichtung einer Sicherheitsleistung beim Bf. mit Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Natur führen. Zum Beweis des Vorliegens rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung iSd. Artikel 244 ZK wurde die ergänzende Einvernahme des Bf. sowie die Beischaffung des…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Die Bf. konnte offenkundig trotz Anstrengungen ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage keine Sicherheit leisten. Im Urteil vom 17.7.1977, RS C-130/95, hat der EuGH ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art für möglich gehalten…
…einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH vom 24.1.1996…
…ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe und auf Grund ihres Herzleidens mit Sicherheit auch in nächster Zeit keinen Arbeitsplatz bekommen…
…und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe, für ihn mehr als eine Existenzgefährdung bedeuten. Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt - zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…das Unternehmen wirtschaftlich nicht zu verkraften"ist. Dementsprechend habe auch der EuGH in seinem Erkenntnis vom 17.7.1997, C-130/95 ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art für möglich gehalten, wenn der Schuldner die Sicherheit nicht erbringen kann (vlg. auch Alexander in Witte, Art…
…machen, wenn dem Betroffenen bei sofortiger Vollziehung ein unersetzbarer Schaden droht. Wenn jedoch die Forderung einer Sicherheitsleistung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führt, brauchen die Zollbehörden diese nicht zu fordern (siehe hiezu EuGH vom 17.7.1997, C…