…und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe, für ihn mehr als eine Existenzgefährdung bedeuten. Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt- zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…Entrichtung einer Sicherheitsleistung beim Bf. mit Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Natur führen. Zum Beweis des Vorliegens rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung iSd. Artikel 244 ZK wurde die ergänzende Einvernahme des Bf. sowie die Beischaffung des…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH vom 24.1.1996…
…ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe und auf Grund ihres Herzleidens mit Sicherheit auch in nächster Zeit keinen Arbeitsplatz bekommen…
…und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe, für ihn mehr als eine Existenzgefährdung bedeuten. Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt - zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…Sicherheitsleistung zu gewähren. Darüber hinaus habe die belangte Behörde insoweit einen rechtlich relevanten Verfahrensfehler begangen, weil sie die angefochtenen Entscheidungen getroffen habe, ohne die zum Nachweis der wirtschaftlichen Lage und der ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art, die mit einer Sicherheitsleistung verbunden wäre, angebotenen Beweise…
…machen, wenn dem Betroffenen bei sofortiger Vollziehung ein unersetzbarer Schaden droht. Wenn jedoch die Forderung einer Sicherheitsleistung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führt, brauchen die Zollbehörden diese nicht zu fordern (siehe hiezu EuGH vom 17.7.1997, C…