…erhoben worden wäre. Die Zollbehörden können auf die Kreditzinsen verzichten, wenn diese aufgrund der Verhältnisse der Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten führen würde. Im Sinne des § 212 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben hinsichtlich derer ihm gegenüber aufgrund eines…
…würde. Durch die Übersiedlung in eine Mietwohnung würden erheblicher zusätzlicher Umzugsaufwand, Maklerprovisionen etc. anfallen, die er ebenfalls nicht finanzieren könne. Eine derartige Vorgangsweise würde erhebliche wirtschaftliche Werte vernichten und sei unzumutbar. Es sei evident, dass dadurch ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art auftreten würden. Es…
…würde. Durch die Übersiedlung in eine Mietwohnung würden erheblicher zusätzlicher Umzugsaufwand, Maklerprovisionen etc. anfallen, die er ebenfalls nicht finanzieren könne. Eine derartige Vorgangsweise würde erhebliche wirtschaftliche Werte vernichten und sei unzumutbar. Es sei evident, dass dadurch ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art auftreten würden. Es…
…gerechtfertigt. Im Übrigen sei auch gegen die Stammabgaben jeweils ein Rechtsmittel eingebracht und die aufschiebende Wirkung beantragt worden. Dazu komme, dass Art. 232 ZK einen Verzicht der Behörde auf Säumniszinsen vorsehe, wenn aufgrund der Verhältnisse der Partei erhebliche wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen würden. Das…
…auf die nur bei Gefahr erheblicher wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten verzichtet werden könne. Dessen ungeachtet hat der Bf. weder eine Sicherheitsleistung erbracht, noch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse in einer die Gefahr des Eintrittes erheblicher wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten nachvollziehbaren Weise dargelegt. Seine Ausführungen beschränken sich…
…die Leistung einer Sicherheit und die Entrichtung von Kreditzinsen. Der Verzicht auf die Sicherheitsleistung sei eine Ermessensentscheidung. Diese setze aber vom Tatbestand her voraus, dass die Leistung der im konkreten Fall erforderlichen Sicherheit aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führe…
…Nr. 100000/000000 aushaftenden Abgabenbetrages von € 51.245,32 zu erlegen und davon den Zoll-Senat 1 (W) zu verständigen. Für den Fall, dass diese Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK aufgrund der Verhältnisse der Bf. zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, wurde…
…die Besicherung der aushaftenden Abgabenschuld nicht möglich gewesen ist, ohne dass sie dadurch in erhebliche wirtschaftliche (oder soziale) Schwierigkeiten geraten wäre. Insbesondere wurde nicht dargetan, weshalb es ihr nicht möglich gewesen ist, eine der nach Art. 193 ZK und § 13 ZollR-DG aufgezählten Sicherheitsleistungsarten (Hinterlegung…
…die Verhältnisse des Schuldners zurückzuführen sind, erhebliche wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten in dem ersuchten Mitgliedstaat bewirken könnte, sofern die in diesem Mitgliedstaat geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die dort übliche Verwaltungspraxis eine solche Ausnahme für innerstaatliche Abgabenansprüche zulassen. (2) Die in § 5 und in den §…
…Aufgrund der Angaben des Bf. und der vorgelegten Urkunden hätte die Behörde zum Ergebnis kommen müssen, dass der Erlag einer Sicherheitsleistung bei ihm zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten führen würde. Im Übrigen verstoße die Behörde mit ihrer Entscheidung gegen das Urteil des Gerichtshofes der…
…4 FLAG 1967 und habe Anspruch auf Familienbeihilfe. Dass diese Voraussetzungen vorlägen, ergebe sich auch daraus, dass ihm seitens des Finanzamtes C die Familienbeihilfe, welche er gutgläubig bezogen habe, unter denselben Voraussetzungen zugesprochen worden sei. Die Rückzahlung würde seine soziale und wirtschaftliche Verarmung nach sich…
…Europäischen Gemeinschaften (EUGH-Urteil vom 17.7.1997, C-114/95 und C-115/95) müssen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die Einforderung einer solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf…
…55 Uhr, sodass es dadurch häufig zu einem Zuspätkommen und zu Schwierigkeiten und Problemen kommen würde. Derartiges kann keinesfalls im Sinn des Betrachters liegen und darf für die Entscheidung keinesfalls in Kauf genommen werden. Da im Steuerrecht oft die wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist, kann das…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde ihn "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. nicht entsprochen. Er hat weder konkrete Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden oder soziale Schwierigkeiten drohen. Deren Vorliegen sei aber zwingende Voraussetzung für einen allfälligen Verzicht auf die Einhebung einer Sicherheit bzw. auf die Einhebung von Kreditzinsen. In der dagegen am 28.11. 2002 erhobenen Berufung wurde auf die gegenwärtige Umstrukturierungsphase und die…
…1.03: Überprüfung der Entwicklungsverzögerung: bei normaler Begabung leichte Beeinträchtigung ihrer Leseleistung, deutl. Beeinträchtigung Rechtschreibleistung. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Teilleistungsschwäche akustischer Aufmerksamkeit und Verarbeitungsfähigkeit. Teilleistungstraining empfohlen, soziale Schwierigkeiten, soziales Kompetenztraining empfohlen - Verein ***43***, Ausbildungsvertrag, Versicherungskauffrau, Lehrzeit 3 Jahre, Dauer: 3.3.2007-19.10.2010 -WKO…
…erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Nach dessen Abs. 6 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und…