…Entscheidungsgründe Strittig ist der Werbungskostencharakter von diversen Aufwendungen, die der Berufungswerber (Bw) in seinen Einkommensteuer- (ESt-) Erklärungen für 2006 und 2007 im Zusammenhang mit seinen nichtselbständigen Einkünften als emeritierter Universitätsprofessor geltend gemacht hat. Weiters ist zu klären, ob im Verfahrenszeitraum die Voraussetzungen für die Berücksichtigung…
…Gutschriften festgesetzt wurden: 2014: - 457 Euro 2015: - 457 Euro 2016: - 438 Euro. In der Begründung wurde auf die Beschwerdevorentscheidung betreffend das Jahr 2013 verwiesen. Darin wurde ausgeführt, dass Werbungskosten eines emeritierten Universitätsprofessors nicht absetzbar seien. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog im Beschwerdezeitraum u.a. neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge der Universität in Höhe von 574,12 € für den Zeitraum 1. Jänner bis 15. Februar 2008 und in Höhe…
…Beschwerdeführer beantragten Höhe von 8.062,80 €. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist emeritierter Notar. Er erhielt von der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariats Bruttobezüge von insgesamt 63.217,84 €. Er leistete Nachzahlungen an Beiträgen für die Notariatskammer in Höhe…
…genau der gleiche Sachverhalt gegeben gewesen sei. Das Bundesfinanzgericht sei zur Entscheidung gekommen, dass die Begrenzung der Werbungskosten eines emeritierten Rechtsanwalts mit 5,1% der Bemessungsgrundlage nicht rechtens sei. Es seien die bezahlten Krankenversicherungsbeiträge zur Gänze anerkannt worden, da diese unter dem Höchstbetrag gelegen seien…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein emeritierter Rechtsanwalt, machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten in Höhe von 6.094,02 € als Werbungskosten geltend. Über Nachfrage der belangten Behörde gab er bekannt…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1.) Der Beschwerdeführer bezog im strittigen Jahr 2010 neben seinen Bezügen als emeritierter Hochschulprofessor darüber hinaus u.a. geringfügige Aktivbezüge der Universität_A. ln einer handschriftlich verfassten Beilage zur…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog im Beschwerdezeitraum neben den Bezügen als emeritierter Hochschulprofessor darüber hinaus u.a. geringfügige Aktivbezüge der Universität. In einer handschriftlich verfassten Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2009 (eingereicht am 16. August…
…der Abgaben bleiben gegenüber den Berufungsvorentscheidungen vom 11. Dezember 2009 unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Jahren 2006 bis 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als emeritierter Universitätsprofessor und erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einem Lehrauftrag. Die Einnahmen aus dem Lehrauftrag betrugen im…
…G mit Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 8.10.2010 eingeantwortet. Im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 erzielte der Bw. als emeritierter Universitätsprofessor Pensionseinkünfte. Daneben erzielte er auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv € -1.014,43. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 machte er…
…BStBl II 1994, 238 ff). Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors, die in Zusammenhang mit von ihm vor der Entpflichtung übernommenen Aufgaben stehen (zB Betreuung von Diplomanden und Doktoranden), können hingegen als nachträgliche Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden. Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors, die in Zusammenhang…
…Aignerstraße 10 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor an einer österreichischen Universität und bezog 2011 ausschließlich österreichische Pensionseinkünfte. In der via FinanzOnline eingereichten Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2011 machte der Berufungswerber den Abzug von Werbungskosten…
…seinen berufsbedingten Hauptwohnsitz in X. Seinen bisherigen Wohnsitz in D/Deutschland habe er beibehalten, da er auch an der dortigen Universität Forschungen betreibe. Mit 1.10.2010 sei er an der Universität A emeritiert. Gleichzeitig habe er seinen Hauptwohnsitz wieder nach D verlegt. Unstrittig sei…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf.), ein emeritierter Rechtsanwalt, hat gegen den Einkommensteuerbescheid 2017, mit dem eine Einkommensteuernachforderung in Höhe von € 1.044 festgesetzt worden ist, im Wesentlichen mit folgender Begründung…
…neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor für XX der B-Universität geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge in Höhe von 308,73€ dieser Universität sowie steuerpflichtige Bezüge als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter in Höhe von 19.228,56 € der A-Universität. Infolge Nichteinlangens der Einkommensteuererklärung 2011 erfolgte eine Schätzung…
…Praterstraße 33/8, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist emeritierter Rechtsanwalt. In den Jahren…
…14 Purkersdorf vom 8. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist emeritierter Universitätsprofessor und hält am Institut für Stahlbau an der Technischen Universität Wien (TU) Lehrveranstaltungen ab. Aus dieser Lehrtätigkeit…
…Rechtsgebiet*** diskutiert werden würden. Für die Betreuung der wissenschaftlichen Arbeiten müsse er immer auf dem aktuellen Stand bleiben. Alle Ausgaben würden daher in Zusammenhang mit der faktischen Verpflichtung, nach seiner Emeritierung Dissertationen und Diplomarbeiten zu betreuen, stehen. Weiters führte der Beschwerdeführer aus, dass er zu…
…Der Beschuldigte hat diese Bescheide nicht gelesen und damit nicht zur Kenntnis genommen. Der Beschuldigte litt im Tatzeitraum unter einem Belastungssyndrom in Form eines Burnouts. Aus diesem Grunde war er ab April 2024 im Krankenstand und ist als Rechtsanwalt emeritiert. Die Krankheit hatte sich ca…
…begründete dies mit einem Verweis auf die Vorjahresbegründung, in welchem ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Emeritierung keine Werbungskosten mehr anerkannt wurden. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 wurde kein Rechtsmittel eingebracht. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist brachte der Bf am 14.06.2021 einen Antrag auf Bescheidaufhebung gem. …