…einzelnen Fall die Frage, ob eine Ausnahmebestimmung einschlägig ist, andernfalls gilt der Unternehmerort (EuGH vom 26.9.1996, C-327/94) (Kolacny-Mayer, UStG³, § 3a Tz. 5). Die Ortsbestimmung hat für die einzelne sonstige Leistung zu erfolgen. Damit wird der Tätigkeitsort eindeutig für die einzelne…
…einziger) Leistungsort zugeordnet werden (zB BFH 26.3.1992, V R 16/88, BStBl. II 1992, 929). Die Ortsbestimmung hat für die einzelne sonstige Leistung zu erfolgen. Sie ist dann aber einheitlich vorzunehmen (Ruppe, UStG, § 3a Tz. 45). Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung…
…einziger) Leistungsort zugeordnet werden (zB BFH 26.3.1992, V R 16/88, BStBl. II 1992, 929). Die Ortsbestimmung hat für die einzelne sonstige Leistung zu erfolgen. Sie ist dann aber einheitlich vorzunehmen (Ruppe, UStG, § 3a Tz. 45). Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung…
…zu nutzen, muss er sämtliche Umsätze, die darunterfallen, über den EU-OSS deklarieren und kann die Anwendung nicht auf einzelne Länder beschränken. Sonstige Leistungen, die in einem Mitgliedstaat erbracht werden, in dem der Unternehmer seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, können nicht…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…des Objektes gleichartige Verträge abgeschlossen worden. Ein Erwerb der Liegenschaftsanteile über einen anderen Vertragserrichter wäre somit gar nicht möglich gewesen. Die vertraglich übernommene Bezahlung der 1,5%igen Vertragserrichtungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer sei somit eine sonstige Leistung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG und die…
…und sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind die Entgelte und Steuerbeträge nach Steuersätzen zu trennen. Wird der Steuerbetrag durch Maschinen (zB Fakturierautomaten) ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen…
…Urkunden (ua. Betriebsführungsvertrag, Hausverwaltervertrag, Vereinbarung mit der Gemeinde XY) abgeschlossen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist im Beschwerdefall die Beurteilung der Vertragserrichtungskosten als (weitere) Gegenleistung ("sonstige Leistung") und damit Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. 1. Gesetzliche Grundlagen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z…
…1994 unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerpflicht setzt einen Leistungsaustausch zwischen bestimmten Personen, also eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung (vgl…
…Umfang bekämpft werde, hätte auch keine Wiederaufnahme der Verfahren erfolgen dürfen. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Für die Beurteilung der Frage, ob im Einzelfall eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, ist in erster Linie der objektive wirtschaftliche Gehalt des Vorganges maßgebend. Besteht dieser…
…Gestaltung) und das zur Verfügung gestellte Equipment als sonstige Leistung stünden im Vordergrund. Bei den Leistungen des Unternehmers überwiege jeweils der mit Hilfe der Maschinen ausgeführte Dienstleistungsanteil den Lieferungsanteil. Beim Layout werde eine gestalterische Leistung erbracht. Auch der einzelne Druckvorgang stelle eine technische Leistung dar…
…Abs. 1 Z 1, Rz. 54 und 55) verweist im Hinblick auf die gleichlautenden Begriffsdefinitionen im deutschen und österreichischen Umsatzsteuergesetz zu (Werk)Lieferungen und zu sonstigen Leistungen bei Fotokopierleistungen auf die deutsche Literatur ( u.a. Rau/Dürrwächter zum deutschen UStG, Anm. 671 und 672 zu …