…1988 ermittelt wird. Die Einlage von privaten Verbindlichkeiten kann in diesem Zusammenhang nur in Betracht kommen, wenn die Verbindlichkeit der Finanzierung eines (einlagefähigen) Wirtschaftsgutes dient und gleichzeitig mit dem Wirtschaftsgut eingelegt wird. Beispiel: A ermittelt den Gewinn für sein Einzelunternehmen gemäß § 4 Abs. 3 EStG…
…Anteilsinhaber einer Körperschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinsenlos nutzen zu können, ist steuerrechtlich kein einlagefähiges Wirtschaftsgut. Zinslose Überlassung von Geld ins Ausland Rz 535: Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer ausländischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, sind von der Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen zu leisten; in der zinslosen Überlassung…
…dass in einer unentgeltlichen Darlehensgewährung eine Nutzungseinlage der österreichischen Muttergesellschaft in ihre italienische Tochtergesellschaft gesehen werden könnte, wobei die Unentgeltlichkeit der Finanzierung als solche kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellt, ist damit im gegebenen Zusammenhang nicht weiter einzugehen. Sollte die österreichische Kapitalgesellschaft auf die Einforderung ihrer kraft…
…beherrschenden Anteilsinhaber und in der Folge zu verdeckten Einlagen zugunsten der vorteilsempfangenden Schwester-Körperschaft (VwGH 30.5.1995, 91/13/0248, 91/13/0250; siehe weiters Rz 593). Zu einer verdeckten Einlage kommt es aber nur, wenn der Gegenstand der Vorteilsgewährung ein einlagefähiges Wirtschaftsgut ist.
…Konzerns, wurden diese "Kosten für Marktbereinigung" als verdeckte Einlage in diese drei Gesellschaften behandelt. Auf die BERUFUNGSWERBERIN ist dabei ein Anteil von rund ATS*** entfallen. Wir haben diese "Kosten der Marktbereinigung" als einlagefähiges Wirtschaftsgut angesehen und dementsprechend eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs 1 KVG eingereicht…
…verdeckte Einlage in diese drei Gesellschaften behandelt. Auf die Bw. ist dabei ein Anteil von rund ATS*** entfallen. Wir haben diese "Kosten der Marktbereinigung" als einlagefähiges Wirtschaftsgut angesehen und dementsprechend eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs 1 KVG eingereicht. Der Vorgang wurde als freiwillige Leistung im…
…Konzerns, wurden diese "Kosten für Marktbereinigung" als verdeckte Einlage in diese drei Gesellschaften behandelt. Auf die BW ist dabei ein Anteil von rund ***** entfallen. Wir haben diese "Kosten der Marktbereinigung" als einlagefähiges Wirtschaftsgut angesehen und dementsprechend eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs 1 KVG eingereicht. Der…
…wenn auch ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen wäre. Bei der eingangs geschilderten Sachlage kann die Beantwortung der von den Bw. aufgeworfenen Frage, ob ein "einlagefähiges Wirtschaftsgut" (in Form einer Darlehensforderung) vorliegt, im gegenständlichen Fall dahingestellt bleiben. Ausschlaggebend ist allein…
…ist, hatte der Beschwerdeführer auch keine Verträge abgeschlossen, sondern erfolgte der Vertragsabschluss bereits durch die ***X*** GmbH. Zu prüfen ist im Beschwerdefall somit ausschließlich, ob vor den Vertragsabschlüssen durch die ***X*** GmbH ein tatsächlicher Zustand gegeben war, der als einlagefähiges Wirtschaftsgut ("Geschäftschance") zu qualifizieren ist.
…verfestigten Rechtsposition genutzt werden kann, sowie gegen den Rechtsträger des nutzenden Unternehmens auch kein Rechtsanspruch auf Rückgabe besteht. 2) Ein unentgeltlich überlassenes Nutzungsrecht ist nach der Rechtssprechung kein (einlagefähiges) Wirtschaftsgut. 3) Der Firmenwert (hier Kundenstock) müsste lediglich jedenfalls dann übergehen, wenn das überlassende Unternehmen eingestellt…
…also ertragsteuerlich findet. 2. Nach den gesellschaftsrechtlichen Regelungen im AktG und GmbHG, den Körperschaftsteuer- und den Umsatzsteuerrichtlinien führen Nutzungseinlagen in eine Körperschaft nicht den Tatbestand eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes. Auf Ebene der Körperschaft ist weder der Ansatz eines Aktivpostens, noch sind fiktive Betriebsausgaben i.H.d…
…Der VwGH habe in mehreren Erkenntnissen festgehalten, dass dem Nutzungsvorteil nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes zukomme (KStR 2001 Rz 712). Wie in KStR 2001 Rz 679 ausgeführt, seien bei der zinslosen Überlassung von Geld weder auf der Ebene der die Zuwendung empfangenden Körperschaft fiktive…
…von den weiterführenden Fragen - keine Einlage eines Wirtschaftsgutes vor. Als (einlagefähiges) Wirtschaftsgut kann der UFS bei Vorliegen eines Kontos oder eines Sparbuches nur dieses Geldmittelkonto als Ganzes sehen. Der BW hat aber mit der Umbuchung von € 25.400,00 nicht das Wirtschaftsgut Sparbuch eingelegt…
…Da der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinsenlos nutzen zu können, steuerrechtlich kein einlagefähiges Wirtschaftsgut ist, können die durch die Nutzungsüberlassung ersparten Aufwendungen des Gesellschafters bei der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Vice versa können beim Gesellschafter keine fiktiven Zinseinnahmen…
…ausdrücklich abgesprochen. Da die Einlage mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen ist, jedoch nach Ansicht der Betriebsprüfung für das gegenständliche Wirtschaftsgut (Mietrecht) kein Teilwert existiert, konnte die Aktivierung nicht anerkannt werden." Das Finanzamt erließ den Feststellungen des Prüfers folgende Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre…
…als einlagefähige Wirtschaftsgüter anzusehen, weshalb die Bewertung gemäß § 6 Z 5 lit. d EStG 1988 nicht anzuwenden ist (siehe auch Rz 632 f). Nutzungseinlagen in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft sind in Form der Einlage einer AfA (für nicht überwiegend betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter…
…Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes zu. Somit stellt dieser bei der Körperschaft keine Einlage dar und führt daher auch beim Anteilsinhaber nicht zu…
…schulde als ein Dritter. Nach der Maßgabe der Rsp des VwGH können unter bestimmten Voraussetzungen im Allgemeinen auch bereits tatsächliche Zustände als einlagefähige Wirtschaftsgüter qualifizieren. So sind Wirtschaftsgüter der Rechtsprechung des VwGH zufolge alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art…
…KStG, § 8 Tz 40 und die dort angeführten Beispiele). Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes zu. Somit stellt dieser bei der Körperschaft keine Einlage dar und führt daher beim Anteilsinhaber nicht zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes. Einlagen, die in Form von unentgeltlichen…
…des § 8 Abs. 1 KStG 1988 geregelt werde. In Ansehung der Rechtsprechung des BFH und der in der Verwaltungspraxis vertretenen Auffassung, der gemäß einem Nutzungsvorteil nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgut zukomme, mit dem Ergebnis, dass weder beim Bf. fiktive Mieteinnahmen zu erfassen seien, noch…