…wobei diese bei der Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie erwachsen sind. Dies bedeutet, dass Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht (siehe Doralt, EStG, Tz. 33 zu § 16). Da im vorliegenden Fall die zu den KZ…
…zu den Werbungskosten u.a. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit. Werbungkosten nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 müssen mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, um einer steuerlichen Abzugsfähigkeit…
…Personalentwicklung Team- und Kommunikationsprozesse Kommunikation in internationalen Teams Verhalten in Organisationen Konstruktiver Umgang mit Konflikten Gesprächsführung mit Mitarbeiterinnen Führungsrolle und das System Theorie und Praxis von Organisationen und ihrer Entwicklung, Change Management und Beratung von Veränderungsprozessen Prozessdesign und Interventionen Projektmanagement und Teamentwicklung Evaluation eigener Tätigkeit…
…für ihre eigene berufliche oder betriebliche Tätigkeit einen Kreis potentieller Kunden zu erschließen. Nicht zuletzt die Durchsicht der Mitglieder lege nahe, dass zB Vertreter aus den freien Berufen nicht alleine aus sozialem Engagement Rotarier sind, sondern dies auch der eigenen Tätigkeit in hohem Maße dienlich…
…doppelten Haushaltsführung lediglich die Berufstätigkeit seiner Gattin in Wien angeführt, eine eigene berufliche Tätigkeit in Wien aber nicht als Grund für die doppelte Haushaltsführung angegeben. Es war dem erhebenden Beamten des Finanzamtes für den B nicht möglich, Erhebungen in dieser Wohnung durchzuführen. Nachdem dem Bw…
…zu entnehmen, dass die eigene berufliche Tätigkeit beginnend mit dem österreichweiten Lockdown am 16.3.2020 bis 20.9.2020 (entsprechend der vorliegenden Arbeitszeitaufzeichnungen) im Homeoffice ausgeübt worden wäre. Ende Jänner 2020 wäre der Ankauf einer ersten Festplatte (***5***) und eines Handys erfolgt. Anfang März…
…Bf. auch persönlich an den Lehrinhalten interessiert ist, kann nicht dazu führen, dass die Bildungsmaßnahme (deren berufliche Nutzbarkeit zweifelsfrei feststeht), dem Privatbereich zuzuordnen wäre. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist ein persönliches Interesse und Begeisterung für die eigene berufliche Tätigkeit, die sich, wie im Beschwerdefall, auch…
…seien die Räume leer gestanden und auch nicht privat genützt worden. Von Jänner 2001 bis November 2002 hätte Bw. als Einzelunternehmer die Büroräumlichkeiten für die eigene berufliche Tätigkeit genützt. Von Dezember 2002 bis Oktober 2003 sei das Büro an die Firma R. GmbH vermietet worden…
…eine eigene berufliche Tätigkeit ausübe und daher die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung gerechtfertigt wäre. Obwohl der Beschwerdeführer aus dieser Tätigkeit noch keine positiven Einkünfte erklärt hatte, war von einem beabsichtigten Ausbau der entsprechenden Aktivitäten auszugehen; es war auch nicht zu erkennen, dass die Tätigkeit nicht…
…Interessen gefürchtet hätten - Befürchtung von Protesten - keine Verwirklichung, insb. auch wegen Bestreben auf gutes Einvernehmen im Hinblick auf eigene berufliche Tätigkeit Weiterhin Fokus auf Neubau wegen Intentionen der Umgebung (geringe Lärmbelästigung, soziales Gefüge) Gutachten betreffend Erdwärme; landschaftsökologisches Gutachten und Planung/Innenhof - Schaffung von Grünersatzfläche wegen…
…der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers, sondern mit der seines Arbeitskollegen (vgl auch BFH 14.11.1986, VI R 79/83). Der Beschwerdeführer handelte dabei aus reiner Gefälligkeit gegenüber seinem Arbeitskollegen. Soweit diesem Vorgehen auch die Absicht zugrunde lag, durch die wechselseitige Mitnahme ebenso die eigenen…
…war relevante Tatsachen, die der eigenen Argumentationslinie (Fahrtkosten stehen im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Receptionist eines Hotels in A ) zuwiderlaufen würden vor der Abgabenbehörde zu verbergen, sondern die wahren Verhältnisse - eigener Gewerbebetrieb in der Nähe von J und Familienstand - zu verschleiern. Die wahren…
…organisierte, sondern sie selbst hat die Veranstaltungen vorbereitet und organisiert. Abgesehen davon, dass der Berufungswerber Tätigkeiten anführt, zu deren Ausübung er angeblich nach I (auf eigenes Risiko und ohne finanzielle Abgeltung) fahren musste, entspricht es weder den allgemeinen Denkgesetzen noch der im Wirtschaftsleben üblichen Praxis…
…Personalführung zu, jedoch sei zwischen den überwiegenden Inhalten der Kurse "Hypnose Diplomlehrgang", "Lebensprinzipien", "NLP X Diplomlehrgang" und "Trainer Diplomlehrgang" und der beruflichen Tätigkeit des Bf. aus Sicht der Abgabenbehörde kein Notwendigkeitszusammenhang zu erblicken. Es sei durch den Arbeitgeber auch nicht im Detail dargelegt worden, inwiefern…
…Schule“, welches die Bf. im Rahmen ihrer Fortbildung erarbeitet habe, sich diesem Gedanken anschließe und für den Schulgemeindeverband von großem Interesse und im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu sehen sei. Kinder und Jugendliche, die über dieses Projekt einen verantwortungsvolleren Umgang mit Mensch, Tier und…
…Beauftragter der Arbeitgeber für die Bereiche Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement zuständig sei, sei für ihn die Sicherstellung einer erfolgreichen Kommunikation im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit von entscheidender Bedeutung. Die erfolgreiche Kommunikation sei bei der Umsetzung dieser Themenbereiche unverzichtbar, in Qualitäts-Audits seien oft auch kritische…
…das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2002/15/0134). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlegt eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. etwa das Erkenntnis vom 21. Februar 2001…
…der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der genannten Bestimmung notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst…
…in seiner Berufung anführt, hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der genannten Bestimmung notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…sozialen Fähigkeiten oder aber die Persönlichkeitsentwicklung beinhalten, ein strenger Maßstab anzulegen ist und eine Veranlassung durch die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden darf, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen, hat der Verwaltungsgerichtshof insbesondere in der Entscheidung vom 31. Mai 2011…