…4.2. Abfindung mit eigenen Aktien der übernehmenden Aktiengesellschaft Rz 1042: Nach § 19 Abs. 2 Z 1 UmgrStG kann der Einbringende als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen mit eigenen Anteilen der übernehmenden Körperschaft abgefunden werden. Die Bestimmung ist grundsätzlich nur auf eine übernehmende AG anwendbar. …
…Zeitpunkt zivilrechtlich zustande gekommen wäre. Mit Kaufverträgen vom 22. Mai 2001 hätte die Bw. weitere 9,3% an der B.AG, die diese bislang als eigene Anteile gehalten hätte, erworben. Die restlichen 0,7% seien von der F.GmbH treuhändisch für die Bw. erworben worden…
… Lösung Der Erwerb eigener Aktien ist nur unter den Auflagen des § 65 AktG gestattet. Grundsätzlich sind entgeltlich erworbene eigene Anteile mit den Anschaffungskosten zu aktivieren und passivseitig ist gemäß § 225 Abs. 5 UGB spiegelbildlich eine Rücklage für eigene Anteile einzustellen. Aktienrückerwerb zum Zwecke der Einziehung…
…12 EStG 1988 siehe den Erlass des BMF vom 27.9.2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017. Rz 1186: Die Beteiligungsertragsbefreiung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine AG eigene Anteile besitzt (§ 65 AktG). Der darauf entfallende Bilanzgewinn gilt als nicht ausgeschüttet. Rz 1187: Dividenden…
…Lage, ihre Rechte als Gesellschafterin der Bw in unbeschränkter Weise auszuüben. Zu diesem Recht gehört auch das Recht, eigene Anteile zu verkaufen. Beim Ausverhandeln eines konkreten Kaufvertrages ist die verkaufswillige Gesellschafterin an die von einem potiellen Käufer gestellten Vorgaben, Wünsche und Bedingungen selbstverständlich nicht gebunden…
…Aktien der N zu Buchwerten auf die H über (§ 3 Abs 1 Z 1 UmgrStG). Die H erhält durch die Verschmelzung eigene Anteile, die sie zur Abfindung der N für den Untergang der L verwendet. Die N hat den Beteiligungsansatz an der L als Beteiligungsansatz…
…Nennkapitals der Gesellschaft sind - mit Ausnahme der wegen ihrer Bestimmung zur Einziehung oder wegen ihrer Unverkäuflichkeit nicht bewertbaren Eigenanteile - mit ihrem gemeinen Wert zu bewerten. Zu diesem Zweck ist der gemeine Wert G vorläufig zu ermitteln, wobei jedoch bei V die Eigenanteile außer Ansatz bleiben…
…nach der Einbringung 55% (Variante: 80%) der Anteile hält. c) Die übernehmende Körperschaft ist an der Zielgesellschaft mit 25% beteiligt und erlangt durch die gemeinsame Einbringung mehrerer Gesellschafter von zB in Summe 30% die Stimmrechtsmehrheit. Besitzt eine ausländische Tochtergesellschaft eigene Anteile an der Muttergesellschaft ("Kreisbeteiligung")…
…Kreation von Anteilen durch Kapitalerhöhung erforderlich sei, damit diese an die Gesellschafter gewährt würden oder eben gerade erhaltene eigene Anteile durchgeschleust würden. Zulässig sei es auch, mit Zustimmung der Gesellschafter andere Gegenstände (zB Genussrechte) zu gewähren. Es werde nur ein schon bestimmter Gegenstand (Anteil) und…
…Ausgangsbasis ist dabei das einbezahlte Grund-, Stamm- oder Anteilskapital und die eigenes Vermögen darstellenden Reserven. Davon sind abzuziehen a) eigene Anteile, b) Beteiligungen an juristischen Personen, c) nicht betriebsnotwendiges Vermögen, d) 6 % aller Vermögenswerte unter Ausschluss der Vermögenswerte gemäß lit. a bis c. Im verfahrensgegenständlichen…
…mehr als 50% der Stimmrechte. Besondere Mehrheitserfordernisse für Beschlussfassungen und Stimmrechtsbindungen (durch Syndikatsverträge) sind unbeachtlich. Stimmrechtslose Vorzugsaktien (§ 12a AktG) sind bei aufrechter Stimmrechtsbeschränkung bei Ermittlung der notwendigen Stimmenzahl nicht einzubeziehen. Eigene Anteile und solche, die treuhändisch gehalten werden, verschaffen kein Stimmrecht (§ 65 Abs. 5 AktG…
…ist der Erwerb ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die gemäß § 225 Abs. 5 HGB vorgeschriebene Rücklage für eigene Anteile bilden kann, ohne dass das Nettoaktivvermögen das Grundkapital und eine nach Gesetz oder Satzung gebundene Rücklage unterschreitet. In den Fällen des Abs. 1 Z 1…
…werden. Eigene Anteile Rz 743: Die Abgabe eigener Anteile an den Anteilsinhaber unter dem wahren Wert und der Einkauf von Anteilen vom Anteilsinhaber zu einem unangemessen hohen Preis stellt jeweils eine verdeckte Ausschüttung dar, ebenso der Erwerb von im Wert gesunkenen eigenen Anteilen anlässlich der…
…an der die Beteiligung besteht, sondern gegebenenfalls auch vom rechnerischen Wert der Gesamtanteile zu berechnen. Besitzt die ausländische Gesellschaft eigene Anteile, ist bei der Ermittlung des Beteiligungsausmaßes dennoch vom vollen Nennkapital auszugehen. Wird eine Beteiligung zum Teil unmittelbar und zum Teil mittelbar über eine Tochterkapitalgesellschaft…
…nach wie vor auf 90.000 Euro belaufen. Daher muss letztlich dem buchmäßigen Abwicklungsgewinn der Buchwert der untergehenden eigenen Anteile zugerechnet werden. Randzahl 1442a: entfällt Rz 1443: Da es sich bei der Liquidationsbesteuerung nicht bloß um eine Gewinnermittlung, sondern um die Ermittlung des Endeinkommens der…
…dazu erforderliche Anzahl eigener Anteile, hat sie ihr Nominalkapital entsprechend zu erhöhen. Rz 6: Die Gewährung von Anteilsrechten an der aufnehmenden Körperschaft ist allerdings kein unabdingbares Wesensmerkmal der Verschmelzung. Nach § 224 Abs. 1 AktG ist eine Anteilsgewährung verboten, soweit die übernehmende Körperschaft Anteile an der…
…ist (siehe Rz 265a). Werden ausländischen Anteilsinhabern eigene Anteile der übernehmenden Gesellschaft gewährt, sieht § 5 Abs. 1 Z 5 UmgrStG eine Sofortbesteuerung bzw. eine Antragsmöglichkeit auf Ratenzahlung (bis 31.12.2015: Antragsmöglichkeit auf Nichtfestsetzung) hinsichtlich der stillen Reserven dieser Anteile vor (siehe Rz 265b). Soweit…
…der Einbringung erworbene Anteile. Dazu gehören neue (einbringungsgeborene) Anteile im Sinne des § 19 Abs. 1 UmgrStG (siehe Rz 1030 ff) zur Abfindung verwendete eigene Anteile der übernehmenden Körperschaft im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 1 UmgrStG (siehe Rz 1042 f) bestehende Anteile an der…
…bestehender Anteile (Anteile der Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft oder eigene Anteile derselben). Nicht davon betroffen und damit ein Anwendungsfall für einen Mehrfachzug sind umgründungsgeborene Mitunternehmeranteile, die durch eine Vermögensübertragung im Sinne des Art. IV UmgrStG entstanden sind, oder Vermögensteile, die für den Verzicht auf Anteile…
…Über eigene Anteile bzw. Anteile an der P AG sei der Abgabepflichtige bis zum 30. Juni 2003 wesentlich beteiligt gewesen. 75% der direkt gehaltenen Anteile an der "P GmbH" in der Schweiz seien im März 2003 von der "P AG" gekauft worden, 25% der Anteile…