…Nachteil aufzeigen konnte, der bei Inanspruchnahme der durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten medizinischen Betreuung eingetreten wäre, konnten die der Bw. lediglich durch ihre Arztwahl erwachsenen Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung einkommensmindernd berücksichtigt werden. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 14…
…kumulativ zusammentreffen, liege eine abzugsfähige außergewöhnliche Belastung vor. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit sei nach der Judikatur des VwGH vom 13.5.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die jene durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, jedoch nur…
…nach gegeben sein (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0005). Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen (VwGH 11.2…
…durch Diplomierte SozialarbeiterInnen, ErnährungsberaterInnen, ErgotherapeutInnen und PsychologInnen; h) Kleine Reparaturarbeiten durch Technische HausbetreuerInnen; i) "Erste Hilfe-Leistungen" in Notfällen rund um die Uhr durch Pflegefachkräfte; j) Vielfältige Freizeit- und Kulturangebote, unterstützt von AnimatorInnen; k) Ausflüge; l) Bewohnerservice; m) Direktion und Rezeption; n) Hausordination - freie Arztwahl…
…der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl (so auch VwGH 11.2.2022, Ra 2020/13/0062) grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen…
…nicht entziehen kann. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit ist nach der Judikatur des VwGH vom 13.5.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen…
…das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich, wünschenswert, lobenswert oder förderungswürdig erscheint bzw. eine ungünstige Nachrede in der Öffentlichkeit vermieden werden soll. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen sind außergewöhnlich; sie erwachsen aus tatsächlichen bzw. bei Unterhaltsverpflichtung aus rechtlichen Gründen zwangsläufig (vgl. dazu zB Jakom/Peyerl EStG, 2025…
…Gründen nicht entziehen kann. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit ist nach der Judikatur des VwGH 13.05.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen…
…nicht entziehen kann. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit ist nach der Judikatur des VwGH vom 13.5.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen…
…Frage der freien Arztwahl ist aber jene zu unterscheiden, ob die Kosten oder ein Teil davon auf die Allgemeinheit durch Geltendmachen von außergewöhnlichen Belastungen überwälzt werden können. Auch Krankheitskosten müssen die in § 34 EStG 1988 normierten Voraussetzungen erfüllen, nämlich außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die…
…von freiwilligen Aufwendungen vor, wenn sie nicht durch ein Verhalten bedingt sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (vgl. VwGH 4.4.1990, 89/13/0100, VwGH 19.3.1989, 95/15/0024). Zwangsläufig erwachsen unter anderem Aufwendungen, die durch eine…
…34 Abs 3 EStG 1988 ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen…
…Darstellung der Rechtslage wurde darauf hingewiesen, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen von einem Wahlarzt erbracht worden seien. Von der gesetzlichen Krankenversicherung seien keine Kostenersätze erfolgt. Grundsätzlich sei im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eine freie Arztwahl verankert, dies ändere jedoch nichts an dem…
…und die hierin zitierte Judikatur). Zutreffend ist, dass im Rahmen der Krankenbehandlung das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen ist; höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten sind jedoch lediglich dann als zwangsläufig zu beurteilen, wenn hierfür triftige medizinische Gründe gegeben sind (VwGH 15…
…85/14/0181) können Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die eigene medizinische Betreuung erwachsen, auch dann zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 sein, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, sofern diese höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen getätigt…
…Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen (vgl. VwGH 15.12.2021, Ro 2020/15/0010, Rn 19). Der Höhe nach (vgl. VwGH 11.02.2022, Ra 2020/13/0062, Rn 14) können triftige medizinische Gründe auch höhere Aufwendungen als die von der…
…Hilfestellung in allen Lebenslagen durch Diplomierte SozialarbeiterInnen, ErnährungsberaterInnen, ErgotherapeutInnen und PsychologInnen Kleine Reparaturarbeiten durch technische HausbetreuerInnen "Erste Hilfe-Leistungen" in Notfällen rund um die Uhr durch Pflegefachkräfte Vielfältige Freizeit- und Kulturangebote, unterstützt von AnimatorInnen Ausflüge Bewohnerservice Direktion und Rezeption Hausordination - freie Arztwahl Vom UFS wurde…
…nach gegeben sein (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0005). Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen (VwGH 11.2…
…bzw. sonstigen Erfordernissen könne sich nur auf die Pflegegebührenrechnung für die Sonderklasse-Mehrbettzimmer beziehen, da die freie Arztwahl und das damit verbundene Vertrauensverhältnis einen Grundpfeiler der medizinischen Versorgung darstellte, welcher den Heilungsprozess entsprechend beeinflusse. Mit Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 20.6.2014 wurde der Bf…
…Wahlarztes sei es durch aufgrund von Behandlungsfehlern ausgelöste Komplikationen bei der ersten Geburt zu einem traumatischen Geburtserlebnis gekommen. Das Vertrauen in das öffentliche Gesundheitssystem sei deshalb verloren gegangen. Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung durch einen bestimmten Arzt ("freie Arztwahl")…