…Der Ausdruck Derivate umfasst sämtliche Termingeschäfte (zB Optionen, Futures, Forwards, Swaps usw.) sowie andere derivative Finanzinstrumente unabhängig davon, ob deren Underlying Finanzvermögen, Rohstoffe oder zB sonstige Wirtschaftsgüter darstellt. Damit werden auch sämtliche Arten von Zertifikaten (zB Index, Alpha, Hebel, Sport) als sonstige derivative Finanzinstrumente erfasst…
… 27 Abs. 4 EStG 1988 erfasst. Dagegen führt die Veräußerung oder Glattstellung des Derivats selbst zu Einkünften aus Derivaten. Diese Grundsätze gelten für sämtliche Derivate, die im Zusammenhang mit nicht steuerrelevanten Grundgeschäften stehen und lediglich zur Zinssicherung verwendet werden (zB Zins-Cap). Stehen sie im…
…gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren (VwGH 29.7.1997, 96/14/0115). Dies gilt ebenso für sonstige derivative Finanzinstrumente (VwGH 3.5.2021, Ra 2019/13/0124). Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet daher die Grenze zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen…
…in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen iSd § 67 Abs. 1 Z 4 iVm § 72 InvFG 2011; in derivative Finanzinstrumente, wobei diese ausschließlich Absicherungszwecken dienen dürfen; in bewegliches und unbewegliches Vermögen, das für die unmittelbare Ausübung seiner Tätigkeit unerlässlich ist, wenn es sich beim Feeder-OGAW um…
…schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren (VwGH 29.7.1997, 96/14/0115). Dies gilt ebenso für sonstige derivative Finanzinstrumente (VwGH 3.5.2021, Ra 2019/13/0124). Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet daher die Grenze zur gewerblichen Betätigung…
…und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten). § 27a Abs 1 und 2 EStG 1988 lauten in der am 31.12.2018 geltenden Fassung: (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall…
…des ausländischen Finanzvermögens (z.B. Bankguthaben, Anleihen, Aktien, Anteile an Investment- und Immobilienfonds, Versicherungsprodukte, derivative Finanzinstrumente etc.) • die Herkunft des Kapitals (z.B. in- oder ausländisches Erwerbseinkommen, ausländische Pensionen, Erbschaft oder Schenkung, Liegenschaftsverkauf etc.) • die jeweiligen Konto- bzw. Depotstände zum 31.12. der einzelnen Prüfungsjahre …
…Bf eine risikobehaftete Anleihe erwirbt, berechtigt nicht dazu, dahinter eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zu erblicken. So gehören auch zur Veranlagung von Gewinnen angeschaffte derivative Finanzinstrumente zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, selbst wenn es sich dabei um branchenuntypische Geschäfte handelt (siehe Quantschnigg/ Renner/ Schellmann/ Stöger/ Vock, KStG Kommentar, …
…Auf unterster Ebene sei in entweder als Aktien- oder Anleihenfonds ausgestattete Zielfonds investiert worden. Derivative Finanzinstrumente seien (mit Ausnahme eines Dachfonds, der ausschließlich in Hedgefonds investierte) nur in geringem Ausmaß und als Sicherungsinstrumente gehalten worden. Zur exemplarisch dargestellten Veranlagungsstrategie aus dem Fondsgeschäftsjahr 2001 anhand des…
…Die Aufnahme der zusätzlichen Anhangangaben in § 237 a HGB durch BGBl 2003/118 wäre nicht notwendig gewesen, wenn derivativen Finanzinstrumenten keine steigende Bedeutung in Österreich zukommen würde. Die Sichtweise, wonach solche Geschäfte spekulativen Charakter hätten und in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken…
…Gesellschaftereinlagen oder Maßnahmen der Gewinnverteilung betrifft. Die vorangehend angeführten Umstände müssen daher nicht weiter erörtert werden. (2) Es liegen auch keine sonstigen Entnahmen oder nichtabzugsfähige Aufwendungen vor. (3) Zur Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern (in Bezug auf derivative Finanzinstrumente) ist nachstehendes auszuführen: a. Richtig ist…
…Rahmen des Veranlagungsbereiches somit nachhaltig höchstens 25% betragen. Mit der jeweiligen Investition aus dem Finanzierungsbereich im Zusammenhang stehende Nebenleistungen in Form von Sicherungsgeschäften (derivative Geschäfte oder Finanzinstrumente) zur Absicherung gegen Verluste aus dem Grundgeschäft sind zwar zulässig, jedoch sind sie in die für den Veranlagungsbereich…
20.2.4.18 Differenzkontrakt (contract for difference, CFD) 20.2.4.18.1 Allgemeines Rz 6218d: Ein Differenzkontrakt ist ein derivatives Finanzinstrument, das in der Regel unverbrieft ist. Beim Differenzkontrakt verpflichten sich zwei Vertragsparteien zur Zahlung eines Barausgleichs, der sich aus der Differenz von…
… 10a Abs. 2 Z 1 KStG 1988 erfasst. Rz 1248ag: Sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen sind etwa Einkünfte aus der Veräußerung von Finanzanlagevermögen und sonstige Einkünfte aus derivativen Finanzinstrumenten, die selbst nicht als Zinsen zählen. 17.2.3 Lizenzgebühren und sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum Rz…
…Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures, Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikate). Entsprechend der Bezeichnung des Finanzproduktes bzw. der verwendeten Terminologie in der Broschüre wird davon ausgegangen, dass es sich um einen…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…