…festgehalten. Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen der vorgesehenen Prüfung ist wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung. Besteht von…
…eine Prüfung abgelegt hat, ist dadurch erklärbar, dass sie lt. Bestätigung der FH dem Wintersemester 2012 zugerechnet wurde. In diesem Zusammenhang ist auf das zum Nachweiszeitraum ergangene Erkenntnis des VwGH 29.9.2011, 2011/16/0062, zu verweisen, demzufolge e s nicht auf das Ablegen…
…von Prüfungen nachgewiesen wird (vgl. auch § 50 Abs. 2 Z 2 StudFG, wonach der Anspruch auf Studienbeihilfe mit Ende des letzten Monats jenes Semesters erlischt, für das der Studierende keinen Studiennachweis vorgelegt hat). Demnach kommt es nicht auf das Ablegen einer Prüfung in einem Studienjahr…
…Ausbildung befand, hat das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Mai bis September 2014 zurückgefordert. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Tochter der Bf. den Studienbeitrag eingezahlt hat und am 19.6.2014 eine Prüfung abgelegt hat, zumal…
…von Prüfungen nachgewiesen wird (vgl. auch § 50 Abs. 2 Z 2 StudFG , wonach der Anspruch auf Studienbeihilfe mit Ende des letzten Monats jenes Semesters erlischt, für das der Studierende keinen Studiennachweis vorgelegt hat). Demnach kommt es nicht auf das Ablegen einer Prüfung in einem Studienjahr…
…13/0157). Essentieller Bestandteil der Berufsausbildung ist daher das Ablegen von den Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Eine Berufsausbildung liegt nämlich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes bereits dann vor…
…der Prüfung, "STEOP: Modulprüfung Theorien und Geschichte von Quellen uns Medien", am 11.12.2024, wodurch der Sohn der Beschwerdeführerin seine ECTS-Punkteanzahl von 11 auf 16 erhöhen konnte, erfolgte nicht im ersten Studienjahr. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht das Ablegen einer Prüfung…
…von Prüfungen nachgewiesen wird (vgl. auch § 50 Abs. 2 Z 2 StudFG, wonach der Anspruch auf Studienbeihilfe mit Ende des letzten Monats jenes Semesters erlischt, für das der Studierende keinen Studiennachweis vorgelegt hat). Demnach kommt es nicht auf das Ablegen einer Prüfung in einem Studienjahr…
…Prüfungen, vom Beginn des ersten Semesters bis zum Ende der Zulassungsfrist für das den zwei Semestern folgende Semester sind zu berücksichtigen (also bis 30. November des Folgejahres; vgl. VwGH 30.05.2017, Ra 2017/16/0036). Dabei kommt es nicht auf das Ablegen einer Prüfung…
…mehr als einem Monat keine Berufsausbildung ist. Das alleinige Ausprobieren in einem Zeitraum einiger Wochen, ob man für ein Studium geeignet ist, vermittelt keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (vgl. BFG 24.4.2018, RV/7104560/2016). Daran vermag auch das Ablegen einer Prüfung im…
…dass das Erkenntnis des VwGH vom 29.09.2011, Zl 2011/16/0062, besage, dass es nicht auf das Ablegen einer Prüfung in einem Studienjahr oder Semester ankomme, sondern auf die Zuordnung einer allenfalls in diesem Semester in der vorlesungsfreien Zeit oder erst im Folgesemester…
…Hypothese, dass die Studienzulassung durch das Ablegen einer Prüfung "erlischt", ist Unsinn. Ein Studium kann lediglich durch Exmatrikulation beendet werden. Die Exmatrikulation findet mit Ende jenes Semesters statt, in dem die letzte Prüfung absolviert (https://www.studium.at/exmatrikulation-exmatrikulieren-abaana-von-der universitaet). Ein…
…Prüfungen, vom Beginn des ersten Semesters bis zum Ende der Zulassungsfrist für das den zwei Semestern folgenden Semester sind zu berücksichtigen (also bis 30. November des Folgejahres; s VwGH 30.5.2017, Ra 2017/16/0036). Dabei kommt es nicht auf das Ablegen einer Prüfung…
…bewiesen - durchläuft, sehr wohl um eine Berufsausbildung handelt, erhebe ich Einspruch gegen oben genannte Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: Es ist zwar richtig, dass das Ablegen einer Meisterprüfung keine Berufsausbildung darstellt, da vor Antritt dieser Prüfung normalerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss. Mein Sohn verfügt bis…
…eine vollständige Studienbehinderung liege nur dann vor, wenn in dieser Zeit kein Antreten zu Prüfungen möglich ist" heranzuziehen. Die "vollständige Studienbehinderung" sei durch entsprechende Beweismittel zu belegen. Wie die Bw in ihrer Berufungsschrift selbst ausführt, sei von vornherein beabsichtigt gewesen, dass die Tochter nicht das…
…Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums…
…StudFG angeführte bzw. diesen gleichgestellte Einrichtung ist, war das Vorliegen eines Studienwechsels iSd § 17 StudFG bzw. dessen allfällige Beihilfen(un)schädlichkeit nicht zu prüfen. Wie bereits ausgeführt, ist das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Die Tochter der…
…wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Ziel einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung eines angestrebten Berufes oder das Ausbildungsziel zu erreichen. Das Ablegen von Prüfungen…
…vom 13. September 2001 ersuchte das Finanzamt den Bw. um Vorlage eines Nachweises, dass der Sohn zu Vorprüfungen des ersten Semesters im März 2000 angetreten ist sowie um den Nachweis, für welchen Zeitraum der Sohn infolge seiner Erkrankung keine Prüfungen ablegen konnte. Der Bw. beantwortete…
…darin wiederum das Erkenntnis des VwGH 13.3.1991, 90/13/0241, anführt, wo es unter anderem heißt, dass das Ablegen vorgesehener Prüfungen essentieller Bestandteil der Berufsausbildung sei und der laufende Besuch von Vorlesungen für sich allein noch nicht ausreiche, um das Vorliegen einer Berufsausbildung…