Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des IS 5, vertreten durch DW, vom 1. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Februar 2007 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer für 2004 und 2005…
…Stoll, BAO, Kommentar, Seite 2944). Als Begründung für eine Aufhebung ist auch ein bloßer Verweis auf die Begründung eines anderen Bescheides ausreichend, sofern dessen Inhalt dem Bescheidadressaten bekannt ist, wenn aus diesem die Aufhebungsgründe hervorgehen und darin auch Überlegungen zur Ermessensausübung dargestellt sind (vgl. VwGH…
…tatsächlich für die Bf. nicht leistungserbringend gewesen seien bzw warum nicht. Ein bloßes Gesetzeszitat sei für sich alleine wertlos. Das habe mehr mit dem Wesen der Rechtsanwendung als der Verknüpfung von Tatbestands- und Sachverhaltsermittlung zu tun (Ehrke/Rabel Steuerrecht II8 Tz 96). Der Sachverhalt müsse…
…Der Kontrollierende hat mir gesagt, dass ich auf den Namen einer anderen Firma angemeldet bin. Zeugenaussagen der bei der Sozialversicherung bei der ***K*** angemeldet (zugemeldet) gewesenen Fassader: Auf die oben wiedergegebenen Zeugenaussagen wird verwiesen. Die (bloßen) Anmeldungen (Zumeldungen) hatten somit bspw. im Jahr 2008 Beanstandungen…
…gemindert, siehe Anhang 2 - Berechnungsblatt). Auf Basis der in den Punkten 3.1.1 bis 3.1.3 vom Bundesfinanzgericht vorgenommenen Erwägungen war spruchgemäß zu befinden. Ergänzende Hinweise: Die Gesetzeszitate beziehen sich auf die vom Bundesfinanzgericht für das Streitjahr 2017 als maßgebend erachtete Fassung. Die…
…ab dem 1. Jänner 2011 für den gegenständlichen Vertrag nicht relevant ist. Im Weiteren wird bei den jeweiligen Gesetzeszitaten daher auf "GebG aF" verwiesen. 2.2 Definition des Kreditvertrages im Sinne des § 33 TP 19 GebG aF Das Finanzamt A hat seinen Bescheid auf § 33…
…Z.B. unterliegen gemäß § 4 Abs. 6 GSpG Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib ("Wirtshauspoker") nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes. Hätte der Glückspielabgabengesetzgeber der "Ausspielung" in § 57 ff GSpG den ordnungspolitischen Aspekt zugedacht, müsste er die "Ausnahmen vom Monopol" nicht ausdrücklich von der…
…gemäß §5 Vstg apriori beweispflichtig und erst bei Vorlage dieser Beweise liegt es an der beschuldigten Partei Gegenteiliges „glaubhaft“ zu machen. Initiativ auf bloße beweislose Unterstellung durch die Behörde muss die Partei nicht aktiv werden! Somit ist nur der „Überlassende Zulassungsbesitzer” der Gesetzesadressat des §2…