…Abgabenforderungen bevorrechtet, d.h. solche, die nach § 46 Abs. 2 AO voll zu befriedigen sind, wenn sie erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens entstanden sind. Dies trifft im gegenständlichen Fall in Folge der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bereits am 5. März 2001 zu. Da bei bevorrechteten Forderungen…
…1857). Rz 623: Im Übrigen können auch insolvenzrechtliche Vorschriften eine vom § 213 BAO abweichende Verbuchung der Gebarung erforderlich machen, etwa zum Zweck der Trennung von KonkursInsolvenz- und Masseforderungen oder von bevorrechteten und nicht bevorrechteten Forderungen (VwGH 27.1.1981, 0842/80; VwGH 19.3.1997…
9. Säumniszuschläge (§ 217 BAO) 9.1. Allgemeines Rz 900: Der Säumniszuschlag, der kraft Gesetzes entsteht, ist die vom Verschulden der Partei unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung (siehe jedoch Ausführungen zu § 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der…
…Abtretungen der Darlehensforderungen um € 1 als die Gesellschaftsteuerpflicht auslösende Vorgänge anzusehen, sondern die im Verhältnis zwischen Neugläubigern und der Bf. als Schuldnerin erfolgte "Wandlung der Darlehen in bevorrechtete Forderungen, die einen Anteil am Gewinn gewähren", deren grundsätzliche Gesellschaftsteuerpflicht unbestritten ist. Bei einem Wechsel zwischen…
…1 KO einschließlich der Forderungen nach § 23 Abs. 1 Z 1 AO zu begleichen. Zu den sonach im Anschlusskonkurs als Masseforderungen zu berücksichtigenden Kosten des Ausgleichsverfahrens (§ 23 Abs. 1 Z 1 AO) zählten sowohl der Entlohnungsanspruch des Ausgleichsverwalters als auch die Belohnungsansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände…
…Belastung, soweit sie nicht aus den Nachlassaktiva gedeckt werden könnten. Wenn hier die vom Gericht angeführten 7.000 € angesetzt würden, die eine bevorrechtete Forderung darstellten, habe das nichts mit den tatsächlich angefallenen Kosten zu tun (insgesamt 16.848,80 €). Die Bw wies daraufhin…
…Ende gelesen, dann hätte es leicht feststellen können, dass die bevorrechtetet Forderung der Witwe für die von ihr bezahlten Bestattungskosten nicht zum Zuge gekommen ist. Denn das Vermögen von Herrn Gerhard K bestand nur in der Liegenschaft im G sowie einem Anteil am Privathaus. Diese…
…Sinne der oa. Ausführungen ist im konkreten Fall jedoch grundsätzlich von einer familienrechtlichen Beistandspflicht der Tochter gegenüber ihrer mittlerweile verstorbenen Mutter auszugehen. Der Einwand, die Erbringung von Pflegeleistungen in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung stelle eine bevorrechtete Forderung im Verlassverfahren dar, ist nicht nachvollziehbar, zumal die…
…der oa. Ausführungen ist im konkreten Fall jedoch grundsätzlich von einer familienrechtlichen Beistandspflicht des Sohnes gegenüber seiner mittlerweile verstorbenen Mutter auszugehen. Der Einwand des Berufungswerbers, die Erbringung von Pflegeleistungen in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung stelle eine bevorrechtete Forderung im Verlassverfahren dar, ist nicht nachvollziehbar, zumal…
…Darüber hinaus wurden Absonderungskosten in Höhe von € 66.777,24, eine Forderung der Sachwalterin von € 3.440 sowie sonstige nicht bevorrechtete Forderungen in Höhe von € 31.763,74 angeführt, weshalb sich eine Überschuldung des Nachlasses im Betrag von € 44.869,24…
…27. Juli 1999 wurde über das Vermögen der Firma B-KG der Ausgleich eröffnet. Das Finanzamt Bruck/Leitha meldete in der Folge im Ausgleichverfahren nicht bevorrechtete Forderungen nach zweimaliger Einschränkung in Höhe von ATS 2,070.392,77 an. Darin enthalten waren u.a. die…
…Mai 2005 wurde seitens des Finanzamtes eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und ausgeführt, dass die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Forderungen im Nachlassverfahren gehören und daher vorrangig aus dem verwertbaren Nachlass zu bezahlen seien. Die Begräbniskosten seien daher den Nachlassaktiva gegenüberzustellen und nur die Differenz sei als…
…Schreiben vom 30. November 2004 die Aufrechnung erklärt habe, mit der Ausgleichsforderung des Finanzamtes aufgerechnet werden könne. Tatsächlich habe die Aufrechnung mit bevorrechteten Forderungen (sohin nicht Ausgleichsforderungen) des Finanzamtes zu erfolgen. Zutreffenderweise berufe sich das Finanzamt zur Begründung der Aufrechnung auf § 1438 ABGB. Dabei übersehe…
…die Begräbniskosten übernommen, entstehen bevorrechtete Forderungen gegenüber dem Nachlass. Wird im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens ein Wertpapierdepot ganz oder teilweise an Zahlungs statt überlassen, handelt es sich dabei um keinen unentgeltlichen Vorgang, sondern es liegt eine entgeltliche Übertragung zum Gegenwert der abzudeckenden Forderungen vor. Aus Sicht…
…Grabinschriftkosten iHv EUR 420,00, somit iHv insgesamt EUR 7.478,18, wurden laut Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes vom Datum2 im Zuge der kridamäßigen Verteilung des Nachlasses als bevorrechtete Forderung zur Gänze aus dem Nachlass bestritten. Somit können die von der Bf. bis zu dieser Höhe…
…wurden verwertet. In der Folge wurden gewisse bevorrechtete Forderungen zur Gänze erfüllt, darüber hinaus haben die Gläubiger auf wesentliche Teile ihrer Forderungen verzichtet. Deshalb ist bei der gegenständlichen Berufungsentscheidung in sinngemäßer Anwendung des VfGH-Erkenntnisses davon auszugehen, dass der Bw trotz Abgabe einer Erbserklärung aufgrund…
…wurden verwertet. In der Folge wurden gewisse bevorrechtete Forderungen zur Gänze erfüllt, darüber hinaus haben die Gläubiger auf wesentliche Teile ihrer Forderungen verzichtet. Deshalb ist bei der gegenständlichen Berufungsentscheidung in sinngemäßer Anwendung des VfGH-Erkenntnisses davon auszugehen, dass der Bw trotz Abgabe einer Erbserklärung aufgrund…
…wurden verwertet. In der Folge wurden gewisse bevorrechtete Forderungen zur Gänze erfüllt, darüber hinaus haben die Gläubiger auf wesentliche Teile ihrer Forderungen verzichtet. Deshalb ist bei der gegenständlichen Berufungsentscheidung in sinngemäßer Anwendung des VfGH-Erkenntnisses davon auszugehen, dass die Bw trotz Abgabe einer Erbserklärung aufgrund…
…die festgestellten Nachlassaktiva höher seien, als die Begräbniskosten, sei eine Zwangsläufigkeit insofern nicht gegeben, als derartige Kosten als bevorrechtete Forderung vorerst aus dem Nachlassvermögen abzudecken seien und derjenige, der die Begräbniskosten getragen habe, diese Aufwendungen gegenüber dem Nachlass geltend machen könne. Insofern die Begräbniskosten in…
…Verteilungsergebnis, NZ 1992, 220, schreibt zum Begriff der "einfachen Bestattung": "Welcher Betrag bei kridamäßiger Verteilung des Nachlasses zur anteilsmäßigen Befriedigung der nicht bevorrechteten Forderungen verbleibt, hängt daher vor allem bei geringem Nachlaßvermögen nicht unwesentlich vom Umfang und somit den Kosten einer, einfachen Bestattung' ab. Die…