…kommende gegenteilige Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…
…Ausdruck kommende Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…
…deutsche GmbH zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der deutschen GmbH bestellt, beschränkt sich aber sein Aufgabengebiet so wie vor der Umwandlung auf den inländischen Betriebsteil, verbleibt das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen in Österreich. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass diese Auffassung betreffend die betriebstättenleitenden Geschäftsführer bisher noch nicht…
Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…
…Geschäftsführers dermaßen stark auf die inländische Betriebstätte bezieht, daß er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Dies wurde in EAS 817 angenommen; allerdings handelte es sich damals um in Österreich ansässige Geschäftsführer einer deutschen GmbH, deren Hauptaufgabe, in der Geschäftsleitung der inländischen Betriebstätte bestand ("betriebstättenleitende…
…99, AÖF Nr. 134/1999, betreffend "Betriebstättenleitende Geschäftsführer" und "Steuerliche Behandlung von Wiederholungshonoraren an Schauspieler" sind überholt und werden daher aufgehoben. (5) Der Punkt "Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften" des Erlasses des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF…
…1. Betriebstättenleitende Geschäftsführer In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen…
Sind zwei in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als…
…die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet wahrgenommen wird; denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. …
…betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 iVm § 80 BAO wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29.September 1995 wurde H.-P.K. als Geschäftsführer der L-GmbH im Ausmaß von ATS 17,9 Mio. als Haftender gemäß §§ 9 und 80…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (BF) war Geschäftsführerin der Gesellschaft, mittlerweile Neu. Die Neu ist infolge Eröffnung eines Konkursverfahrens aufgelöst. Mit Bescheid vom 4. Mai 2009 wurde die BF für aushaftende…
…B. (im Folgenden: Bw.), geboren am 2.4.1970, fungierte vom 28.6.1997 bis 27.3.2001 als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Das Finanzamt K. ersuchte mit schriftlichem Vorhalt vom 3.12.2001 den Bw. unter Hinweis auf seine qualifizierte Mitwirkungspflicht um Darlegung jener Gründe…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer war ab 2.3.2012 Geschäftsführer der X-Limited mit Sitz in Birmingham. Über das Vermögen der X-Limited wurde mit Beschluss des Landesgerichts vom 26.3.2014 zu GZ1 der Konkurs…
…Die Ausfallshaftung nach § 9 BAO stellt nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Maßgebend für die Vertreterhaftung ist demnach die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der…
…für 2008 samt Beilagen beim Finanzamt ein. Darin nannte er als Wohnanschrift eine Adresse in München und erklärte verheiratet zu sein und Bezüge aus einem Dienstverhältnis als Geschäftsführer einer österreichischen GmbH zu haben. Sein Wohnsitz sei in Deutschland, wo seine Frau und sein Sohn lebten…
…29. Dezember 2003 wurde das Konkursverfahren aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 4,308464 % (€ 19.354,94), die Masseforderungen wurden vollständig befriedigt. Geschäftsführer der Firma I-GmbH. waren laut Firmenbuch der Berufungswerber (Bw.) in der Zeit von 5. Dezember 1997 bis 9…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache nach § 284 BAO des Beschwerdeführers, als Geschäftsführer der GKHGmbH, Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes betreffend die Beschwerden des Insolvenzverwalters, IV, vom 09.07.2018 gegen die Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerbescheide 2009 bis 2014 vom…
…BAO7, § 6 Tz 7). Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlich waren, war auch die Heranziehung beider zur Haftung sachgerecht. Darüber hinaus dient die Geltendmachung der Haftung gegenüber mehreren potenziell Haftungspflichtigen auch der Steigerung des zu erwartenden Einbringungserfolges dieser…
… 80 BAO als ehemaliger Geschäftsführer der G-1 für nachstehende Abgaben in der Höhe von € 159.367,53 zur Haftung herangezogen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Körperschaftsteuer | 2014 | 5.716,24 | Körperschaftsteuer | 01-03/2016 | 3.882…