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BFG RV/7100392/2018Beschränkter Mietzins und Abschlag beim Einheitswert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020

…mit 612,12 EUR fest. Im Vorlageantrag vom 16. Oktober 2006 vertrat die Revisionswerberin die Ansicht, dass auch der "angemessene Hauptmietzins" eine gesetzliche Beschränkung des zulässig zu vereinbarenden Hauptmietzinses darstelle und daher ein "durch gesetzliche Vorschriften beschränkter" Mietzins im Sinne des § 53 Abs. 7 lit…

UFSW RV/0860-W/02Beschränkter Mietzins und Abschlag beim Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2003

…814,96 m2 Stellt man diese Summe von 814,96 m2 der gesamten nutzbaren Fläche von 3.345,86 m2 gegenüber, so ergibt sich zum 1. Jänner 1998 hinsichtlich eines Anteiles von 24 % ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins, weshalb die Kürzung gemäß § 53 Abs…

UFSL RV/1753-L/02Beschränkter Mietzins und Abschlag beim Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs.5) bei einem Anteil von 100 v.H. bis 80 v.H…

UFSW RV/3394-W/02Unterlassene Ermittlungen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für die Kürzung gemäß § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955 (Entrichtung eines durch gesetzliche Vorschriften beschränkten Mietzinses).
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.04.2005

…25 % vorgenommen worden sei, obwohl es sich bei der gegenständlichen Liegenschaft um ein bebautes Grundstück handle und Mietverhältnisse vorliegen würden, welche dem Mietrechtsgesetz 1981 unterliegen und für welche ein gesetzlich beschränkter Mietzins entrichtet würde, so dass bei richtiger rechtlicher Beurteilung eine Kürzung gemäß § 53 Abs…

UFSW RV/2562-W/02Abschlag beim Einheitswert auch bei Einfamilienhäusern mit beschränktem Mietzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von 100…

UFSW RV/2741-W/02Wertfortschreibung unter Ansatz eines Zuschlages für Gasetagenheizungen sowie Kürzung für beschränkten Mietzins.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2004

…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …

UFSW RV/2731-W/02Zuschlag für Gasetagenheizung, Kürzung für beschränkten Mietzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2004

…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …

UFSW RV/0529-W/02Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …

UFSW RV/3420-W/02Art- und Zurechnungsfortschreibung von bei der Vorbesitzerin teilweise in der Landwirtschaft bewerteten Flächen ins Grundvermögen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.05.2006

…gilt nicht für Geschäftsgrundstücke, auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5)…

BFG RV/7102962/2007Gesetzliche Mietzinsbeschränkung - Auswirkung bei Feststellung des Einheitswertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…Irrtum unterlaufen ist, wird dieser Punkt entsprechend berichtigt und hat wie folgt zu lauten: 8. Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die den folgenden Zwecken dienen: Wohnzwecken 2.006,35 m2, gewerblichen oder öffentlichen…

BFG RV/7101417/2011Mietzinsbeschränkung - Ausmaß der Kürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2017

…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt: a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …

BFG RV/7101555/2010Gesetzliche Mietzinsbeschränkungen bei Feststellung des Einheitswertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2015

…für Geschäftsgrundstücke, auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem…

BFG RV/7102978/2007Kürzung für Mietzinsbeschränkung bei Feststellung des Einheitswertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2015

…Irrtum unterlaufen ist, wird dieser Punkt entsprechend berichtigt und hat wie folgt zu lauten: 8. Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die den folgenden Zwecken dienen: Wohnzwecken 8.320,96 m2, gewerblichen oder öffentlichen…

BFG RV/7104477/2014Kürzung für Mietzinsbeschränkung bei Feststellung des Einheitswertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2014

…an die Abgabenbehörde I. Instanz auf. Der unabhängige Finanzsenat führte entscheidungswesentlich aus, dass sich im gegenständlichen Berufungsverfahren die Frage stelle, für welche nutzbaren Flächen ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet werde und somit, mit welchem Prozentsatz die Kürzung nach § 53 Abs. 7 lit.a…

BFG RV/7102078/2006Kürzung für Mietzinsbeschränkung bei Feststellung des Einheitswertes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…für Geschäftsgrundstücke, auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem…

BFG RV/7100887/2006Kürzung für Mietzinsbeschränkung bei Einheitswertfeststellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2015

…für Geschäftsgrundstücke, auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem…

UFSW RV/1597-W/06Kürzung für Mietzinsbeschränkung bei Feststellung des Einheitswertes (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…des Unabhängigen Finanzsenates handelt es sich - entgegen der Meinung des Finanzamtes - auch beim "Richtwertmietzins" iSd § 16 Abs. 2 bis 4 MRG durchaus um einen "durch gesetzliche Vorschriften beschränkten Mietzins". Das MRG in der geltenden Fassung enthält in § 16 Feststellungen über die Höhe des Hauptmietzinses. Abs…

BFG RV/7103677/2014Einheitswertfeststellung - Bei Mietzinsbildung nach § 16 Abs. 1 MRG liegt keine gesetzliche Beschränkung des Mietzinses iSd § 53 Abs. 7 lit. a BewG vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2020

…Bestimmung eine zusätzliche Mietzinsbeschränkung um weitere 25 % gesetzlich angeordnet. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung sind daher auch die im Vorhalt angeführten Wohnungen Top Nr. 3, Top Nr. 14, Top Nr. 11 und Top Nr. 20 mit insgesamt 623,44 m² als Wohnnutzfläche mit beschränktem Mietzins anzusehen…

BFG RV/7102961/2007gesetzliche Beschränkung des Mietzinses bei Einheitswertfeststellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…Irrtum unterlaufen ist, wird dieser Punkt entsprechend berichtigt und hat wie folgt zu lauten: 8. Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die den folgenden Zwecken dienen: Wohnzwecken 1.134,44 m2, gewerblichen oder öffentlichen…

UFSW RV/1535-W/08Mietzinsbeschränkung hinsichtlich Garagenplätzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

…Für das Ausmaß des Abschlages ist daher maßgeblich, ob zum Bewertungsstichtag tatsächlich ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird. Diese Frage hat das Finanzamt hinsichtlich der Wohnungen bejaht, hinsichtlich der Garagenfläche jedoch verneint. Wie aus dem Sachverhalt hervorgeht richtet sich das "ortsübliche" Entgelt nach…