…beruflich verwertet werden können, zugleich aber auch außerberuflich von Interesse sind. Nach dem Rechtsverständnis des unabhängigen Finanzsenates kann daher nicht von einer ausschließlichen bzw. nahezu ausschließlichen beruflichen Bedingtheit der diesbezüglichen Aufwendungen ausgegangen werden, weshalb diese auf ihre berufliche Notwendigkeit hin zu prüfen sind. Die Arbeitgeberin…
…eine private Veranlassung nahe legen, bei denen ein Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aber nicht auszuschließen ist, darf die Veranlassung durch die Erzielung von Einkünften nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit…
…dann beruflich veranlasst, wenn sie - objektiv im Zusammenhang mit einer außerbetrieblichen Tätigkeit stehen, - subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den/die Steuerpflichtige(n) unfreiwillig treffen und - nicht unter ein Abzugsverbot gemäß § 20 EStG 1988 fallen. 2. Die Notwendigkeit eines Aufwandes…
…beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Tätigkeiten, für die ein Arbeitszimmer nicht notwendig ist, sind für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit jedenfalls unbeachtlich. Diese Freiwilligkeit steht der erforderlichen Notwendigkeit der Tätigkeit in einem häuslichen Arbeitszimmer jedenfalls entgegen, was zur Folge hat, dass die Aufwendungen des Bf…
…die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verläßliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dies gebietet auch die verfassungskonforme Interpretation der §§ 4 Abs 4 und 16 EStG: Eine Regelung, nach der Aufwendungen der Lebensführung…
…erkennen ließen. Sämtliche Aufwendungen seien tatsächlich getätigt worden. Da sich der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich gegen die Berücksichtigung der Ausgaben für Internet als Werbungskosten in dem von der Abgabenbehörde gewährten Ausmaß gewendet hat (und eine berufliche Nutzung von mehr als 60% nicht einmal behauptet hat), waren…
…benutzt werden könnten, ist darauf hinzuweisen, dass die Amtspartei - ebenso wie der UFS - eine berufliche Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers außer Streit stellt, und dass auch sämtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Aufwendungen betreffend das häusliche Arbeitszimmer in G. ab Juli 2001 vorliegen. Für die Jahre…
…82/14/0135, VwGH 23.05.1984, 82/13/0184). Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist aber dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach NUR eine berufliche Veranlassung erkennen lässt. Dies gilt grundsätzlich sowohl für Betriebsausgaben, als auch für Werbungskosten…
…auch eine private Veranlassung nahe legen, bei denen ein Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aber nicht auszuschließen ist, darf die Veranlassung durch die Erzielung von Einkünften nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche/berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit…
…Aufwendungen iZm der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs sind insoweit Werbungskosten, als eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht. Bei Computern, die in der Wohnung des StPfl aufgestellt sind, sowie bei Laptops sind die berufliche Notwendigkeit (als Abgrenzung zur privaten Veranlassung) und das Ausmaß der beruflichen…
…wurden. In einem weiteren Schreiben vom 12. März 2009 wurde der Abgabepflichtige aufgefordert, die geltend gemachten Aufwendungen für den Sprachkurs mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen und falls es sich um einen Sprachkurs im Ausland handle das genaue Kursprogramm vorzulegen sowie die berufliche Notwendigkeit des Sprachkurses darzulegen…
…Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 zu erfüllen. Die berufliche Notwendigkeit für ein Arbeitszimmer ist nicht gegeben, wenn dem Steuerpflichtigen beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die Telearbeit nur aus privaten Gründen - und nicht etwa im Rahmen eines "Shared-Desk-Konzeptes"…
…äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Abgabepflichtigen (VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dies…
…ist. Der Nachweis der betrieblichen/beruflichen Veranlassung ist dabei vom Steuerpflichtigen und nicht von der Abgabenbehörde zu erbringen. Dies ergibt sich aus seiner Nähe zum Beweisthema, von der auch die Rechtsprechung zur "Notwendigkeit" eines Aufwands geprägt ist. 9.) Da der steuerliche Vertreter der Bw. über…
…werden, da dahingehend keine berufliche Notwendigkeit ersichtlich war und die Kosten somit privat veranlasst sind. Wir berücksichtigen 60 Euro als Topf-Sonderausgaben z. B. für Wohnraumschaffung und -Sanierung sowie Beiträge für bestimmte Versicherungen. Der Grund: Die Topf-Sonderausgaben können wir nur zu einem Viertel anrechnen…
…beruflich veranlassten Anteil des Computers mit idR 60% vorzunehmen sein (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.9.2008], § 16 Anm 28, Stichwort "Internet"). Im gegenständlichen Fall hat der Bw. zwar dem Grunde nach die berufliche Notwendigkeit eines gegenüber einer…
…M/Z, EStG25 § 16 Tz 3). Die Notwendigkeit eines Aufwandes ist keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern nur ein Indiz für dessen berufliche Veranlassung und somit für das Fehlen einer privaten Veranlassung (VwGH 30.5.2001, 95/13/0288; 28.10.1998, 93…
…berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen (LStR, Rz 223). Die Notwendigkeit…
…97 € abzugsfähig. Keine Änderungen gibt es bezüglich den Aufwendungen für Fachliteratur und Arbeitsmittel. Zu den anderen geltend gemachten Reiseaufwendungen ist auszuführen, dass aus den vorgelegten Unterlagen sich keine Nachweise der getätigten Aufwendungen und deren beruflicher Veranlassung, noch eine berufliche Notwendigkeit ableiten lassen. Dabei ist…
…Beschwerdeverfahren mit der abgabenrechtlichen Beurteilung der "Schätzung des Privatanteils" und der "beruflichen Notwendigkeit von zwei Mobilfunkgeräten" über keine Rechtsfrage entschieden wurde, der grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Artikel 133 Abs. 4 B-VG zukommt, ist eine Revision unzulässig. | Pkw-Kosten Mit der Gewinnermittlung gemäß …